gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Am 5. Mai 2020 wird die erste Klage gegen VW im Dieselskandal vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt
      Sicher ?
      Wenn VW bis dahin die Ansprüche anerkennt und einfach zahlt ist die Sache Geschichte, ohne Urteil !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Wenn VW bis dahin die Ansprüche anerkennt und einfach zahlt ist die Sache Geschichte, ohne Urteil !
      Das stimmt, doch glaube ich nicht, dass VW dies tun wird. Im Hinblick auf die noch anhängigen Verfahren, vor allem das Musterfeststellungsverfahren, wäre ein vollständiges Anerkenntnis geradezu tödlich. Ich könnte mir eher vorstellen, dass VW einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen wird, da inzwischen mehrere Vorlagen an den EuGH erfolgt sind, deren Bescheidung auch auf die Klage am BGH Auswirkungen haben kann. Möglicherweise setzt der BGH das Verfahren sogar von Amts wegen aus. Ein Antrag auf Aussetzung, sollte er gestellt werden, wird dann aber vermutlich erst ziemlich zeitnah zum Verhandlungstermin erfolgen.

      Andreas
    • Test.de:


      leseprobe schrieb am 17.01.2020 um 14:52 Uhr:
      EuGH, C-693/18 - Schlussantrag GA am 23.01.2020
      "Gericht in Frankreich will Zulässigkeit der Abschalteinrichtung von VW klären

      Der Diesel-Abgasskandal hat jetzt den Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg erreicht. Ein französisches Gericht lässt wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung klären (Az.: C-693/18). Am 23. Januar 2020 hält der Generalanwalt seinen Schlussantrag. In der Regel folgt das Gericht in seinem Urteil diesen Ausführungen. Damit ist mit einer baldigen Urteilsverkündung zu rechen. Das "Tribunal de grande instance de Paris" hatte das sogenannte Vorabentscheidungsersuchen im Oktober 2018 dem EuGH vorgelegt. In der anonymisierten Vorlage geht es um einen Autohersteller, der in Frankreich Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht haben soll. Dabei ist ein Motor des Typs EA 189 verwendet worden. Damit ist klar, dass die Volkswagen AG im Verfahren involviert ist. ...

      Mehr dazu dort:
      presseportal.de/pm/105254/4494329
    • M.2018 schrieb:

      Mehr dazu dort:
      presseportal.de/pm/105254/4494329
      Das Presseportal der Anwaltskanzlei Stoll & Sauer liest sich für mich immer so etwas wie die Bild-Zeitung, reißerisch aufgemacht ohne viel Inhalt. Eine baldige Entscheidung durch den EuGH wäre zwar wünschenswert, so recht daran glauben vermag ich aber nicht, da es sich um sehr komplexe Vorlagefragen handelt, die in der Pressemitteilung sehr vereinfacht dargestellt wurden. So gehört zu den zu prüfenden Fragen u.a. auch die Frage, ob das Abschaltverbot auch auf Maßnahmen anzuwenden ist, die nicht der Reinigung der Abgase von Schadstoffen dienen sondern bereits das Entstehen von Schadstoffen reduzieren sollen. Diese in deutschen Verfahren von VW stets aufgeworfene Frage, wurde von den deutschen Gerichten unter Berufung auf die KBA-Feststellungen völlig ignoriert. Wenn jetzt ein französisches Gericht diese Frage dem EuGH vorgelegt hat, kann das nur bedeuten, dass man das EU-Recht diesbezüglich nicht für völlig eindeutig hält. Es geht bei den Vorlage nicht darum, wie sich das in der Pressemitteilung liest, vom EuGH eine Bestätigung dafür zu bekommen, dass die Abschalteinrichtung unzulässig ist, sondern darum, dass der EuGH die sich aus der Unklarheit der EU-Vorschriften ergebende Rechtsunsicherheit beseitigt, sei es so oder so. Für VW ist diese EuGH-Vorlage nur vorteilhaft, denn auch, wenn der EuGH im Sinne der Rechtsauslegung durch das KBA entscheidet, wovon ich persönlich ausgehe, wird damit doch dokumentiert, dass es sich keinesfalls um eine von Anfang an völlig eindeutige Rechtslage handelt und eine Auslegung der EU-Vorschriften, so wie sie VW vorgenommen hat, nicht völlig undenkbar ist. Dann aber stellt sich die Frage, ob man VW ein eine Sittenwidrigkeit begründendes, besonders verwerfliches Verhalten vorwerfen kann und vor allem, ob sich dann noch ein Schädigungsvorsatz nachweisen lässt. Diese sich m.E. zwingend im Zusammenhang mit der Vorlage an den EuGH stellenden Fragen und Gedanken, werden wohlweislich von Herr RA Stoll völlig unter den Tisch gekehrt.

