gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Moin Forumsgemeinde,

      für Euch ein wenig Lesestoff:
      tagesschau.de/wirtschaft/verbr…erfahren-myright-100.html

      Die interessante Zahl für mch ist 500000. :)

      Grüße von der Förde
      Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Danke für den Link. Mir scheint, dass der Verfasser des Beitrags myRight und seine Kunden als Opfer der Rechtsprechung sieht. Das sehe ich hingegen ganz anders. Diejenigen, die schon länger Forumsmitglieder sind, wissen, dass ich stets vor myRight gewarnt und empfohlen habe, nicht seine möglichen Ansprüche an diesen "Verein" abzutreten, sondern im Zweifel eher der Musterfeststellungsklage beizutreten oder selbst seine Rechte geltend zu machen. Wenn der Geschäftsführer von myRight jetzt angibt, aus heutiger Sicht hätte man das alles nicht mehr gemacht, aus der Sicht von damals würde man es aber wieder machen, zeigt das, dass er eigentlich nichts verstanden hat. Der Plan von myRight konnte auch aus damaliger Sicht nicht aufgehen, weder für myRight, noch erst recht nicht für die Verbraucher, die sich myRight angeschlossen haben.

      Im deutschen Recht gibt es anders als in den USA nicht die Möglichkeit einer Sammelklage, von der myRight aber immer hochtrabend gesprochen hat. Möglich sind nur sog. verbundene Einzelklagen. Wenn man die Rückzahlung des Kaufpreises begehrt, ist das aber extrem arbeitsaufwendig, weil die Klagen in hohem Maße individualisiert sein müssen. Bei rund 33.000 Abtretungen ist das praktisch nicht zu schultern. Hinzu kommt, dass die Streitwerte bei diesem Verfahren sehr hoch sind, die mögliche Entschädigung der Kläger in Form der Kaufpreisrückzahlung aber um den Wert des zurückzugebenden Fahrzeugs gemindert wird. Hinzu kommt, dass aufgrund der anzurechnenden Nutzung der zu erstattende Kaufpreis mit zunehmender Nutzungsdauer immer niedriger wird, was bei einer langen Verfahrensdauer dann dazu führen kann, dass unter dem Strich für den Verbraucher sogar ein Minus bei herauskommt. Die Behauptung von myRight, man trage kein Kostenrisko, ist zwar hinsichtlich der reinen Verfahrenskosten richtig, nicht bezüglich der Gesamtbilanz, die aufgrund der Rückgabepflicht des Fahrzeugs durchaus mit einem Minus enden kann. Weil auch für myRight ein hohes Kostenrisko bestand, hat man auch gar keine Einzelklagen auf Erstattung des Kaufpreises eingereicht, sondern ein Verfahren quasi als Musterverfahren durchgeführt, was aber viel Zeit gekostet hat, Zeit, die die 33.000 anderen Verbraucher aber nicht hatten, da ihre Ansprüche mit jedem gefahrenen Km weniger geworden sind. Man hatte sich bei myRight wohl erhofft, nach gewonnenem "Musterfahren" mit VW einen Vergleich schließen zu können, doch VW wäre total blöd gewesen, wenn man sich darauf eingelassen hätte.

      Was man dann für einige Verbraucher gemacht hat, sind Klagen auf pauschalierten Schadensersatz ohne Rückgabe des Fahrzeugs. Da erkennt die Rechtsprechung aber lediglich 10 bis max. 15 % des Kaufpreises an, was für betroffenen Verbraucher sehr unbefriedigend ist, wenn man davon noch 35 % an myRight abgeben muss. Letztlich war das ganze System von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das einzige, was die von myRight gebeutelten Verbraucher jetzt noch tun könnten, wäre prüfen zu lassen, ob man eventuell gegen myRight selbst Schadensersatzansprüche geltend machen kann, denn immerhin wurde diese Verbraucher mit dem Lockmittel einer risikofreien Sammelklage getäuscht, die aber gar nicht zulässig war.

      Um nicht falsch verstanden zu werden, das System der Prozessfinanzierer kann durchaus funktionieren und ist eine gute Lösung für diejenigen, die kein Prozesskostenrisiko tragen wollen. So haben z.B. Verbraucher, die bei den zahlreichen im Fernsehen beworbenen, meist in Malta sitzenden Glückspielcasinos viel Geld verloren haben, über diesen Weg gute Chancen, einen Teil des Geldes zurück zu bekommen, im Abgasskandal funktioniert das jedoch nicht, weil sich kaum ein konkreter Schaden berechnen lässt.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.