gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Frage zu Myright

      Hallo zusammen,
      weiß jemand, wie sich das verhält, wenn man nicht nur bei der Musterfeststellungsklage mitgemacht hat, sondern auch bei myright sich der Klage angeschlossen hat. KANN ich dann dem Angebot von VW überhaupt zustimmen und den Betrag X annehmen ?( ? Wie kämen denn dann die myright Anwälte zu ihrem Geld ?( ?
      VG,
      Anja
    • CAROMITO schrieb:

      Knicken die jetzt wirklich ein?
      businessinsider.de/wirtschaft/…0-euro-schadensersatz-an/

      VW bietet nach Abgasskandal Dieselfahrern zwischen 1350 und 6257 Euro Schadensersatz an
      VW führt schon seit einiger Zeit Vergleichsverhandlung im Musterfeststellungsverfahren. Dabei ist man sich einig geworden, dass insgesamt 830 Mio. Euro an die Betroffenen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel ausgezahlt werden. Der Vergleich ist nicht an diesen 830 Mio. Euro gescheitert sondern einerseits an den 50 Mio. die die Klägeranwälte haben wollten und anderseits an der Forderung, die Abwicklung durch die Klägeranwälte vornehmen zu lassen. Daher bietet VW die Vergleichssumme jetzt außergerichtlich an. Für die Musterfeststellungsklage hat das zunächst keine Auswirkungen. Diese wird normal weiter geführt und durch das Gericht entschieden. Diejenigen, die sich dem außergerichtlichen Vergleichsangebot anschließen, haben auch bei gewonnener Musterfeststellungsklage keine Ansprüche mehr gegen VW. Alle anderen gehen entweder leer aus, wenn das Feststellungsverfahren verloren wird, oder müssen bei gewonnenem Verfahren nach rechtskräftigem Urteil mit VW die Entschädigungssumme aushandeln, wobei das Angebot wohl kaum höher ausfallen wird als jetzt. Stimmt man dann nicht zu, muss man selbst klagen. Bis das dann alles entschieden ist, werden viele Jahre vergehen, weshalb es sinnvoll ist, das außergerichtliche Angebot jetzt anzunehmen. Wer sich auf Rat einiger Anwälte aus dem Musterverfahren wieder abgemeldet hat, wird auch zunächst leer ausgehen und muss seine Ansprüche individuell einklagen mit ungewissem Ausgang.

      dtex schrieb:

      Für meinen Geschmack steht da aber zu oft "...Volkswagen EA 189"?
      Nicht dass Audi, Seat und Skoda eine eigene Regelung treffen müssen.
      Theoretisch könnte das so sein, dass das Angebot nur für VW gilt. Da die Musterfestellungsklage jedoch ausdrücklich auch auf Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi erstreckt wurde, dürfte es sehr unwahrscheinlich sein, wenn das Vergleichsangebot nur VW-Kunden betrifft.

      dtex schrieb:

      Und zu den 440.ooo Eintragen in der MFK-Datenbank.
      Ich dachte gelesen zu haben, dass man die erst mal bereinigen muss?
      Bzgl. Doppeleinträgen und Spassvöglen mit Benzinern?
      Das ist richtig! Ich gehe davon aus, dass eine Bereinigung inzwischen erfolgt ist und VW die bereinigten Zahlen vorliegen. Dies dürfte zumindest hinsichtlich derjenigen Personen gelten, die sich vor dem 30.09.2019 wieder vom Musterfeststellungsverfahren abgemeldet haben, was den größten Anteil der nicht bereinigten Fälle ausmachen dürfte. Sollte sich bei einer endgültigen Bereinigung herausstellen, dass die Anzahl der rechtsgültig eingetragenen "Musterkläger" niedriger ist als von VW zugrunde gelegt, könnte sich die Entschädigungssumme für den einzelnen noch etwas erhöhen, falls das Vergleichsangebot konkret die 830 Mio. Euro zum Inhalt hat.

      no-zafira-anymore schrieb:

      weiß jemand, wie sich das verhält, wenn man nicht nur bei der Musterfeststellungsklage mitgemacht hat, sondern auch bei myright sich der Klage angeschlossen hat. KANN ich dann dem Angebot von VW überhaupt zustimmen und den Betrag X annehmen ? Wie kämen denn dann die myright Anwälte zu ihrem Geld ?