      Andreas
    • bundestag.de/dokumente/textarc…/kw45-pa-5ua-abgas-478666

      Schon 2011 wurde ein Euro 6 Passat negativ von der DUH getestet 8)

      Die EU Entscheidung wird IMHO ein Reinfall, die Abgasreinigung wurde ja nicht abgeschaltet, es wird ja nur ein nicht optimales Verbrennungsgemisch zugeführt was die Abgasreinigung nicht beeinträchtigt. Der Clou ist und bleibt, das die AGR eben die Abgase in ihrer Entstehung beeinflusst und nicht erst nach der Entstehung reinigt.

      Da keine Abgasreinigung bei Stickoxid stattfand, kann auch keine Abschaltvorrichtung vorhanden sein. Genea genommen ist die AGR ein System was die Verbrennung beeinflusst. Das machen teure Dieselsorten aber auch ;)
    • Es wird immer doller! Das OLG Oldenburg hat jetzt dem Käufer eines gebrauchten VW Caddy, den dieser im Februar 2016 erworben hatte, Schadensersatz zugesprochen. VW muss den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsausgleichs aber zuzüglich einer Verzinsung von 4 % ab Kaufdatum gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten. Damit ist es das erste Urteil, in dem einem Kläger Schadensersatz zugesprochen wird, obwohl das Fahrzeug erst 5 Monate nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben wurde. Das OLG Oldenburg vertritt die Ansicht, nur wenn VW potenziellen Käufern klar mitgeteilt hätte, dass die Motorsteuerung der Autos illegal ist und ihnen deshalb die Zulassung entzogen werden kann, wäre die Schädigung von Käufern der Autos entfallen. VW habe aber nur von „Auffälligkeiten“ und „Unregelmäßig­keiten“ gesprochen. Bisher haben die Gerichte in solchen Fällen immer Schadensersatzansprüche abgelehnt, was m.E. auch richtig ist. Wer weiß, vielleicht sind die Richter am OLG Oldenburg selbst Opfer des Abgasskandals geworden und wollen sich jetzt rächen. ?(

      presseportal.de/pm/119896/4500…m=email&utm_campaign=push

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das OLG Oldenburg vertritt die Ansicht, nur wenn VW potenziellen Käufern klar mitgeteilt hätte, dass die Motorsteuerung der Autos illegal ist und ihnen deshalb die Zulassung entzogen werden kann, wäre die Schädigung von Käufern der Autos entfallen. VW habe aber nur von „Auffälligkeiten“ und „Unregelmäßig­keiten“ gesprochen.
      hier stehe ich klar auf der Seite des OLG Oldenburg !
      In der Klageerwiderung vor dem LG hat VW in unseren Fall eindeutig verneint das das Fahrzeug einen Mangel aufweist.
      Selbst die Aufforderung des KBA zur Beseitigung des schwerwiegenden Mangels wurde ignoriert !

      Wenn der Käufer auf die Ehrlichkeit dieses Unternehmens vertraut hat sollte Ihm hier kein Vorwurf treffen.
      Bis heute streiten ausgebildete Juristen - illegale Abschalteinrichtung ja oder doch nicht -
      Der Normalbürger kann das weder durchschauen noch endgültig bewerten !

      Eine in meinen Augen folgerichtige Entscheidung !

      Also wehrt Euch !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      hier stehe ich klar auf der Seite des OLG Oldenburg !
      In der Klageerwiderung vor dem LG hat VW in unseren Fall eindeutig verneint das das Fahrzeug einen Mangel aufweist.
      Selbst die Aufforderung des KBA zur Beseitigung des schwerwiegenden Mangels wurde ignoriert !
      Ist nicht gerade das ein Argument, das die Entscheidung des OLG Oldenburg ad absurdum führt? VW vertritt heute noch die Ansicht, dass die Abschalteinrichtung nicht illegal war und letztendlich geklärt ist das ja auch noch nicht. Wenn hier das OLG Oldenburg die Ansicht vertritt, VW habe klar erklären müssen, die Motorsteuerung sei illegal, verlangt es damit von VW, dass man etwas gesteht, was nach der eigenen Ansicht nicht zutrifft. Ich finde das unglaublich. Man kann allenfalls von VW verlangen, dass man offenbart, dass die Fahrzeuge über Abschalteinrichtung verfügen, die das KBA für illegal hält. Aber das wiederum hätte eigentlich jedem Käufer, wenn er nicht gerade ein Einsiedler ist, bewusst sein müssen, nachdem der Abgasskandal in den Medien aufgebauscht wurde, wie kaum etwas anderes je zuvor.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Aber das wiederum hätte eigentlich jedem Käufer, wenn er nicht gerade ein Einsiedler ist, bewusst sein müssen, nachdem der Abgasskandal in den Medien aufgebauscht wurde, wie kaum etwas anderes je zuvor.
      VW zahlte eine Milliarde Euro Strafe weil es im Recht ist ?
      Aber eben erst 2018 !!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Der Käufer hat das Fahrzeug 2016 erworben.
      Niemand zahlt 1 Milliarde nur - nachdem der Abgasskandal in den Medien aufgebauscht wurde,
      sueddeutsche.de/wirtschaft/die…o-strafe-zahlen-1.4015308

      floflo schrieb:

