11B Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung
genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der
nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der
Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO
berichtigen zu lassen.
Heiß für mich: wenn ich eh mal wieder zur Zulassungsstelle muß ... die Reifengröße ist in meiner CoC leider nicht drin.
Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
die Zeit sagt: der Mensch vergeht.
die Zeit sagt: der Mensch vergeht.