gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Al_Bundy_66 schrieb:

      Somit endet hier meine Berichtserstattung
      Hallöchen Al_Bundy_66,
      das Vergleichsangebot kommt ja von VW, aber trotzdem noch eine blöde Frage, hast Du gegen Deinen Verkäufer oder gegen VW geklagt?

      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • floflo schrieb:

      Man kann natürlich auch pokern und auf ein verbessertes Angebot hoffen, wenn man erst einmal ablehnt. Das kann dann aber auch in die Hose gehen.
      Richtig, aber das erste Angebot liegt, bei denen die Zahlen genannt haben, bei etwa 10 % des Kaufpreises also eine Frage ob sich weiteres Pokern für 5 - 8% mehr lohnt.
      Bei guten Nerven Zeit + Geduld würde ich schon darüber nachdenken.
      Im Hinterkopf behalten das nur etwa 7 Cent/Kilometer für die Nutzung in der Zwischenzeit anfallen.
      Eine bessere Leasingrate habe ich nicht gefunden !
      Wer Zweifel oder Bauchschmerzen hat sollte annehmen, wenn er den Yeti behalten möchte .
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      das erste Angebot liegt, bei denen die Zahlen genannt haben, bei etwa 10 % des Kaufpreises
      Dieses "erste Angebot" wird wohl bei allen Prozessen Standard sein und wird quasi vor Prozessbeginn unterbreitet, pokern kann man das schlecht nennen denn da sind die Karten noch nicht mal verteilt, wenn ich mich richtig erinnere kam das Angebot sogar emotionslos vom Richter und sein Blick wanderte währenddessen Zustimmung heischend von Partei zu Partei.

      Wer auf Schadensersatz aus ist kann zu diesem Zeitpunkt den Prozess ratzfatz beenden, bevor er begonnen wurde, Richter und Gegenseite dürften dann glücklich sein. ;)

      Die Anwälte der Gegenseite kontrollierten gelangweilt ihre Fingernägel und ich lehnte es rundweg ab....danach wurde die Pokerrunde erst offiziell eröffnet.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      und ich lehnte es rundweg ab....danach wurde die Pokerrunde erst offiziell eröffnet.
      Du warst zu diesem Zeitpunkt auch in der komfortablen Situation, dass du deinen Yeti nicht sofort loswerden musstest und hattest zudem das Glück, dass die Richter gemerkt haben, dass VW auf Zeit spielen wollte und das daher unterbunden und den Verhandlungstermin erst recht schnell angesetzt haben. Al_Bundy will aber wohl jetzt ein neues Fahrzeug kaufen und da fehlt ihm dann die Zeit zu pokern. Da ist der Spatz in der Hand dann besser als die Taube auf dem Dach.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      das Glück, dass die Richter gemerkt haben, dass VW auf Zeit spielen wollte und das daher unterbunden und den Verhandlungstermin erst recht schnell angesetzt haben.
      Glück ?
      VW kann hier auf Zeit Spielen so lange es will !
      Die anwaltliche Forderung 5% Zinsen über den Basiszins gibt mir sonst keiner !
      Und 7 Cent pro gefahrenen Kilometer Entschädigung rund 45 Euro pro Monat - Gott geb Ihnen Zeit !
      Ich kann lächelnd warten und...... mich zurücklehnen ! :Top:
      F.U.
    • minoschdog schrieb:

      danach wurde die Pokerrunde erst offiziell eröffnet.
      Hallöchen minoschdog,
      habe beim Pokern gelernt, mal verliere ich, mal gewinnen die Anderen :D .
      Im Ernst, wer sich auf einen juristischen Weg begibt muß sich ein Ziel setzen, einen sehr, sehr langen Atem haben und sich über den eventuellen Erfolg oder Mißerfolg im Klaren sein.
      Einfach nur zu sagen, na dann klage ich mal, reicht einfach nicht :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      wer sich auf einen juristischen Weg begibt muß sich ein Ziel setzen, einen sehr, sehr langen Atem haben und sich über den eventuellen Erfolg oder Mißerfolg im Klaren sein.
      All diese Voraussetzungen waren bei mir erfüllt. :thumbup:

      Btw, was antwortet der Rechtsanwalt wenn man ihn fragt, wie es ihm gehe?

      "Danke, ich kann klagen".
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • CAROMITO schrieb:

      Glück ?
      VW kann hier auf Zeit Spielen so lange es will !
      Die anwaltliche Forderung 5% Zinsen über den Basiszins gibt mir sonst keiner !
      Da hast du recht! Ich führe zur Zeit einen Rechtsstreit gegen eine Bank, die auch versucht auf Zeit zu spielen. Da denke ich wie du. Wenn ich den Rechtsstreit gewinne, ist das Verfahren gleichzeitig eine exzellente Geldanlage. Also nur schön langsam machen. Aber dieses Ziel ist eben nicht für jeden optimal. Wer an die Neuanschaffung eines Autos denkt, kann durch ein Verfahren, das auf die Rückgabe des Fahrzeugs ausgerichtet ist, ganz schön in seinem Vorhaben blockiert werden. Außerdem wird der bei Rückgabe zu erstattende Kaufpreis mit jedem Tag niedriger, den man das Auto fährt, was besonders für Vielfahrer stark ins Gewicht fällt. In solchen Fällen hat man von einem Vergleich mehr als von einem Endurteil vielleicht in drei Jahren, selbst, wenn man das Verfahren dann gewinnt.

