gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • 09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Bedeutet das wir können unseren Touran 2.0 TDI, EZ: 10/2008, Modelljahr 2009 *) zum Neupreis zurückgeben und müssen nur eine Nutzungsentschädigung die sich nach der Laufleistung richtet zahlen?
      Diese Erstattung und Behindertenrabatt und E-Auto Förderung könnten ja direkt dazu verleiten über einen ID.4 nachzudenken

      *) Steht in der Liste der betroffenen Fahrzeuge
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Das wird noch spannend

      row-dy schrieb:

      Bedeutet das wir können unseren Touran 2.0 TDI, EZ: 10/2008, Modelljahr 2009 *) zum Neupreis zurückgeben und müssen nur eine Nutzungsentschädigung die sich nach der Laufleistung richtet zahlen?
      Du hast ja interessante Vorstellungen :) . Ich würde den Ball lieber ganz flach halten :nana: .
      Dem "Abmahnverein als Speerspitze der Autohasser" schwebt eine ganz andere Lösung vor:
      Nämlich die, dass alle älteren Turbo-Diesel illegal zugelassen wurden und keine Betriebserlaubnis haben .
      Dann bekommst du ein Schreiben mit der Aufforderung den Entsorgungsnachweis vorzulegen.
      So "bekloppt" kann man gar nicht denken =O .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • @rotax,

      ich habe nur den Gedanken des BGH der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ein wenig weiter gesponnen und auf einen konkreten Fall bezogen.
      Den Kommentar der Deutschen Umwelthilfe habe ich wohl gehört, allein mir fehlt der Glaube das sich daraus eine Stilllegung von mehreren Millionen Fahrzeugen allein in Deutschland entwickelt.
      Rückrufe und Updates ja, aber Stilllegungen, nein.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • rotax schrieb:

      Dem "Abmahnverein als Speerspitze der Autohasser" schwebt eine ganz andere Lösung vor:
      Nämlich die, dass alle älteren Turbo-Diesel illegal zugelassen wurden und keine Betriebserlaubnis haben .
      Dann bekommst du ein Schreiben mit der Aufforderung den Entsorgungsnachweis vorzulegen.
      Sollte das eintreten werde ich meinen YETI in der Hauptgeschäftsstelle dieser Umweltengel abgeben. Ich beabsichtige nicht die Tür vorher aufzumachen und werde mit einem ordentlichen Anlauf bis vor die Anmeldung fahren, dann den Schlüssel mit den Papieren auf den Tisch legen und daran erinnern, dass sie den Wagen jetzt bitte abmelden sollen.
    • row-dy schrieb:

      Bedeutet das wir können unseren Touran 2.0 TDI, EZ: 10/2008, Modelljahr 2009 *) zum Neupreis zurückgeben und müssen nur eine Nutzungsentschädigung die sich nach der Laufleistung richtet zahlen?
      Wenn der Touran ein Euro5-Diesel mit dem Motor EA189 ist, ist der Anspruch verjährt. Bei älteren Motoren könnte sich in der Tat ein Anspruch ergeben, wenn sich nachweisen lässt, dass Abschalteinrichtungen verbaut sind.

      rotax schrieb:

      Dem "Abmahnverein als Speerspitze der Autohasser" schwebt eine ganz andere Lösung vor:
      Nämlich die, dass alle älteren Turbo-Diesel illegal zugelassen wurden und keine Betriebserlaubnis haben .
      Auch wenn die Fahrzeuge alle über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen und auch nach Aufspielen des Updates immer noch verfügen, führt das nicht dazu, dass die betroffenen Fahrzeuge über keine Betriebserlaubnis mehr verfügen. Die Abschalteinrichtung als solche berührt die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis nicht. Dazu müsste erst die Typgenehmigung von der Typgenehmigungsbehörde zurückgenommen oder geändert werden, wovon eher nicht auszugehen ist.

