gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Ich denke auch das der Umweltgedanke bei vielen Dieselkäufern eine Rolle gespielt hat und auch immer noch spielt.
      Ich will nicht abstreiten, dass der Umweltgedanke beim Kauf eines Diesels eine Rolle gespielt hat. Doch dann betraf das aber das CO2, bei dem der Diesel gegenüber dem Benziner im Vorteil ist. Bei den Stickoxiden ist es jedoch genau umgekehrt. In den Gerichtsverfahren ging es aber ausschließlich um Stickoxide. Wer hier behauptet, er habe das Auto gerade auch im Hinblick auf einen niedrigen Stickoxidausstoß gekauft, muss sich die Frage gefallen lassen, warum er dann überhaupt einen Diesel und nicht einen Benziner gekauft hat, wenn die Stickoxide beim Kauf so ausschlaggebend gewesen sein sollen. Ich denke, dass sich die meisten überhaupt keine Gedanken um die Stickoxide gemacht haben und die, die es gemacht haben, bessere Alternativen hatten, so dass es nicht sehr glaubhaft erscheint, das Schummelauto gerade wegen der Stickoxide gekauft zu haben. Das meinte ich mit Massenheuchelei, wobei es natürlich auch immer die berühmten Ausnahmen gibt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      .... Als der Wechsel auf Euro 6 kam, haben selbst nach Bekanntwerden des Abgasskandals noch viele versucht, ein Auto ohne SCR-Technik zu bekommen, ...
      Ganz ehrlich: Das hatte ich mir anfänglich auch noch schön geredet und mich ein wenig gefreut, noch einen ohne SCR gekauft zu haben. Jedoch ist das Kartenhaus schnell krachend zusammengefallen, als ich die Hintergründe spitz bekommen habe und verstand, wie effektiv und auch vergleichsweise günstig diese neue Technik arbeitet. Jetzt bin ich auf die anderen neidisch...
      Grüße von der Förde, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Wie, die SCR-Variante ist nicht ordentlich in den Yetis umgesetzt? Das sie im Urzustand zu wenig genutzt wurde, habe ich noch mitbekommen. Jedoch sollte ein (diesmal sinnvolles) Update der SCR ausreichend Beine machen können?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Herne schrieb:

      Warte mal die kommenden Urteile zum Thermofenster ab. Es gibt erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgasreinigung, nur in einem kleinen Temperaturbereich.
      Diese Urteile gibt es doch schon. Und nachdem die Generalanwältin am EuGH in Ihrem Votum, dem der EuGH in aller Regel folgt, praktisch gar keinen Spielraum mehr für zulässige Abschalteinrichtungen gelassen hat, dürfte feststehen, dass kaum ein einziges Dieselfahrzeug bis Euro 5 und teilweise auch noch Euro 6 rechtskonform ist, denn zumindest das Thermofenster wurde von allen genutzt. Ob sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben, wird der BGH im Oktober in einem Verfahren gegen Daimler entscheiden. Die Vorinstanz (OLG Koblenz) hatte eine Schadensersatzpflicht verneint, weil das Verhalten von Daimler nicht sittenwidrig sei. Da die Zulässigkeit des Thermofensters nicht von vornherein gänzlich undenkbar sei, sei das Verhalten nicht als besonders verwerflich anzusehen, wenn quasi in gutem Glauben an die Zulässigkeit gehandelt wurde. Sollte der BGH das anders sehen, könnte die nächste, noch viel größere Welle von Schadensersatzforderungen gegen praktisch alle Fahrzeughersteller anrollen. Bestätigt der BGH hingegen die Ansicht des OLG Koblenz, könnte das auch noch einmal Auswirkungen auf die Verfahren gegen VW haben, da sich auch VW auf die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung unter dem Gesichtspunkt des Motorschutzes berufen hat und die vielen Vorlagen an den EuGH eben gerade belegen, dass auch hier der Gedanke einer Zulässigkeit nicht völlig ausgeschlossen ist, denn sonst hätte die Gerichte keine Vorlage bewirken dürfen.

      Andreas
    • row-dy schrieb:

      Welcher Thread der richtige ist weiß ich nicht so genau.


      Zeit.de schrieb:

      Der Rechtsdienstleister Myright hatte sich die Schadenersatzforderungen von 2800 Audi-Käufern abtreten lassen und die VW-Tochter auf 77 Millionen Euro verklagt. Das Gericht erklärte die Abtretung aber für nichtig, weil der Vertrag die Käufer unzumutbar benachteilige. (Az: 41 O 1745/18).