      Aber das wiederum hätte eigentlich jedem Käufer, wenn er nicht gerade ein Einsiedler ist, bewusst sein müssen,
      Keiner kennt die wirklichen Fakten und ein VW Caddy ist einfach ein Gebrauchsgegenstand der wird gekauft und gut.
      Glaubst Du im Ernst ich hätte mich mit dem Thema beschäftigt ohne die Anschreiben und Drohungen vom KBA und deren Erfüllungsgehilfen !
      Ohne Zwangsupdate hätte uns das so etwas von kalt gelassen.
      Mein Mitleid mit VW hält sich hier in engen Grenzen.
      Nicht die Käufer haben die Ursachen gesetzt !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Mein Mitleid mit VW hält sich hier in engen Grenzen.
      Mein Mitleid mit VW hält sich auch in Grenzen bzw. ist gar nicht erst vorhanden. Doch darum geht es hier doch gar nicht. Wenn jemand 5 Monate nach Aufdeckung des Abgasskandals und nachdem VW öffentlich erklärt hat, man wolle das Problem durch ein Update beheben, gebraucht ein vom Abgasskandal betroffenes Auto kauft und dann VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt und auch noch Recht bekommt, fehlt mir dafür jegliches Verständnis. Das trägt schon rechtsbeugende Züge.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wenn jemand 5 Monate nach Aufdeckung des Abgasskandals und nachdem VW öffentlich erklärt hat, man wolle das Problem durch ein Update beheben,
      Floflo hier widersprichst Du Dir selbst.
      Wenn die Abschalteinrichtung nicht illegal ist welches - Problem - sollte dann behoben werden ?

      Argumentieren wir anders.
      Der gutgläubige Käufer nimmt die Erklärung, vor dem Kauf, ernst.
      Also ist im Fahrzeug keine illegale Abschalteinrichtung verbaut !

      Aber jetzt urteilen Gerichte, nach dem Kauf, das die Abschalteinrichtung nicht dem gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
      Sollte der gutgläubige Käufer (Einsiedler) nicht auch dies glauben können ?

      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Floflo hier widersprichst Du Dir selbst.
      Wenn die Abschalteinrichtung nicht illegal ist welches - Problem - sollte dann behoben werden ?
      Nein, das ist kein Widerspruch. Das KBA hat seinerzeit festgestellt, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. VW hat das immer bestritten und sich zum einen darauf berufen, dass das EU-Recht Abschalteinrichungen ausdrücklich erlaubt, wenn sie zum Schutz des Motors erforderlich sind. Zum andern vertritt VW die Ansicht, dass das Abschaltverbot nur für nachgeschaltete Vorrichtungen gilt, mit der die Abgase von Schadstoffen "gereinigt" werden. Die deutschen Gerichte haben diese Einwände nicht gelten lassen, ja sie nicht einmal überprüft sondern haben die Ansicht des KBA ungeprüft übernommen. Erst jetzt haben vereinzelt Gerichte angefangen daran zu zweifeln, ob das wirklich alles so eindeutig ist und den EuGH angerufen, der sich nun notgedrungen mit den maßgeblichen Fragen befassen muss. Da man es sich mit dem KBA auch nicht verscherzen und auch kein Risiko eingehen wollte, hat man vorsorglich die Updatelösung angeboten, die vom KBA auch angenommen wurde. Darin ist aber kein Anerkenntnis dafür zu sehen, dass die Abschalteinrichtung auch wirklich illegal ist. Das wird am Ende der EuGH entscheiden.

      VW befand sich und befindet sich auch heute noch in einer äußerst misslichen Lage. Normalerweise hätte man voll auf Kontra zum KBA gehen müssen. Doch auch VW weiß, dass die Abschalteinrichtung eigentlich nur ein vorgeschobenes Problem ist. Das eigentliche Problem ist die AGR, die bei realistischen Fahrprofilen bei weitem nicht die stickoxidmindernde Wirkung hat wie auf dem Prüfstand. Mit dem Abschaltverbot soll aber gerade sichergestellt werden, dass eine der Schadstoffreduzierung dienende Vorrichtung unter allen Bedingungen funktioniert. Da das bei der AGR eben gerade nicht der Fall ist, bestand die Gefahr, dass die ganze AGR-Technik, wenn zusätzlich keine Abgasnachbehandlung erfolgt, nicht konform mit dem EU-Recht ist. Das würde für viele Millionen Fahrzeuge nicht nur aus dem VW-Konzern das "Aus" bedeuten, der schlimmste denkbare Gau für die Automobilindustrie schlechthin. Da liegt es nahe, dass man eher kleine Brötchen backt und die Updatelösung akzeptiert, was aber wie gesagt kein Geständnis dafür ist, dass die Abschalteinrichtung illegal ist. Dabei hat man freilich nicht damit gerechnet hat, dass zwar die Typgenehmigungsbehörden das Update als Mangelbeseitigung ansehen, nicht jedoch die Kunden und als Folge davon auch vielen Gerichte nicht.

      Andreas
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