      Für die Fahrzeughersteller hat die EuGH-Entscheidung möglicherweise dennoch sehr schwerwiegende Folgen. Der EuGH legt das Verbot von Abschalteinrichtungen sehr eng aus. Entgegen der Ansicht der Typgenehmigungsbehörden, gibt es danach praktisch keine Abschalteinrichtungen, die erlaubt sind oder anders ausgedrückt, es dürfte kein Dieselfahrzeug (womöglich auch Benziner) geben, der i.S. der Rechtsprechung des EuGH rechtskonform ist. Das lässt eine neue Klagewelle nicht nur gegen VW erwarten, eine Welle, die die erste Klagewelle noch übersteigen könnte. Aus dieser Nummer kommen die Fahrzeughersteller nur raus, wenn man endlich zugibt, dass man mit der AGR völlig unabhängig von irgendwelchen Abschalteinrichtungen im realen Straßenverkehr die Stickoxide nicht reduzieren kann. Damit gibt man dann zwar zu, dass die Fahrzeuge samt und sonders nicht rechtskonform sind, das löst jedoch keine Schadensersatzansprüche aus, da man diese Technik nicht verschwiegen hat und die Genehmigungsbehörden in voller Kenntnis oder grob fahrlässiger Nichtkenntnis der Unwirksamkeit der AGR auf der Straße bei realen Fahrprofilen Genehmigungen erteilt hat, so dass der schwarze Peter dann bei den Genehmigungsbehörden, vor allem natürlich beim KBA liegt.

      Andreas
    • row-dy schrieb:

      Den Kommentar der Deutschen Umwelthilfe habe ich wohl gehört, allein mir fehlt der Glaube das sich daraus eine Stilllegung von mehreren Millionen Fahrzeugen allein in Deutschland entwickelt.
      Rückrufe und Updates ja, aber Stilllegungen, nein.
      Wie war das mit dem Rechtsstaat ?
      Mein Yeti sollte auch stillgelegt werden wo ist da der Unterschied ?
      Zur Zeit liegt die Klage beim OVG Bautzen...............

      Herne schrieb:

      Die gute Automobilindustrie die bescheißen darf und die böse DUH die den Finger in die Wunde legt.
      Richtig !
      Aber immer ablenken vom Verursacher und eine fette Prämie für alle für das Jahresergebnis.
      Wenn es nicht reichen sollte Prämien für Käufer die dann zurückfließen.
      F.U.
    • Hallo in die werte Runde,

      floflo schrieb:


      ... so dass der schwarze Peter dann bei den Genehmigungsbehörden, vor allem natürlich beim KBA liegt.
      ...oder bei dem abtrünnigen britischen Pendant. Was machen die den jetzt eigendlich? Entsteht hier ad hoc ein wenig rechtsfreier Raum? ich kann mir nicht vorstellen, daß hier in geordneter Abfolge und rechtzeitig vor dem Hintergrund des chaotischen Brexits die Typgenehmigungen in die Rest-EU transferiert werden. Oder bleibt die Insel erst einmal zuständig?
      Beste Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • floflo schrieb:

      row-dy schrieb:

      Bedeutet das wir können unseren Touran 2.0 TDI, EZ: 10/2008, Modelljahr 2009 *) zum Neupreis zurückgeben und müssen nur eine Nutzungsentschädigung die sich nach der Laufleistung richtet zahlen?
      Wenn der Touran ein Euro5-Diesel mit dem Motor EA189 ist, ist der Anspruch verjährt. Bei älteren Motoren könnte sich in der Tat ein Anspruch ergeben, wenn sich nachweisen lässt, dass Abschalteinrichtungen verbaut sind.

      Es ist ein Euro4-Diesel. Damit dürfte die Verjährungsfrist erst mit dem EuGH-Urteil beginnen und am 31.12.2023 enden. Oh bis dahin gibt es ja den BUZZ, da sollte ich noch ein wenig warten.


      CAROMITO schrieb:

      row-dy schrieb:

      Den Kommentar der Deutschen Umwelthilfe habe ich wohl gehört, allein mir fehlt der Glaube das sich daraus eine Stilllegung von mehreren Millionen Fahrzeugen allein in Deutschland entwickelt.
      Rückrufe und Updates ja, aber Stilllegungen, nein.
      Wie war das mit dem Rechtsstaat ?
      Mein Yeti sollte auch stillgelegt werden wo ist da der Unterschied ?
      Zur Zeit liegt die Klage beim OVG Bautzen...............
      .
      Aber nur weil du dich weigerst das Update aufzuspielen.

      Das EuGH hat Abschalteinrichtungen für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt. Die Abschaltung ist eine Softwarefunktion, die per Update deaktiviert werden kann. Nach einem Update ist es durchaus möglich, das die Fahrzeuge dann dem EU-Recht entsprechen.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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