      no-zafira-anymore schrieb:

      Ich bin mir nicht sicher, ob ich denen so einfach das Mandat entziehen kann. Die haben ja auch schon " für mich " gearbeitet.
      Muß das Kleingedruckte nochmal suchen
      Wenn du dich myRight angeschlossen hast, hast du denen gar kein Mandat erteilt sondern deine Ansprüche abgetreten. Das führt dazu, dass myRight auch nicht konkret für dich tätig wird sondern die Ansprüche in eigenem Namen aus abgetretenem Recht einklagt. Angeblich soll das in drei getrennten "Sammelklagen" geschehen, von denen mindestens eine bereits erhoben wurde. Wenn dein Fahrzeug bei dieser Klage dabei ist, kannst du die Abtretung nicht mehr widerrufen und kannst folglich auch aus der Musterfeststellungsklage keine Ansprüche geltend machen. Deine Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren war dann schon nicht rechtswirksam, weil du wegen der Abtretung ja selbst gar keine Ansprüche mehr gegen VW hattest. Wurde myRight hingegen bezüglich deines Fahrzeugs noch nicht tätig, d.h. keine "Sammelklage" eingereicht, besteht ggf. noch die Möglichkeit des Widerrufs der Abtretung, die du, falls du vom Musterfeststellungsverfahren profitieren willst, dann möglichst bald erklären solltest, bevor myRight auch deine (ursprüngliche) Forderung in einer Klage geltend macht. Besteht keine Möglichkeit mehr, aus der Abtretung herauszukommen, bist du auf den Ausgang des myRight-Verfahrens angewiesen. Dabei dürfte für dich wahrscheinlich weniger herauskommen als durch den Vergleich im Musterfeststellungsverfahren, da ich nicht glaube, dass VW myRight einen besseren Vergleich anbieten wird und myRight dumm wäre, ein entsprechendes Vergleichsangebot nicht anzunehmen, von dem dann 35 % in die eigene Tasche fließen, der "Kunde" also nur 65 % erhält.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      VW führt schon seit einiger Zeit Vergleichsverhandlung im Musterfeststellungsverfahren. Dabei ist man sich einig geworden, dass insgesamt 830 Mio. Euro an die Betroffenen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel ausgezahlt werden.
      Da werden die Details noch spannend.
      Bekommen nur die Geld gezahlt, die sich dem Musterfeststellungsverfahren angeschlossen haben ?
      Das würde ich als gerecht empfinden, warum sollte VW den zufriedenen Geld zahlen (z.B. Updateanbeter wie SQ5, Reinschiffer u.a.).
      Ein kleines lächeln kann ich mir hier nicht verkneifen.
      Was passiert mit denen die Klagen / geklagt habe und deren Anwaltskosten ?
      Noch viel Potenzial für neuen Streit.
      Aber allen viel Glück.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Bekommen nur die Geld gezahlt, die sich dem Musterfeststellungsverfahren angeschlossen haben ?
      Ja, von dem Vergleichsangebot sind nur diejenigen betroffen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben.

      CAROMITO schrieb:

      Was passiert mit denen die Klagen / geklagt habe und deren Anwaltskosten ?
      Diese Klagen werden weitergeführt. Dort, wo eine pauschale Entschädigung eingeklagt wurde, wird VW vermutlich ein ähnliches Vergleichsangebot machen. Dort, wo die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs Gegenstand der Klage war, hat sich VW bisher auch mit z.T. guten Angeboten vergleichsbereit gezeigt, oft allerdings erst in der zweiten Instanz. Ob das so bleibt, bleibt abzuwarten. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Vergleichsbereitschaft nachlässt und die Verfahren letztendlich auch von den Klägern verloren werden. Ein Prophet bin ich allerdings nicht.

