gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Abgasskandal ist ja nicht alles

      Als ich meinen ersten Yeti mit Dieselskandalmotor im Jahre 2014 erworben habe war ja an Fahrverbote in bestimmten Städten oder Stadtteilen überhaupt nicht zu denken. Auch im Jahre 2016 war das noch nicht spruchreif. Jetzt gibt es aber schon einige dieser Zonen wo ich nicht mehr hin darf. Es ist damit zu rechnen, dass es weiter um sich greift. Soll denn diese Problematik mit dem Vergleich MFK auch abgegolten sein? Oder ist es eigentlich nur die Verkehrswertminderung?

      MfG

      Isenhagen
    • berme schrieb:

      Einige haben aber auch von einem langen Verfahren profitiert, nämlichen diejenigen die noch Deliktzinsen bekommen haben.
      Mir ist bekannt, dass VW in Vergleichen z.T. Deliktszinsen akzeptiert hat, wenn auch nur in Höhe von 2 % anstatt 4 %. Ich glaube allerdings nicht, dass es Entscheidungen gibt, in denen Deliktszinsen bejaht wurden und die rechtskräftig geworden sind.

      berme schrieb:

      Eine Reduzierung des Rückanzahlungsanspruchs fände ich aber auch gerecht wenn zwischen den Verhandlungen mehr Kilometer zurückgelegt werden.
      Ich finde es interessant, dass es in diesem Forum gleich mehrere VW-Geschädigte gibt, die das so sehen und damit einen sehr realistischen Blick auf den Abgasskandal haben. Das zeugt von Größe. In einschlägigen Verbraucherforen herrscht dagegen ziemliches Unverständnis für die Rechtsauffassung des BGH und zwar sowohl, was den Nutzungsausgleich anbetrifft, als auch hinsichtlich der Deliktszinsen.

      Noch ein Tipp für alle, die Individualklagen anhängig haben oder noch klagen wollen. Wenn man den Abzug für den Nutzungsausgleich in Grenzen halten will, ist es wichtig, dass man das Gericht davon überzeugt, dass moderne Fahrzeuge eine deutlich längere Lebenserwartung haben als 250.000 oder auch 300.000 Km. 300.000 Km sollte da wirklich die absolute Untergrenze sein. Allein hier im Forum gibt es zwei Mitglieder, deren Yetis bereits mehr als 300.000, in einem Fall m.W. sogar schon über 400.000 Km auf dem Buckel haben. Man müsste also mal nach Fahrzeugen mit hoher Laufleistung recherchieren, z.B. in einschlägigen Autoverkaufsportalen wie mobile.de oder autoscout24.de und dann dem Richter einen ganz Sack voller Nachweise von Autos mit entsprechend hoher Km-Leistung vor die Füße werfen (bitte nicht wörtlich nehmen). Immerhin hat das sehr verbraucherfreundliche OLG Köln schon einmal eine Nutzungsdauer von 500.000 Km angenommen. Auch wenn das vielleicht etwas überzogen ist, verringert sich dadurch der Abzug doch ganz erheblich.

      Andreas
    • Heuchellei?

      In Bezug auf meine Anforderung der Umweltverträglichkeit kann ich Euch ganz heuchelfrei verraten, daß meine Kaufentscheidung für den neuen Yeti nennenswert von dem Gedanken getrieben wurde, hier einen Wagen mit umweltfreundlicher Verbrennungstechnik nach neustem Stand der Technik zu kaufen. Das ist zweifelsfrei ein diffuser Gedanke und hat viel mit Glauben, von wem oder was auch immer genährt, zu tun. Somit ist es nicht messbar und dann kaum rechtlich zu berücksichtigen. Es bleibt nur ein flaues Gefühl über, irgendwie doch hinters Licht geführt worden zu sein...
      Ohne diese Überlegungen hätte ich mir immer einen Gebrauchten zugelegt.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • floflo schrieb:

