gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Interessant finde ich, dass von den 2,5 Millionen betroffenen Haltern bereits vor 8 Monaten lediglich noch 15.000 verweigerten. Das sind 0,6 Prozent. Vermutlich sind es derzeit noch 0,1 Prozent.

      E.D.
    • minoschdog schrieb:

      Dann wird der Ruhm ja immer legendärer, denn....ich gehöre dazu! :thumbsup:
      Gut, ich denke, ich weiß in etwa, was Du meinst. Jedoch genau genommen wird Dein Yeti bereits ein Update "genossen" haben, auch wenn es unter Deiner Regie nicht passierte. Somit entfaltet sich Dein Ruhm auf einem anderen Gebiet, was auch nicht weniger interessant ist. Oder spielst Du darauf an, selbst als mündiger Verbraucher kein Software-Update in Form einer Gehirnwäsche erhalten zu haben und damit nicht blind und guten Glaubens die Update-Aktion am Yeti durchgeführt zu haben? :D
      Grüße von einer der Förden als 0,1%-ler, Fördegleiter

      (Ich hoffe, die 99,9 % schreien jetzt nicht auf; es war nicht ganz ernst gemeint. Zudem gibt es ja bedauerlicher Weise auch genötigte Yetifahrer.)
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Güteverhandlung und unmittelbar anschließende Hauptverhandlung bei Erfolglosigkeit ersterer

      Hallo an alle Mitstreiter !

      Jetzt hat meine Frau als Eigentümerin für Mitte Mai die Ladung nach Chemnitz erhalten und blöderweise genau an diesem Tag auch einen schon lange determinierten kardiologischen Termin 100 km entfernt vorliegen. Der ist wirklich superwichtig und deshalb müssen wir beide unseren Anwalt allein hinschicken.

      Wir haben anscheinend eine Kammer erwischt, die schon vorher Bedenken am Erfolg unserer Klage äußert. Ich tippe deren Begründung dann gleich mal ab am Ende meines Beitrages.

      Aber vorher zu meinen Fragen:
      Da unser Anwalt nicht davon überzeugt ist, dass gar kein Güteangebot gemacht wird, wollte er bis dahin eine Zahl haben.

      Er kennt unsere Probleme:

      - nur ein Auto im Haushalt

      - Leben auf dem Lande, d.h. u.a. Ärzte sind in 15 km entfernter Kreisstadt wie z.B. Zahnarzt
      Kardiologen, Onkologen usw. bei schwerwiegenden und/oder chronischen Krankheiten in Großstädten 60 km oder mehr entfernt

      - Zugfahrzeug für Caravan

      - nach Androhung der Zwangsstillegung haben wir Mitte März updaten lassen und sind seitdem erst 950 km gefahren, dabei noch nie bei höheren Temperaturen als 11 °C , Strecken bisher zwischen 10 und 300 km, kein Wohnwagenbetrieb bisher

      - Die Bestellung unseres Wunschnachfolgers (KIA Sportage, Allrad-Automatik, Mild-Hybrid, 2.0 Diesel SCR, 185 PS) würde frühestens nach drei Monaten ausgeliefert. Bestellt haben wir aber noch nicht.

      Was ist bei einem somit nach unserer Lesart gegen uns voreingenommenen Gericht zu erwarten?
      Wir wollen eigentlich den Yeti behalten und nur eine möglichst hohe pauschale Entschädigung ohne Rückgabe in einem baldigen Vergleich, weil unsere Nerven eben auch durch existenzielle gesundheitliche Probleme beansprucht werden - neben den ja nun jahrelangen Schummelsoftwarequerelen.

      Begründung aus der Verfügung:

      Gemäß § 139 ZPO wird auf Folgendes hingewiesen:
      Nach vorläufiger Prüfung der Sach- und Rechtslage hat das Gericht Bedenken, ob die Klage Erfolg haben kann. Da die Beklagte unstreitig nicht Verkäuferin des PKW Skoda war, steht dem Kläger allenfalls ein Schadensersatzanspruch, in keinem Fall aber die Rückabwicklung eines Kaufvertrages zu. Im Übrigen bestehen auch Bedenken hinsichtlich der Passivlegitimation, da die Beklagte nicht Herstellerin des streitgegenständlichen Fahrzeugs war, sondern nur ein Bauteil dafür geliefert hatte. Im Übrigen kann der PKW nach eigenem Vortrag des Klägers bestimmungsgemäß genutzt werden (bei Klageerhebung 117714 km), so dass auch die Ausführungen des Klägers zum Umfang seines Schadens nicht recht überzeugen.

      Solidarische und auch etwas verstörte Grüße aus dem Vorerzgebirge von Frank :P
    • Was hindert Euch, Dir eine entsprechende Untervollmacht von Deiner Frau geben zulassen und stellvertrend den Termin wahrzunehmen?

      Ein Angebot im Termin wird es aber nicht geben. Es wird nur die Frage der Vergleichsbereitschaft erfragt werden und von gegnerischen Seite um eine Fristverlängerung gebeten werden.

      Der von mir gepostet Link zu einem Vergleichstext in einem anderen Beitrag ist inhaltlich weitgehend aktuell! Wo sind Eure "roten Linien" bei einem Vergleich?
    • PS: Die erste Instanz hat meist keine große Bedeutung, da die unterlegene Partei eh in Berufung gehen wird.

