gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Das Gericht geht damit von Grenzwerten aus, die es aber gar nicht gibt.
      Da ich kein Jurist bin und auch weder das Verfahren mitbekommen habe noch die ausführliche Begründung des Gerichts kenne, liege ich vielleicht falsch. Aber für mein Verständnis gehört zur Definition der "Grenzwerte auf dem Prüfstand" untrennbar auch ein Verbot der Prüfstandserkennung bzw. Abschaltverbot auf der Straße. Insofern gibt es zwar keine unmittelbaren Grenzwerte auf der Straße, eine völlige "Freiheit" aber eben auch nicht.

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      Aber für mein Verständnis gehört zur Definition der "Grenzwerte auf dem Prüfstand" untrennbar auch ein Verbot der Prüfstandserkennung bzw. Abschaltverbot auf der Straße. Insofern gibt es zwar keine unmittelbaren Grenzwerte auf der Straße, eine völlige "Freiheit" aber eben auch nicht.
      Dein Verständnis ist völlig richtig und gibt genau das wieder, was ich seit gefühlten Jahren versuche plausibel zu machen. Der Verstoß liegt im Verwenden einer (unterstellt) unzulässigen Abschalteinrichtung und nicht in einem Überschreiten von Grenzwerten. Der rechtlich bedeutsame Unterschied besteht darin, dass bei einer Grenzwertüberschreitung die Annahme einer vom Gesetzgeber nicht gewollten überhöhten Schadstoffimmission indiziert wird, das Verwenden einer unzulässigen Abschalteinrichtung aber nichts darüber aussagt, ob dadurch für den Bürger mehr oder wenige schädliche Schadstoffe in die Luft geblasen werden. Liegen hierüber aber gar keine Erkenntnisse vor, ist die die Begründung des OVG NRW für eine sofortige Vollziehung schlichtweg falsch.

      Andreas
    • old man schrieb:

      Al_Bundy_66 schrieb:

      Somit endet hier meine Berichtserstattung
      Hallöchen Al_Bundy_66,
      das Vergleichsangebot kommt ja von VW, aber trotzdem noch eine blöde Frage, hast Du gegen Deinen Verkäufer oder gegen VW geklagt?

      MfG
      old man
      ...ganz am Anfang hatte mein Anwalt gegen das Verkaufshaus und ersatzweise gegen Volkswagen AG geklagt
      Später war es dann nur noch gegen Volkswagen AG
      Bei meinem Kollegen (VW Tiguan) hat der Anwalt nur gegen das Autohaus geklagt
      Beide Klagen mit ähnlichem Verlauf.

      Sowohl bei mir als auch beim meinem Kollegen - haben beide Fälle vor dem Landgericht Aachen in erster Instanz zu Gunsten der Kläger entschieden.
      Bei meinem Kollegen und mir ist die Laufleistung zwar ähnlich, jedoch ist sein Tiguan nur 4 Jahre und mein Yeti ja schon 7,25 Jahre alt
      Bei beiden Entscheiden waren es am Ende ca. >70% vom Neuwert die einem zugesprochen wurde - Alter war egal!

      Bei den Vergleichsangeboten sowohl vom Händler als auch von VW wurden die Angebote besser, so viel kann man ja sagen!
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • Al_Bundy_66 schrieb:

      Bei den Vergleichsangeboten sowohl vom Händler als auch von VW wurden die Angebote besser, so viel kann man ja sagen!
      Moinchen Al_Bundy_66,
      Dank Dir für Deine Erfahrungen. Hier nur kurz nachgefragt: Durch welches Ereignis würden die Angebote besser? Im normalen Verhandlungsverlauf oder durch konkrete Entscheidungen / Ablehnungen?
      (Soweit man das natürlich sagen kann...)
      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • die Sichtweise der Finanz:

      Moin, hier für Euch ein interessanter Link, der die aufschlußreiche Sichtweise der Kapitalanleger darlegt. Vor denen hat sich VW auch zu verantworten und ist mitteilungspflichtig:

      boerse.ard.de/aktien/volkswagen-kann-nicht-klagen100.html

      Aus dem Inhalt zitiert:

