gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • CEHorst schrieb:

      1. noch nicht
      2. wird wohl auch nicht
      3. kommt sowieso nix bei rum
      zu 1.: stimmt!

      zu 2. + 3.: weißt du mehr als die Staatsanwaltschaft Braunschweig? =O

      SZ.de schrieb:

      Die Staatsanwaltschaft Braunschweig will den früheren Konzernchef Martin Winterkorn und vier weitere Beschuldigte wegen eines besonders schweren Falles von Betrug und anderer mutmaßlicher Gesetzesverstöße vor Gericht bringen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
      sueddeutsche.de/wirtschaft/die…skandal-anklage-1.4410914

      LG lego63
    • CEHorst schrieb:

      Ich kenne die bisherigen Urteile der Braunschweiger Gerichte rund um VW. Das macht mir keinen Mut.
      Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit ?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • yyeettii schrieb:

      ich würde für ein sehr mildes Urteil plädieren: für jedes in Verkehr gebrachte Betrugsfahrzeug lediglich 1 Minute Knast ohne Bewährungsmöglichkeit!
      Nur die konzernweit in Deutschland verkauften Autos mit dem EA189 würden da ja schon über 5 Jahre Knast bedeuten. Das nennst Du „sehr mildes Urteil“?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Nur die konzernweit in Deutschland verkauften Autos mit dem EA189 würden da ja schon über 5 Jahre Knast bedeuten. Das nennst Du „sehr mildes Urteil“?
      Dein Ironiedetektor ist kaputt ... :)

      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • row-dy schrieb:

      Nur die konzernweit in Deutschland verkauften Autos mit dem EA189 würden da ja schon über 5 Jahre Knast bedeuten. Das nennst Du „sehr mildes Urteil“?
      nein, das wäre ja lediglich ein Hätschel-Feiertagsurteil, ich meinte alle weltweit in Verkehr gebrachten Betrugsfahrzeuge als Grundlage eines milden Urteils; was ist schon 1 Minute als Äquivalent für den Schaden des einzelnen Autobesitzers? 8)

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Vor Gericht und auf hoher See ...

      yyeettii schrieb:

      ich würde für ein sehr mildes Urteil plädieren: für jedes in Verkehr gebrachte Betrugsfahrzeug lediglich 1 Minute Knast ohne Bewährungsmöglichkeit!
      Ich habe die WiKo-Beiträge mal in den Gerichts-Fred verschoben :pray .
      Auch wenn es noch so reizvoll ist: Bitte keine Spekulationen über Richter, Staatsanwälte, Politiker und mögliche Urteile :nana: .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • CEHorst schrieb:

      row-dy schrieb:

      Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit ?
      Braunschweig ist Braunschweig. Die werden dme Winterkorn nix tun. Erst mal schauen ob die Klage überhaupt zugelassen wird. Ich vermute nein.
      Nein, Braunschweig ist nicht Braunschweig. Es kommt immer auf die Richter an, die entscheiden. So hat es sogar innerhalb des gleichen Gerichts schon unterschiedliche Entscheidungen gegeben, weil die eine Kammer anderer Ansicht war als die andere. Und im Strafrecht gelten ohnehin strenge Anforderungen. Man muss Herrn W. nicht nur nachweisen, dass er von der Abschalteinrichtung gewusst hat, sondern auch die Täuschungsabsicht muss nachgewiesen werden. Das wird schwierig sein, da sich VW und im übrigen alle anderen auch in den Zivilverfahren immer damit versucht haben zu rechtfertigen, es handele sich um eine erlaubte Abschalteinrichtung. Tatsächlich gibt es da Spielraum, der es der Staatsanwaltschaft schwer machen wird, die Täuschungsabsicht nachzuweisen, auch wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass die Abschalteinrichtung nicht durch Schlupflöcher gedeckt ist. Der gute Glaube an das Schlupfloch schließt eine strafbare Handlung des Herrn W. aus, und dieser gute Glaube muss im Verfahren widerlegt werden.

      Andreas
    • .....wenn der "Gute Glaube an ein Schlupfloch" in der Strafjustiz eine strafbare Handlung ausschließt,

      wo nach soll ich mich dann noch richten ?

      Ich dachte immer, in der Justiz hat der "Glaube" nichts verloren !
    • Kajo schrieb:

      Exakt und genau aus diesem Grund ist nun einmal in jedem Strafprozessverfahren die Schuld des Angeklagten nachzuweisen.
      Hallöchen Kajo,
      so ist es :) und dazu muß man sich mal die genauen Daten ansehen.
      Herr Winterkorn war Vorstandsvoesitzender von 2007 bis 2015.
      Verdienst pro Jahr ca. 12 Millionen.
      Abgasnorm EU 5
      Typzulassung ab 9.2009.
      Erstzulassung 1.2011.
      Lt. Staatsanwalt hat Herr Winterkorn in 9.2014 von der Schummelsoftware Kenntnis erhalten.
      Um sich selber zu bereichern, hat er den Weiterverkauf ( höhere Umsatzziele ) nicht unterbunden.
      Warum sollte Herr Winterkorn wegen 1 Million mehr oder weniger Verdienst dieses Risiko eingehen?
      Fakt ist nur, daß Herr Winterkorn als Vorstandsvorsitzender die Verantwortung für den gesammten Konzern zu tragen hatte.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.