tudi schrieb:
Das Bußgeld beträgt lediglich € 5 Millionen.
€ 995 Millionen sind Gewinnabschöpfung.
Das Bußgeld ist ein Witz - nicht mal Portokasse.
Die StA will die Strafsachen vom Tisch. (Macht schließlich Arbeit , bindet Ressourcen und schadet Niedersachsen . Vielleicht liegt für die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens zu wenig auf dem Tisch . Ermittlungseinstellung geht aber auch nicht . Nachdem man, angefeuert von der geifernden Öffentlichkeit, mit wehenden Fahnen in die Schlacht gezogen ist . Bleibt also das Bußgeld, dass zur Gesichtswahrung um eine Gewinnabschöpfung aufgestockt wird . Die (Milchmädchen-) Berechnung des Gewinns möchte ich gerne mal sehen...)
VW kann sein Glück nicht fassen und ergreift die Gelegenheit zum Freikauf. (Keine ungebetenen Besuche vom Staatsanwalt. Keine verhafteten Vorstände . Und endlich wieder Autos bauen. Vielleicht spart man ja auch noch etwas Steuern, braucht weniger Gewinn an Niedersachsen ausschütten und bekommt eine Teil der Zahlung postwendend als Landesförderung und Strassenbau zurück.)
Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass zuerst die Zustzimmung von VW vorlag, bevor die StA den Bussgeldbescheid raushaute. Ob man das noch Bussgeldzahlung oder Gewinnabschöpfung nennen darf, sollten wir die Griechen fragen. Ich begrüße diesen pragmatischen Umgang trotzdem. Die Alternativen wären jahrelange Strafprozesse mit ungewissem Ausgang, während VW den Bach runtergeht und andere Verbrechensverfolgung vernachlässigt wird.