      "...
      Deutsche sind nicht klagefreudig
      Fraglich ist, wie viele Betroffene diese möglicherweise sehr langwierige Vorgehensweise abschrecken wird. Bereits in der Vergangenheit hat sich nur ein sehr kleiner Teil der betroffenen Schummel-Diesel-Fahrer entschlossen, gegen Volkswagen vor Gericht zu ziehen. Derzeit sind nach VW-Angaben 26.600 Verfahren von Kunden mit einem Schummel-Diesel anhängig, rund 7.400 Urteile seien bisher ergangen. Und das bei rund 2,8 Millionen manipulierten Fahrzeugen in Deutschland.
      Teilweise ein Nullsummenspiel
      Viele der ergangenen Urteile haben sich für die betroffenen Autobesitzer nicht unbedingt gelohnt. Denn häufig wurde Volkswagen zwar dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen. Doch für die bis dato erfolgte Nutzung musste der Kläger eine Entschädigung an Volkswagen bezahlen. Bei den Urteilen legten viele Gerichte für die Höhe der Entschädigung eine zu erwartende relativ geringe Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern zu Grunde. Das heißt, jeder gefahrene Kilometer wog damit finanziell schwerer als bei einer höher zu erwartenden Gesamtfahrleistung. Die Urteile hatten damit summa summarum eine ähnliche Wirkung, als hätte der Autokäufer das betroffene Auto als Gebrauchtwagen mit einem entsprechenden Wertverlust verkauft. Entsprechend halten sich die Kosten für die Wolfsburger in Grenzen.
      Oder um es mit den Worten des Auto-Experten Ferdinand Dudenhöffer, Professor an der Universität Duisburg-Essen, zu sagen: "Das sind Peanuts für Volkswagen."
      ..."

      Ihr braucht Euch also nicht so zieren... ;)

      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • VW im Vergleich zu Opel:

      Opel scheint von VWs Vorgehensweisen zu lernen, was die Kundenzufriedenheit betrifft und nutzt rechtliche Mittel:

      tagesschau.de/wirtschaft/opel-189.html

      Zitat: "Opel wehrt sich vor Gericht gegen den vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf von Diesel-Pkw. Der Autobauer will so verhindern, dass rund 96.000 Autos wegen Abgasmanipulation sofort in die Werkstätten müssen."
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • berme schrieb:

      Meine Klage wurde jetzt vom Amtsgericht Berlin Köpenick ans LG Braunschweig weitergeleitet.
      Da Streitwert höher als 5000 €.
      Was ist das denn für eine Tränentüte von Anwalt, der eine Klage mit einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro beim Amtsgericht einreicht? Oder wurde die Klage später erweitert? Das ärgerliche ist jetzt, dass das AG die Klage nach Braunschweig geschickt hat. Hätte dein Anwalt die Klage direkt beim LG anhängig gemacht, hätte man sich aussuchen können, ob man dies beim Gericht deines Wohnsitzes, also beim LG Berlin oder beim Gericht des Sitzes von VW, das ist das LG Braunschweig, tut. Jeder vernünftige Mensch hätte dann Berlin gewählt, nicht nur weil das für dich viel praktischer ist, sondern auch, weil das LG Braunschweig bisher stets für VW entschieden hat.

      SQ5 schrieb:

      Wenn du deinen Termin hast komm ich vielleicht aufn Kaffee vorbei.........Braunschweig ist VW freundlich
      Wie du zutreffend schreibst, ist das LG Braunschweig VW-freundlich. Da solltest du vielleicht besser anstatt aufn Kaffee aufn Schnäpschen vorbeikommen, denn das braucht der arme berme dann hinterher wahrscheinlich. :D

      Andreas
    • berme schrieb:

      Dachte die übernimmt meine RSV.
      Kajo hat recht. Du solltest vor Abschluss eines Vergleichs deine RSV um Deckungszusage auch für den Vergleich bitten. Werden dir in dem Vergleich Verfahrenskosten auferlegt, könnte die Versicherung sonst ohne vorheriges "Okay" die Übernahme dieser Kosten versagen. Das muss nicht passieren, kann aber geschehen und dann hast du zwar den Rechtsstreit mit VW erledigt, zoffst dich aber mit deiner RSV rum. Am besten ist es freilich, wenn man sich dahingehend vergleicht, dass die Verfahrenskosten vollständig von VW übernommen werden. Solche Vergleiche hat es schon gegeben.

      Andreas
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