      Der richtige Thread ist hier. Das LG Ingolstadt hat heute zu dem Verfahren eine Pressemitteilung herausgegeben.

      justiz.bayern.de/gerichte-und-…lstadt/presse/2020/10.php

      SQ5 schrieb:

      Nun ja, hier ist lediglich Fakt, daß dass "amerikanische" Bezahlsystem nicht rechtens ist.
      Nein, das kann man so nicht sagen. Das System kann durchaus zulässig sein. Das LG ist lediglich der Ansicht, dass es so, wie es von dem Rechtsdienstleister umgesetzt wurde, nicht zulässig ist, da die Abtretung den Abtretenden in unzulässiger Weise benachteilige. Ob die Ansicht des LG Ingolstadt auch von höheren Instanzen getragen wird, bleibt abzuwarten. Auch wenn ich jedem seinen Schadensersatz gönne, so kann ich nicht verhehlen, dass mich abweisende Urteile gegen Rechtsdienstleister, deren Angebote ich hier schon immer sehr kritisch gesehen habe und deren Ziel allein das Geld betroffener Geschädigter ist, freue.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Auch wenn ich jedem seinen Schadensersatz gönne, so kann ich nicht verhehlen, dass mich abweisende Urteile gegen Rechtsdienstleister, deren Angebote ich hier schon immer sehr kritisch gesehen habe und deren Ziel allein das Geld betroffener Geschädigter ist, freue.
      Auch ich sehe das so und ich kann diesen Zulauf zu diesen Rechtsdienstleistern nicht wirklich nachvollziehen. Dass im Erfolgsfall 1/3 als Provision anfällt sollte doch jedem bekannt gewesen sein. Genau so wenig Verständnis habe ich für völlig überzogene Forderungen einzelner Geschädigter. Diese wurden durch "Verbraucherritter und Co." auch noch in ihrem vermeintlichen Anspruch bestärkt. Aber auch hierzu hat ja nun unser BGH die ersten "Klarstellungen" erlassen.
    • floflo schrieb:

      Auch wenn ich jedem seinen Schadensersatz gönne, so kann ich nicht verhehlen, dass mich abweisende Urteile gegen Rechtsdienstleister, deren Angebote ich hier schon immer sehr kritisch gesehen habe und deren Ziel allein das Geld betroffener Geschädigter ist, freue.
      Das sehe ich aus 2 Blickwinkeln.
      1. viele haben sich dort angemeldet um ohne grossen Stress, ohne Rechtsschutzversicherung, ohne eigenes Risiko, etwas Schadensersatz zu bekommen.
      2. mit der Möglichkeit der Anmeldung zur Musterfestellungsklage wurde eine neue Möglichkeit geschaffen.

      Nicht jeder hat die Nerven sich über Jahre mit dem Thema zu befassen und die rechtlichen Belange abzuwägen.
      Für viele war das der Spatz in der Hand.

      Natürlich ist es das Ziel der Rechtsdienstleister Geld zu verdienen und möglichst viel !
      Aber 2/3 von viel (für den Kläger) sind mehr als 2/3 von wenig !
      F.U.
    • Heute ist das Urteil gekommen, man kommt aus dem lachen nicht mehr raus. Meine Lebensweise keinem Juristen zu trauen hat sich mal wieder bewahrheitet.

      Rechnen können sie zumindest nicht (die Juristen) ! Die Versprechen konnten sie nicht einhalten! Ich müsste meinen Yeti 2.500 unter dem derzeitigen Gebrauchtwagenpreisen abgeben.

      Somit aufs falsche Pferd gesetzt :D !

      Aber mal schauen werden ihn dann wohl verkaufen und eben den Rest selber zulegen. Mal sehen was noch an Geld übrig bleibt nach dem E Car kauf. Ist ja Gott sei dank nichts eiliges :) .
    • SQ5 schrieb:

      Rechnen können sie zumindest nicht (die Juristen)
      Sollte sich das Gericht verrechnet haben, kannst du formlos die Korrektur des Urteils beantragen. Sollte sich dein Anwalt verrechnet haben, kannst du ihn für den dir daraus entstandenen Schaden in Regress nehmen (dafür haben Anwälte eine Versicherung). Sollten alle richtig gerechnet und du dennoch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt haben, müsstest du dir schon an deine eigene Nase fassen.

      Andreas
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