      Im übrigen geht man nicht erst bei den 250.000 Km leer aus. Bei diesem Wert, den das OLG Braunschweig in dem konkreten Einzelfall so festgelegt hat, gilt der Kaufpreis vollständig als aufgezehrt. Tatsächlich hat das Fahrzeug aber noch einen am Markt realisierbaren Restwert. Das bedeutet, dass man bereits dann "leer" ausgeht, bzw. sogar einen Verlust macht, wenn das, was nach Abzug der Nutzungsentschädigung vom zu erstattenden Kaufpreis übrig bleibt, weniger ist als das, was das Fahrzeug tatsächlich noch wert ist. Wer die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs einklagt und das Gericht dann wegen hoher Km-Leistung einen Abzug für den Nutzungsvorteil berechnet, der so hoch ist, dass der zu erstattende Kaufpreis niedriger ist als der Restwert des Fahrzeugs, geht am Ende nicht nur leer aus sondern macht ein Verlustgeschäft. Die Km-Grenze, ab wann sich eine Klage nicht mehr lohnt, dürfte je nach Einzelfall häufig schon unter 200.000 km überschritten sein.
      Mit anderen Worten, wem es heute erst einfällt zu klagen, sollte möglichst einen Diesel von 2009 oder 2010 mit höchstens 30.000 km auf der Uhr haben. Da es solche Autos so gut wie nicht gibt, lohnt es kaum noch zu klagen. :saint:
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Fördegleiter schrieb:

      In Bezug auf meine Anforderung der Umweltverträglichkeit kann ich Euch ganz heuchelfrei verraten, daß meine Kaufentscheidung für den neuen Yeti nennenswert von dem Gedanken getrieben wurde, hier einen Wagen mit umweltfreundlicher Verbrennungstechnik nach neustem Stand der Technik zu kaufen.
      Jetzt würde mich aber mal interessieren, ob du dabei konkret an bestimmte Schadstoffe, vor allem an Stickoxide gedacht und möglicherweise darüber sogar mit dem Verkäufer gesprochen hast, oder ob dein Interesse vor allem darauf gerichtet war, ein Fahrzeug zu kaufen, dass die aktuellen Abgasnormen erfüllt.

      Rolf schrieb:

      Mit anderen Worten, wem es heute erst einfällt zu klagen, sollte möglichst einen Diesel von 2009 oder 2010 mit höchstens 30.000 km auf der Uhr haben. Da es solche Autos so gut wie nicht gibt, lohnt es kaum noch zu klagen.
      So pauschal kann man das nicht sehen. Zum einen wurden die betroffenen Euro-5-Fahrzeuge noch bis zum 31.08.2015 (neu) verkauft, zum anderen gibt es ja auch einen Gebrauchtwagenmarkt und da zählt bei der Berechnung des Nutzungsausgleichs nur die vom Gebrauchtwagenkäufer zurückgelegten Km. Viele Käufer dürften daher noch nicht die magische Grenze erreicht haben.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ...
      Jetzt würde mich aber mal interessieren, ob du dabei konkret an bestimmte Schadstoffe, vor allem an Stickoxide gedacht und möglicherweise darüber sogar mit dem Verkäufer gesprochen hast, oder ob dein Interesse vor allem darauf gerichtet war, ein Fahrzeug zu kaufen, dass die aktuellen Abgasnormen erfüllt.
      ...
      Es ist wohl noch unschärfer: Mir gefiel einfach der Gedanke, mit dem Kauf eines Neuwagens von einem Großkonzern mit bester Entwicklungsabteilung auch etwas für die Umwelt tun zu können, andernfalls hätte ich die Geldbörse stecken gelassen. Mit dem Verkäufer habe ich natürlich über dies Thema auch gesprochen, jedoch tatsächlich diesen hierbei nicht vollständig ernst genommen. Aber das der Wagen den neuesten Umweltanforderung uneingeschränkt entspricht, davon musste und wollte ich ausgehen. Die mir heute bekannten Spitzfindigkeiten mit der Prüfstandserkennung, dem effektiven Straßenverhalten und die schwachen gesetzlichen Vorgaben und Prüfbedingungen lasse ich hier jetzt bewusst weg.
      Es ist ein wenig so, als ob man ein Bioprodukt kauft, jedoch beim Herunterschlucken nicht den genauen Grad der Bio-Ausprägung und die Herstellungsbedingungen kennt. Sauer kann man dann aber schon werden, wenn später aufgedeckt wird, daß der Hersteller die Bioqualität und das normale Produkt aus ein und dem selben Topf produziert. Es ist eben, wie ich auch schon passend für meinen Yetikauf schrieb, für den Verbraucher häufig nur ein diffuser Gedanke oder Glauben: Eine Bauchentscheidung... :)
      Juristisch ist das schwer zu gewichten. Das Ansehen der Autobranche und den Behörden hat bei mir trotzdem gelitten. Trifft die Antwort deine Frage oder zieltest Du auf etwas anderes hinaus?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • @floflo

