Ein wenig Zurückhaltung stände VW besser zu Gesicht. Mir würden inhaltliche Argumente, die in Richtung Manöverkritik und abgeleitete Maßnahmen mit technischen Lösungen besser gefallen. Der Rest geht bei mir unter VV (Volksverdummung) durch.
Der Kläger wird doch wohl nicht aufgeben. Möglicherweise war dem Käufer des Audi nicht bekannt, dass es sich hierbei um ein Tochterunternehmen der VW AG handelt.
"Dass der Kläger im Rahmen des Verkaufsgesprächs eine im Hinblick auf die Verwendung des VW-Motors EA189 und die zugehörige Abgasproblematik unzutreffende Auskunft ("Wir sind Audi und nicht VW") erhalten haben mag, könnte unter Umständen eine eigenständige Haftung des Autohauses begründen, ist aber nicht der Beklagten zuzurechnen."
Ich weiß nicht, ob du das jetzt ironisch gemeint hast. Jetzt noch das Autohaus zu verklagen, dürfte ziemlich aussichtslos sein, da hier längst Verjährung eingetreten ist und im übrigen ein deliktischer Anspruch auch sehr fraglich sein dürfte. Gegen das Autohaus wird man im Zweifel nur aus vertraglichen Rechtsgrundlagen vorgehen können und da sind die Verjährungsfristen noch kürzer. Der jetzt verlorene Rechtsstreit hat immerhin schon Verfahrenskosten von über 26.000 Euro verursacht, wobei ich aber davon ausgehe, dass der Kläger rechtsschutzversichert ist.
Die Entscheidung des BGH, deren Kernaussage ist, dass mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Offenbarung der Schummellei VW nicht mehr grob verwerflich und damit sittenwidrig handeln konnte, halte ich übrigens für richtig, da es bei der Sittenwidrigkeit nicht so sehr auf den Empfängerhorizont, also auf die Sicht des Käufers ankommt, sondern auf das Verhalten des Schädigers.
und es wäre noch schöner wenn nicht eine RV die bisherigen Kosten für den Rechtsstreit übernehmen müsste. Ideal wäre ja wenn der Kläger die Kosten "an der Backe" hätte oder wenn einer der "Rechtsritter" für die Kosten aufkommen müsste.
Ideal wäre ja wenn der Kläger die Kosten "an der Backe" hätte oder wenn einer der "Rechtsritter" für die Kosten aufkommen müsste.
Ist der Kläger die Ursache oder der Betrug von VW ?
Meine Chronik:
Händlerhaftung - abgelehnt
Skoda - abgelehnt (wir haben den Motor nicht hergestellt)
VW - abgelehnt (nicht der Hersteller das KFZ- Skoda eigene Firma)
Klage gegen VW:
Fahrzeug ist mangelfrei und entspricht den gesetzlichen Forderungen - etwa 70 Seiten Text
Und die Kosten sollen bei den Geschädigten bleiben ?
Die "Rechtsritter" hätten ohne die Gauner Narrrenfreiheit !
Ideal wäre ja eine ehrliche Firma !
F.U.
Im Fall vorweg hat der Käufer des Fahrzeuges allerdings diesen Kauf erst gemacht als die Diesel-Schummelei schon lange bekannt war. Von daher bleibe ich dabei und wünsche mir nicht dass die Gemeinschaft der jeweils Rechtsschutzversicherten solche völlig überzogenen Forderungen auch noch bei den Streitigkeiten vor Gericht bezahlen soll.
Meine Meinung zu den Rechtsrittern, aber auch zu vergleichbaren "Vereinen" habe ich mehrfach kundgetan.
Hinsichtlich der Verjährung erwarten wir ja heute noch ein letztinstanzliches Urteil.
"Die Richter am BGH haben sich heute dahingehend positioniert, dass die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem Schummelmotor EA 189 keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie sich erst im Jahr 2019 oder später juristisch gegen diesen Betrug gewehrt haben. Da VW die Öffentlichkeit Ende 2015 über den Skandal informierte, endete die dreijährige Verjährungsfrist am 1. Januar 2019, argumentierten die Richter. Ein endgültiges Urteil in der Sache wird bereits zeitnah erwartet."