gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Das war mir schon klar, dass man das nicht so gerne hört, wenn man sich für den anderen als den empfohlenen Weg entschieden hat.
      Ist aber normales, soll heißen: übliches, Verhalten.

      D.T.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Ist aber normales, soll heißen: übliches, Verhalten.
      Für mich nicht!

      Man wollte mir mein "Spielzeug" kaputt machen, gegen sowas wehre ich mich schon immer, ich habe es doch teuer bezahlt, so wie es ist!

      Bitte jetzt keine 234. Grundsatzdiskussion über das "update", davon haben wir zur Genüge....wer nicht dagegen vorging hat sicher Gründe, auch gut und egal ob es schwache Nerven, Schiss vor der Obrigkeit (KBA und Zulassungsstellen), fehlender A**** in der Hose, Geld, fehlende RSV oder was auch immer, alles ok.

      Aber diese Unken, die immer schon vorher wissen wie es nachher ausgeht braucht kein Mensch, niemand!
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      @otto36 und @Rheinschiffer, wenn ihr schon ausser "ich hab's ja gleich gewusst" nichts beitragen könnt....warum mischt ihr euch eigentlich ein?
      Wo steht bei mir "ich habe es ja gleich gewußt"?
      Ich habe nur die Frage gestellt warum man klagt wenn man das Auto behalten möchte.
      Sich für ein paar Euro die Nerven kaputt machen lohnt sich meiner Meinung nach nicht. Darüber sollte man sich vor einem Prozess halt im Klaren sein.

      Ich war früher auch mal ne Zeit lang für jeden Streit zu haben, teils gewonnen, teils verloren, heute ist mir mein Frieden wichtiger.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Oddeeerrrrrrrr! Bitte um konstruktive Beiträge.

      Hier geht es doch in erster Linie um die gerade Fechtenden und sie dabei zu unterstützen, wenn wir können. Der Seelenfrieden der Passiven ist mir auch wichtig, nur nicht gerade hier, jetzt und so oft. Sorry... :(
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Vielen Dank ....

      ..an ALLE nicht betroffenen ( wie ich auch ) TSI / TDI Harnstoff / oder was auch immer
      für Eure unterstützenden und aufbauenden Beiträge. :rolf:

      Schlaue Allerweltsratschläge und „ ich hab s Euch doch immer ( voraus) gesagt kommt einfach gut.

      Darauf wartet dieses Forum der Yetifreunde. :Bangbang:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • minoschdog schrieb:

      MW. dürfen RSVs keine Deckung bei Klagen in diesem Fall verweigern, @floflo kann da sicher verbindliches zu sagen.
      Richtig, aber noch gibt es keine Entscheidung ob die Kosten für eine weitere Vertretung hach einen negativen Urteil des Oberlandesgerichtes vor dem BGH und weiter übernommen werden.
      F.U.
    • Klage nur gegen VW, nicht Skoda

      Ganz emotionslos: ADAC Rechtsschutzversicherung trägt nur wie oben genannt. Unser Anwalt hat mehrfach nachgefragt und auch in unserem Sinne argumentiert. Unabhängig von floflos Ausführungen, wollten wir zumindest beide verklagen. Vom gesunden Menschenverstand her, ist ja Skoda Vertragspartner....naja Schnee von gestern(, wenn auch Magdeburg es wie wir sieht, hat vielleicht doch was mit der Himmelsrichtung zu tun :thumbsup: )

      Wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis zum Anwalt, d. h. wir werden wirklich angemailt oder angerufen und besprechen uns in seinem Zimmer. Deshalb wissen wir wirklich, daß da eben nicht so blanko einfach durchgewinkt wird.. Er geht auch davon aus, die nächste Instanz wird übernommen, aber die Genehmigungsabteilung ist anscheinend eben auch immer mehr überlastet...Man kann ja erst etwas tun, wenn die Zusage schriftlich vorliegt.
      Übrigens wurde einer Campingbekanntschaft ganz eineindeutig von der so hochgelobten HUK - RV Übernahme wegen mangelnder Erfolgs Aussichten abgelehnt. Das Gespräch war absolut glaubwürdig, auch wenn wir uns nur zufällig trafen.

      Wenn die neue Update-Software so harmlos wäre, wäre sie ja bereits von Anfang der Produktion eingebaut worden. Da kann man sich also nicht daran freuen, wenn man jetzt technisch denkt. Aber es ist eben Notlage bei uns.
      Natürlich haben wir Kleingeld beiseite gelegt, um ein neues Auto zu kaufen. Aber nebeneinander können wir die PKW trotzdem nicht stellen. Unser Yeti ist bald 8,5 Jahre und wir sind ca. 20 000km wieder seit dem ersten Schriftsatz gegen VW gefahren. Wir bereuen nicht, mit der Klage angefangen zu haben. Unsere Nerven hatten wir schon vor Jahren erprobt bis zum Bundesarbeitsgericht. Man schätzt da schon den Rechtsstaat, insbesondere wenn man ähnliche Schritte in der Diktatur gemacht hatte. Wir müssen bloß leider jetzt feststellen, daß sich in den letzten zehn Jahren auch einiges im juristischen Bereich verändert hat. Das ist nur eine subjektive Betrachtung, keine politische!

      So jetzt rufen andere Pflichten, alles Gute wünscht Frank :P
    • Hallo Frank,

      ich klage auch, allerdings habe ich nicht den Anwalt vor Ort genommen, sondern eine große Kanzlei aus Berlin, die sehr viele Fälle gegen VW bearbeitet und bin bis jetzt recht zufrieden mit dem Ablauf. Ich weiß, das hilft euch jetzt auch nicht weiter, ich drücke euch die Daumen, das alles gut wird.
      Mit dem Gerichtstermin solltest du dir keine große Sorgen machen und den Anwalt alleine fahren lassen, der Arzttermin ist viel wichtiger. Ich bin beim Landgericht auch zu dem Termin gefahren, es war bei mir auch nur eine Terminverlängerung für die Gegenseite, sonst eigentlich nichts.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • minoschdog schrieb:

      Das steht dann auch ausdrücklich dabei....ansonsten reicht ein Schwarzkittel.
      Mag sein das der reicht, aber ich bezahle für die Veranstaltung also will ich in der ersten Reihe sitzen.
      Außerdem traue ich den Advokaten nur so weit wie ich ein Klavier werfen kann.
      Das ist einfach nur der gesunde Menschenverstand, egal wie es ausgeht einer gewinnt immer - der Mann oder die Frau in der schwarzen Robe.

      Rheinschiffer schrieb:

      Ein Prozess ist kein Honigschlecken.
      Rheinschiffer, hast Du denn gar keine Freude am Leben ?
      Wenn so ein Miniprozess Dir schon Sogen bereitet was unternimmst Du bei wirklichen Problemen ?
      Und immer noch fahre ich fröhlich, ohne Update, ohne Stilllegung mit einen breiten Lächeln. :thumbsup:
      F.U.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.