      Die Anwaltskosten sind immer von dem zutragen, der einen Rechtsstreit verloren hat. Wird ein Rechtsstreit nur zum Teil gewonnen (z.B. 5.000 Euro eingeklagt, 3.000 Euro zugesprochen), erfolgt eine quotenmäßige Aufteilung der Verfahrenskosten. Wird hingegen ein Vergleich geschlossen, kann in dem Vergleich auch geregelt werden, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Bei den bisherigen Vergleichen hat, soweit mir bekannt, VW fast immer die Kosten in voller höhe übernommen. Erfolgt im Vergleich keine Kostenregelung, nimmt das Gericht eine Quotelung vor.

      Andreas
    • Harzer4x4 schrieb:

      Patsche schrieb:

      Bin mal gespannt ob auch die ex Fahrzeughalter die das Auto nach der Anmeldung zur Sammelklage
      verkauft haben auch etwas vom Kuchen erhalten.
      Na ich hoffe doch ja :!: Habe das Geld bereits für eine VW-Autostadtbesichtigung eingeplant. 8)

      Floflo, hast du da mehr Informationen wie zb der Verteilerschlüssel aussehen sollte?
      @Harzer 4x4
      Leider hat VW die Bedingung gestellt Fahrzeug muss noch auf einen zugelassen =O sein
    • Patsche schrieb:

      Bin mal gespannt ob auch die ex Fahrzeughalter die das Auto nach der Anmeldung zur Sammelklage
      verkauft haben auch etwas vom Kuchen erhalten.
      Bei der Musterfeststellungsklage geht es um die Feststellung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Anders als bei Ansprüchen aus der Sachmängelhaftung (Gewährleistung), kommt es dafür nicht darauf an, dass man noch Halter des Fahrzeugs ist, wenn das Verfahren entschieden wird. Lediglich die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs ist dann nicht mehr möglich. Anstelle der Fahrzeugrückgabe tritt dann das Surrogat, d.h. der Kaufpreis, den man für das Fahrzeug erhalten hat. Wer einen Dummen gefunden hat, der einen übermäßig hohen Kaufpreis gezahlt hat, kann mit einer solchen Klage folglich sogar einen Verlust machen. Ein Schadensersatzanspruch auf Entschädigung in Geld bleibt davon aber unberührt, so dass VW auch denjenigen eine Entschädigung anbieten wird, die ihr Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft haben.

      Harzer4x4 schrieb:

      Floflo, hast du da mehr Informationen wie zb der Verteilerschlüssel aussehen sollte?
      Nein, über den Verteilerschlüssel habe ich keine Kenntnis. Der wird wohl auch zunächst noch das Geheimnis von VW bleiben. In den Medien wird spekuliert, dass vor allem das Alter und der Kaufpreis des Fahrzeugs eine Rolle spielen. Es mag sein, dass das so ist. Ich denke aber, dass eher die Km-Leistung zum Zeitpunkt der Erhebung der Musterfeststellungsklage in Relation zum Kaufpreis die Grundlage der Berechnung sein wird. Vielleicht werden auch alle drei Komponenten berücksichtigt. Warten wir es ab.

      Andreas
    • Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen fordert der "Verbrauchende Vorstand Klaus Müller":

      "Müller forderte VW zudem auf, nun alle Dieselkunden in Deutschland zu entschädigen und nicht nur die 400.000 Autofahrer aus der Musterklage. „Volkswagen muss sich jetzt die Frage gefallen lassen, ob der Konzern nicht allen betroffenen Dieselkunden in Deutschland eine Entschädigung zahlen sollte."

      Quelle: amp2.handelsblatt.com/unterneh…al-betrogen/25551958.html
    • Kajo schrieb:

      Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen fordert der "Verbrauchende Vorstand Klaus Müller":

      "Müller forderte VW zudem auf, nun alle Dieselkunden in Deutschland zu entschädigen und nicht nur die 400.000 Autofahrer aus der Musterklage. „Volkswagen muss sich jetzt die Frage gefallen lassen, ob der Konzern nicht allen betroffenen Dieselkunden in Deutschland eine Entschädigung zahlen sollte."