      Selbst wenn man auf die Emissionen im Einzelnen geachtet hätte, wären ja die Angaben des Herstellers mit den Prüfstandswerten der Schummelsoftware angegeben.

      Das die angegebenen Werte nicht stimmen konnten, hat so ziemlich jeder nach den ersten 2 bis 3 tausend Kilometern gewusst, daran, daß die Verbrauchsangaben deutlich über den NEFZ Angaben gelegen haben.

      Das der Konzern hier nun schummelte, aus welchen Gründen auch immer, war ja nicht direkt mit einem höheren Verbrauch erkennbar. Da gerade die NOx in einer heißeren Verbrennungslage entstehen.

      Konnte man das mit normalen Sachverstand fördern oder erkennen? Wer vorher Pumpe Düse Motoren gefahren hat, wusste das es recht schlecht um das war werden des Motors stand, es wurden Zuheizer fürs Wasser verbaut, elektrisch oder Verbrenner technisch, damit überhaupt ein Hauch von Wärme in den Innenraum kam. So konnte sich der Autofahrer Gedanken machen warum das so ist, haben aber die allerwenigsten getan. Übrigens wurden die Schadstoffe die durch die Zusatz Heizungen entstanden sind nie mit aufgeführt, etwas was man nun bei E Autos direkter sieht, wenn auch vor Ort Abgas frei.

      Mit Einführung der CR Motoren, würden diese jetzt schneller warm. Auch der Innenraum profitierte von einem PTC Heihelement, was bereits nach 15 Sekunden Wärme Luft verteilte, durch die hohe Leistung müssen die Fahrzeuggeneratoren richtig arbeiten, was wiederum ein schnelleres erwärmen des Motors zur Folge hat. Ausnahme bildet hier die 1.6 Ltr CR Motoren. Bei sparsamer Fahrweise sank die Temperatur (unter 10 Grad Außentemperatur) vom Motor schnell bis auf 70 Grad runter.

      Da kam natürlich niemand in den Sinn, das die Verbrennung zu heiß ablaufen würde und dadurch der NOx Gehalt zu hoch ist.

      Des Weiteren würde im SSP der 1.6 Ltr CR Motor explizit dargestellt, daß auf Teile des Kolben verzichtet werden könnte, aufgrund seiner niedrigen Verbrennunvstemperatur. Das SSP könnte von jedermann erworben werden.

      Ferner lag bei einem Vergleich der 1.6 er und 2.0 die Motoröl Temperatur deutlich niedriger. Was ebenfalls auf eine niedrige Verbrennungstemoeratur schließen lässt. Hier ist natürlich schon eine gewisse Voraussetzung an Interesse für die Technik im Einzelnen notwendig.

      Ich selber weiß zum Beispiel ziemlich genau über das NOx bescheid und man kann sie im Fahrbetrieb auch drücken.