      Andreas
    • old man schrieb:

      Einfach nur zu sagen, na dann klage ich mal, reicht einfach nicht .
      Ich finde, das kann man ruhig schon mal sagen. In 95% der Fälle ist das doch ohnehin nur heiße Luft.
      Ist nur eine Frage, wie man mit umgeht. Ich warte in mehreren Fällen schon seit Jahren schon darauf, dass sich die gegnerische Partei mit ihrer angeblich vorhandenen RSV endlich mal bei mir meldet ..... vergeblich......

      R.P.
    • Schlechte Nachricht! Das OVG Nordrhein-Westfalen hat als erstes zweitinstanzliches Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in zwei Verfahren entschieden, dass die Halter von Dieselfahrzeugen mit der Schummelsoftware zum Software-Update verpflichtet sind. Es handelt es sich allerdings lediglich um Eilverfahren, in denen es um die sofortige Vollziehung von angeordneten Betriebsuntersagungen ging. Fragen nach möglichen Folgeschäden durch das Update werden in den beim VG Köln und VG Düsseldorf anhängigen Hauptverfahren zu klären sein.

      ovg.nrw.de/behoerde/presse/pre…ungen/36_180817/index.php

      Nicht Gegenstand des Verfahrens war auch die für uns alles entscheidende Frage, was gilt, wenn die Typgenehmigung von einem anderen EU-Land erteilt wurde, das sie anderes als das KBA aber nicht durch Anordnung einer Nebenbestimmung geändert hat, es also auch gar keine Anordnung zur Vornahme des Updates, korrekt zur Beseitigung der Abschalteinrichtung gibt. Insoweit haben die beiden Beschlüsse für uns keine große Bedeutung. Auch liegt der genaue Wortlaut der Beschlüsse bisher nicht vor.

      Andreas
    • minoschdog schrieb:

      Aber nicht für Skoda Diesel....für die ist es eher gar keine Nachricht.
      Richtig! Deshalb schrieb ich ja, dass die Entscheidung für uns keine große Bedeutung hat. Die genaue Begründung bleibt dennoch abzuwarten, denn in den erstinstanzlichen Entscheidungen der VGe Köln und Düsseldorf scheint man nicht erkannt zu haben, dass die Fahrzeuge bis zur Anordnung der Nebenbestimmung der Typgenehmigung entsprochen haben, denn sie wurden ja, wenn auch unwissentlich, mit der Schummelsoftware typgenehmigt.

      minoschdog schrieb:

      Für alle anderen war auch schon vorher klar, dass die "Nebenbestimmung" bindend ist, oder?
      Das schon, allerdings rechtfertigt dieser Umstand noch nicht unbedingt die sofortige Vollziehung. Hier folgt das OVG NRW der Ansicht der Vorinstanzen, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet sei, wenn jedes Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalte. Das Gericht geht damit von Grenzwerten aus, die es aber gar nicht gibt. Und es geht offenbar davon aus, dass die schädlichen Umwelteinwirkungen mit Update geringer sind als ohne. Vom Zielkonflikt scheint man beim OVG wohl noch nichts gehört zu haben und auch davon nicht, dass neutrale Messungen nach dem update einen Anstieg der CO2-Ausstoßes ergaben. Diese Punkte wird man im Hauptverfahren aufarbeiten müssen, was allerdings nur möglich sein wird, wenn die Anwälte entsprechende Einwände vortragen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das Gericht geht damit von Grenzwerten aus, die es aber gar nicht gibt.
      Peinlich....ganz besonders für ein OVG.

      floflo schrieb:

      Und es geht offenbar davon aus, dass die schädlichen Umwelteinwirkungen mit Update geringer sind als ohne.
      Was ja auch nicht zutrifft, die Abgase werden verändert, zB. erhöht sich der Anteil von CO2, wie sich das auf die Umwelt auswirkt....gewichtet das etwa das OVG?

      Das wäre auch peinlich.

      floflo schrieb:

      Vom Zielkonflikt scheint man beim OVG wohl noch nichts gehört zu haben und auch davon nicht, dass neutrale Messungen nach dem update einen Anstieg der CO2-Ausstoßes ergaben.
      s.o.

      floflo schrieb:

      Diese Punkte wird man im Hauptverfahren aufarbeiten müssen, was allerdings nur möglich sein wird, wenn die Anwälte entsprechende Einwände vortragen.
      Wäre es nicht möglich, dass Du....dass Du dem OVG irgendwie etwas Nachhilfe leistest?....oder den Anwälten ein paar entsprechende Einwände vorträgst, damit sie diese Einwände vor dem OVG vortragen können? ;)

      Jemand muss doch den versammelten Ahnungslosen ein wenig auf die Sprünge helfen, egal ob ich Urteile lese, Prozessbeobachtungen, Gespräche unter Fachleuten oder Fachlaien....immer dreht es sich um Grenzwerte, die es aber gar nicht gibt....von einem OLG - oder wie hier OVG - hätte ich etwas mehr erwartet.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • .... andere VGs und OVGs werden nachziehen ! Das ist jetzt NRW,......und anderen Bundesländern werden es ähnlich handhaben.

      Meine Zulassungsstelle hat es wahrscheinlich ähnlich gesehen, und garnicht auf meine Einwände ( UK ) reagiert !! :evil:

      Bis zur obersten Instanz,......vielleicht ! 2019 etc....... 8o
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