      Quelle: amp2.handelsblatt.com/unterneh…al-betrogen/25551958.html
      Dass Herr Müller sauer ist, kann ich aus seiner Sicht verstehen. Wenn er VW jetzt allerdings ein zweites mal Betrug vorwirft, weil man die Vergleichsverhandlungen abgebrochen hat, zeigt er sich als schlechter Verlierer. Und wenn er darüber hinaus den Teilnehmern an der Musterklage pauschal rät, das Entschädigungsangebot abzulehnen, zeigt er sich auch als schlechter, nicht objektiver Ratgeber, denn er weiß ja gar nicht, was VW im Einzelfall anbietet und ob das für den Kunden akzeptabel ist oder nicht und er weiß auch nicht, wie das Musterfeststellungsverfahren letztlich ausgehen wird. Wird es verloren, hätte er die Kunden, die seinem Rat folgen, um um den Erhalt einer Entschädigung gebracht. Das ist schlicht unseriös und unverantwortlich.

      Auch die Forderung an VW, alle Geschädigten zu entschädigen, ist zwar aus seiner Sicht vielleicht verständlich, jedoch nicht gerechtfertigt. Es hatte schließlich jeder Betroffene die Möglichkeit, sich ohne Kosten und Risiko an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen. Wer das nicht gemacht hat ist es selber schuld, wobei viele sich deshalb nicht beteiligt oder ihre Beteiligung zurückgenommen haben, weil sie sich durch Individualklagen mehr erhofften und darin von den Anwälten, die Kläger gegen VW vertreten, bestärkt wurden. Geht das nun in die Hose, haben sie zu hoch gepokert. Es ist dann nicht gerechtfertigt, diesem Personenkreis trotzdem eine Entschädigung anzubieten.

      Wie ich hier schon schrieb, wird das wahre Problem des Herrn Müller eine hohe Honorarvereinbarung mit den Anwälten sein, an der VW nicht beteiligt wird, wenn es zu einem Urteil kommt. Dafür muss er aber selber geradestehen. Das ganze ist vergleichbar mit dem von Herrn Scheuer vorzeitig unterzeichneten Vertrag über die PKW Maut, ohne zu wissen, ob das BVerfG die Maut absegnet.

      Andreas
    • Floflo schrieb:

      ....weil sie sich durch Individualklagen mehr erhofften und darin von den Anwälten, die Kläger gegen VW vertreten, bestärkt wurden. Geht das nun in die Hose, haben sie zu hoch gepokert. Es ist dann nicht gerechtfertigt, diesem Personenkreis trotzdem eine Entschädigung anzubieten.
      Ich sehe auch bei diesem Personenkreis( mit Individualklage) eine Rechtfertigung sie zu entschädigen.
      Warum auch nicht ?
      Erst Recht nach Bekanntwerden das die MFK wahrscheinlich Erfolg hat.
    • Kajo schrieb:

      "Müller forderte VW zudem auf, nun alle Dieselkunden in Deutschland zu entschädigen und nicht nur die 400.000 Autofahrer aus der Musterklage. „Volkswagen muss sich jetzt die Frage gefallen lassen, ob der Konzern nicht allen betroffenen Dieselkunden in Deutschland eine Entschädigung zahlen sollte."
      Warum alle entschädigen ?
      Selbst hier im Forum musste ich jahrelang Sprüche lesen wie :
      -VW hat nicht betrogen
      -der (nicht vorhandene Mangel) wurde durch das Update beseitigt
      -Lasst euch nicht kirre machen, unsere Diesel sind sauber :pray

      Dann sollen diese VW Aktivisten sich weiter unter dem Heiligenschein wohlfühlen allen andern gönne ich die Zahlung von Herzen. :saint:

      floflo schrieb:

      weil sie sich durch Individualklagen mehr erhofften und darin von den Anwälten, die Kläger gegen VW vertreten, bestärkt wurden. Geht das nun in die Hose, haben sie zu hoch gepokert. Es ist dann nicht gerechtfertigt, diesem Personenkreis trotzdem eine Entschädigung anzubieten.
      eigenartige Rechtsauffassung !
      VW erkennt doch hier indirekt an das Ansprüche auf Entschädigung bestehen.
      Und nicht jeder möchte mit dem - sauberen Diesel - leben, aber das Fahrzeug gern dem Hersteller zurück geben.
      Dessen Forderungen werden durch die Zahlungen ebenfalls, in meinen Augen, bestärkt !

      Allen die sich wehren viel Erfolg !

      Der aus Dunkeldeutschland
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