gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rheinschiffer schrieb:

      kostenlose-urteile.de/OLG-Kobl…-mangelhaft.news27499.htm

      R.X.
      Ja, Rheinschiffer auch wenn Dir das gefällt, hatten wir schon !

      Lego63 schrieb: VW Golf von 2009 zwar mangelhaft, aber Gewährleistungsanspruch verjährt:
      Beitrag 232, mit Textauszügen des Urteiles.
      Dazu Kommentare !
      Gelesen wirst Du die sicher haben, ein sinnfreier von Dir war auch dabei.

      Also auch wenn Du gern provozieren möchtest - jeden guten Trick nur ein mal !
      Merksatz: Lesen, nachdenken, verarbeiten, prüfen und dann schreiben.
      Randsatz: Merken, wozu man was geschrieben hat. :rolleyes:
      F.U.
    • Urteil gegen VW (OLG) Koblenz "wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung"

      Licht am Ende des Tunnels.

      spiegel.de/auto/aktuell/vw-ver…ht-koblenz-a-1272116.html
      Zitate :

      - VW hat im Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eine schmerzhafte Niederlage erlitten. Der 5. Zivilsenat des OLG verpflichtete das Unternehmen am Mittwoch, "wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" Schadensersatz zu zahlen.
      - Der VW-Sprecher ergänzte: "Klarheit zu bestimmten Rechtsfragen erwarten wir erst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs." Noch gibt es keine abschließende BGH-Entscheidung im VW-Abgasskandal.

      Eigenartig ist das das der selbe Konzern der jedes Urteil vor dem BGH vermieden hat ?
      Jetzt müssen Sie langsam nachdenken ob sich die Investition in E-Fahrzeuge noch lohnt.
      Ihr Ruf wird noch schlechter, die Preise werden höher für Neufahrzeuge, die Finanzdecke wird dünner
      Wenn die 400.000 Kunden die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben recht bekommen, folgendes Rechenbeispiel :
      400.000 Kfz x 20.000 Euro pro Fahrzeug = 8.000.000.000 Euro.
      Dazu kommen dann noch die Verfahrenskosten .
      Das nur in Deutschland !
      400.000 Autos zu entsorgen da lohnt ein neues Werk !
      Gut, da können Sie Erfahrungen sammeln, als Recyclingfirma, sollte mit dem neuen Weg etwas schief gehen ! :rolleyes:
      Kopf hoch für alle die sich wehren.
      F.U.
    • Bei der Musterklage bzw. den sich anschließenden Leistungsklagen wird die Nutzungsentschädigung und die Frage der deliktischen Zinsen (849 BGB) für die Höhe des Schadensersatzes entscheidend sein:

      Bei voller Nutzungsentschädigung und keinen delik. Zinsen wird die Strategie von VW trotz ggf. verlorener Verfahren aufgehen.

      Bei anderen Konstellationen kann es sehr, sehr teuer für VW werden.
    • berme schrieb:

      Wenn es überhaupt zu einer Entschädigung für die ca. 400000 Kläger der Musterklage kommt, kann ich nicht so recht daran glauben das die bei ca. 20000 € pro Fahrzeug liegt.
      Ich denke da eher an eine Größenordnung von 10 % vom Kaufpreis.
      Bei dieser Summe gehe ich von einer Rückgabe der Fahrzeuge aus, wie es der Kläger in diesen Gerichtsfall gefordert hatte.!
      Vergleiche bitte 10 % der Kaufsumme, das kann sich nur für sehr alte oder Fahrzeuge mit hoher Laufleistung für den Besitzer
      lohnen.
      F.U.
    • berme schrieb:

      Wenn es überhaupt zu einer Entschädigung für die ca. 400000 Kläger der Musterklage kommt, kann ich nicht so recht daran glauben das die bei ca. 20000 € pro Fahrzeug liegt.
      Ich denke da eher an eine Größenordnung von 10 % vom Kaufpreis.
      Nur zur Klarstellung: Bei der Musterfeststellungsklage geht es nicht um konkrete Schadensersatzansprüche, sondern nur um die Feststellung, ob sich VW überhaupt schadensersatzpflichtig gemacht hat. Wie ein möglicher Anspruch dann im Einzelfall aussieht, ist bei erfolgreicher Musterfeststellungsklage zwischen den beteiligten Parteien auszuhandeln bzw. im Falle einer fehlenden Einigung in einem weiteren Verfahren gerichtlich zu klären.

      Interessant ist übrigens, dass innerhalb weniger Tage gleich zwei Senate des OLG Koblenz zur Frage von deliktischen Ansprüchen gegen VW Stellung bezogen haben. Während der 5. Senat solche Ansprüche bejaht, äußert der 1. Senat mit m.E. zutreffender Begründung Zweifel an Ansprüchen gegen VW.

      Andreas
    • ...ich schulde euch ja noch die finale Info.

      Also mein YETI ist seit ca. 2 Monaten weg (örtlicher Skoda-Händler hat ihn entgegengenommen)
      und seit einem Monat ist die Kohle von VW auch da!
      Gesamtzeit >2 Jahre von Klageanfang bis Auszahlung - Verlauf: vor dem LG Aachen gewonnen und vor dem Urteil vom OLG Köln gab es eine Einigung
      (Verfahren hätte ich aber auch gewonnen, dies wurde schon im Vorfeld vom OLG kund getan)

      Fazit: Alles richtig gemacht - fast 8 Jahre den Yeti gefahren und vom "VW-Geld" einen KIA Soul (mit High-End-Ausstattung)= zu 0,- gekauft ;)

      Jetzt erst mal 7 Jahre (Garantie-) Ruhe ^^
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • rainer II schrieb:

      .......alles richtig gemacht !

      Gibt es den Soul eigentlich überhaupt noch als Verbrenner oder hast Du schon den "E" gekauft ?
      Aktuell in Europa gibt es das Modell 2020 nur noch als "E"
      Ich hatte letztes Jahr im Sept. noch zugeschlagen und die "Final Edition" als Turbo Benziner mit 204 PS gekauft.
      Jetzt war ich gerade aktuell in Kanada in Urlaub und muss feststellen das ist das ist da KIA Soul Land!
      Da gibt es natürlich auch noch das 2020er Model als Benziner!
      Dann erzählte man mir in Kanada das In Chigago 80% der yellow cabs (Taxis) Kia Souls :thumbsup:
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • Super Artikel! Danke!

      4-5 Jahre auf 17750,— Euro warten müssen oder nach einem halben bis ganzen Jahr gleich 26500,— Euro kriegen, das ist schon eine Hausnummer (Diff: = 8750,— Euro!), man hat ja nichts zu verschenken, und Zeit ist auch Geld, oder?
      Also, raus aus dem Sammelkram und hin zur Einzelklage.

      D.T.
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