      Aber das interessiert weder Autozeitungen noch Umweltorganisationen. Die halten sich alle nur an gesetzliche Vorgaben.

      Und mehr brauch ein Käufer auch nicht zu machen, ansonsten 434 und siehe Rechtsprechung :D
    • Fördegleiter schrieb:

      Trifft die Antwort deine Frage oder zieltest Du auf etwas anderes hinaus?
      Doch, doch, die Antwort trifft schon meine Frage und so wie du es beschrieben hast, kaufe ich dir das auch ab, wobei du da aber sicherlich die Ausnahme darstellst. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Umweltgedanke beim Kauf eines Yeti oder auch eines anderen Fahrzeugs mit dem EA189-Motor bei den meisten Käufern praktisch keine Rolle gespielt hat. Als der Wechsel auf Euro 6 kam, haben selbst nach Bekanntwerden des Abgasskandals noch viele versucht, ein Auto ohne SCR-Technik zu bekommen, was zeigt, wie hoch der Umweltgedanke bei den Käufern tatsächlich hing. Und der NOx-Ausstoß ist bei diesen Fahrzeugen, ja bei fast allen Euro-5ern nicht deshalb so hoch, weil unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet wurden, sondern weil die AGR-Technik gar nicht zu leisten vermag, die Prüfstandsgrenzwerte im realen Straßenverkehr auch nur annähernd einzuhalten. Ich bin mal gespannt, wie der EuGH dies auf die Klage der DUH, die gefordert hat, dass die Prüfstandsgrenzwerte auch auf der Straße einzuhalten sind, sehen wird. Ich glaube zwar nicht, dass er dem Antrag der DUH so entsprechen wird, weil die Einhaltung der Prüfstandsgrenzwerte unter realen Bedingungen kaum möglich ist, ich glaube allerdings schon, dass der EuGH zum Ausdruck bringen wird, dass eine der Schadstoffreduzierung dienende Vorrichtung auch im realen Straßenverkehr funktionieren muss und daher die Grenzwerte auch nicht beliebig überschritten werden dürfen. Da dieses Voraussetzung aber bei kaum einem Diesel-PKW mit ausschließlich AGR-Technik erfüllt sein dürfte, wird das Ende vom Lied sein, dass die Diesel-Fahrzeuge aller Hersteller fast ausnahmslos nicht gesetzeskonform sind. Folgen wird das allerdings freilich nicht haben, denn man kann ja nicht viele Millionen Fahrzeuge einfach so stilllegen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ein Auto ohne SCR-Technik zu bekommen, was zeigt, wie hoch der Umweltgedanke bei den Käufern tatsächlich hing.
      Das ist eine Unterstellung, die ich so den Autokäufern nicht attestieren würde. Die SCR Technologie, im Volksmund einfach nur insgesamt als AdBlue abgestempelt, hat einfach noch viele Fehler aufgeworfen die Reparaturen mit nicht unerheblichen Kosten nach sich zog. Ferner waren manche Einfüllstutzen recht ungeschickt angebracht.

      Die AGR Technologie hilft auch hier den Harnstoffverbrauch zu senken, denn ein NOx Molekül was nicht entsteht, muss auch nicht reduziert werden. Mit Euro 6 wurde dann auch endlich die ND AGR Technik angewendet, diese hätte der Hersteller schon bei Euro 5 nehmen sollen, dann hätte es auch keiner Software gebraucht und die AGR würde ihre Haltbarkeit vervielfachen.

      Warum mit solchem Kundenfeindlichen Verhalten die Serie auf die Beine gestellt wurde muss man die ehemaligen Fragen. Mit so einem fetten Jahresboni ist da zumindest ein Gewisses Eigeninteresse im Vordergrund. Und schließlich sind knapp 3.000 € Ruhegehalt pro Tag auch nicht wirklich ein Zeichen für kundenorientiertes handeln.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.