      Gegen den Hersteller oder VW werden meist Schadensersatzansprüche aus der wahrscheinlich sittenwidrigen Schädigung geltend gemacht mit Rücknahme des Fahrzeuges. Nur eine Wertminderung des Fahrzeuges als Schäden geltend zu machen ist grundsätzlich möglich, aber schwierig zu beziffern.
    • PPS: Wenn ihr unabhängig vom Ausgang des gesamten Verfahrens dass Fahrzeug wechseln wollt, könntet Ihr auch das Fahrzeug verkaufen. Hier ist das Risiko, dass ihr euch den Wert des Fahrzeuges (kann, muss aber nicht, der Verkaupfspreis sein) anrechnen lassen müsst.
      Hier ist sicherlich ein Gutachten (Händlerankaufpreis) hilfreich zur Wertfeststellung. Vielleicht ist ja der KIA-Händler bereit das Fahrzeug zu diesem Preis anzukaufen (Inzahlungsnahme).
      Es gibt hier aber auch Risiken, falls ein Sachverständigengutachten noch erforderlich werden könnte. Bespreche diesen Weg besser im Vorfeld mit Deinem Anwalt.

      Viel Erfolg und gute Besserung.
    • Frank050853 schrieb:

      Wir wollen eigentlich den Yeti behalten und nur eine möglichst hohe pauschale Entschädigung ohne Rückgabe in einem baldigen Vergleich, weil unsere Nerven eben auch durch existenzielle gesundheitliche Probleme beansprucht werden - neben den ja nun jahrelangen Schummelsoftwarequerelen.
      Wenn euch der Prozess an die Nerven geht warum seid ihr dann vor Gericht gezogen?
      Einfach update drauf und sich am Wagen freuen. Die Entschädigung wäre mir meine Gesundheit nicht wert.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Hallo Otto, es gibt Dinge, die passieren zu ungünstigsten Zeiten. Prinzipiell finde ich es gut, wenn man einem Konzern auch einmal die Stirn bietet. Da wäre Dein schon oft wiederholter "guter Rat" jetzt und im Nachhinein platziert nicht gerade hilfreich. Allein der Tipp, sich an dem Yeti trotzdem zu erfreuen, teile ich mit Dir. Aus meiner Sicht braucht er nicht während eines Rechtsstreit verkauft oder in eine Garage eingelagert zu werden.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Ich habe von Anfang an gesagt, dass man sich sehr genau überlegen sollte, ob man klagt - und worauf (!) wenn man nicht auch mal eine längere Zeit auf sein Auto verzichten kann, eine gewisse Grundkenntnis besitzt, das nötige Kleingeld, eine stabile Gesundheit und vor allem ein unangreifbares Nervenkostüm hat.
      Schon so manches Mal hat sich der Einsatz nicht gelohnt.
      Entscheiden sollte das jeder für sich selbst.

      D.I.
    • Reifliche Überlegung

      Das haben wir uns schon reiflich überlegt, es geht immer noch um das Prinzip. Der gesundheitliche Einbruch war nicht geplant, nachdem schon andere Sachen überwunden wurden, auch in dieser Hinsicht.
      Das Update haben wir nun nach intensiver Beratung( Anwalt und andere Ingenieure) raufgemacht., zähneknirschend. Wir sind auch willens, die Geschichte bis ganz oben durchzuziehen. Es muß bloß jedes mal die Rechtsschutzversicherung des ADAC mitspielen. Die hatten z.B. eine Klage gegen Skoda abgelehnt...da muss man sich schon draufverlassen können und nicht die eigene Rechtssicht auf eigene Gefahr gegen ein Fachanwältegremium durchdrücken.
      Wir hatten übrigens auch bis zuletzt die Englandvorbehalte schriftlich entgegnet. Es hat keinen Zweck, sich gegenseitig was vorzuwerfen. Eigentlich war der Zweck der Übung, ob wir was übersehen haben in diesem Strang, weil bei uns in der Familie bei dessen Beginn gerade eben Krankenhausaufenthalte und divergierende Ärztemeinungen auftraten. letzteres ist eben jetzt wieder akut und muß am 13.5. auch entschieden werden. Dieser Termin ist absolut unaufschiebbar.
      Übrigens schaue ich jetzt immer wie das Kaninchen auf die Schlange, dh. ob die Kontrolllampen im Armaturenbrett gelb aufleuchten und nicht wieder vergehen... :( ;)

      Trotzdem grüßt Euch mit humoristisch-optimistischen Grüßen

      Frank
    • Rheinschiffer schrieb:

      ....eine gewisse Grundkenntnis besitzt, das nötige Kleingeld, eine stabile Gesundheit und vor allem ein unangreifbares Nervenkostüm hat.
      Ich besitze nichts davon und habe erfolgreich geklagt.

      @otto36 und @Rheinschiffer, wenn ihr schon ausser "ich hab's ja gleich gewusst" nichts beitragen könnt....warum mischt ihr euch eigentlich ein? Könnt ihr oder @Frank050853 irgend etwas in der Vergangenheit beeinflussen? Oder doch nur Senf an's Würstchen?

      MW. dürfen RSVs keine Deckung bei Klagen in diesem Fall verweigern, @floflo kann da sicher verbindliches zu sagen.

      Gute Besserung euch, Frank.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
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