gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • row-dy schrieb:

      Das EuGH hat Abschalteinrichtungen für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt. Die Abschaltung ist eine Softwarefunktion, die per Update deaktiviert werden kann. Nach einem Update ist es durchaus möglich, das die Fahrzeuge dann dem EU-Recht entsprechen.
      Nun die von Caromito geäußerte Frage "Wie ist das mit dem Rechtsstaat?" möchte ich versuchen zu beantworten.

      Gegen den Stilllegungsbescheid der örtlich zuständigen Behörde kann auch der Verweigerer des Software-Updates Wiederspruch und auch weitere Rechtsmittel einlegen. Letztlich wird dann ein Gericht über die Rechtmäßigkeit dieses von der Behörde ergangenen Bescheides urteilen.
    • row-dy schrieb:

      Nach einem Update ist es durchaus möglich, das die Fahrzeuge dann dem EU-Recht entsprechen.
      Es muss nicht nur durchaus möglich sondern gesichert sein das die Fahrzeuge dann dem EU-Recht entsprechen.
      Und genau das bezweifle ich mit Recht !
      Genauso wie das KBA meiner Rechtsauffassung nach das Update für unseren Yeti nicht hätte anordnen dürfen.
      Wenn schon rechtskonform - dann die Stilllegung.
      F.U.
    • Wenn es Hart auf Hart kommt, dann wird es so ähnlich verlaufen wie mit dem alten Zwangsupdate, nämlich als weiterer Kompromiss zwischen den Herstellern und der komischen deutschen Kraftfahrzeug-Behörde, höchstwahrscheinlich in Form eines weiteren, billigen Software-Updates.
      Dabei wird es bei Update-Verweigerung durch den Verbraucher diese komische Behörde einen feuchten Kehricht interessieren, wer in der EU ursprünglich die Zulassung erteilt hat, genau so wie beim alten Update.

      Der Leidtragende wird wie immer der Kunde und Endverbraucher sein. Er wird eine erhebliche technische Verschlimmerung des Fahrzeugs samt daraus folgenden Mehrkosten und Defekten wieder aus eigener Tasche zahlen.

      An eine komplette bedingungslose Stillegung der Tausenden von Fahrzeugen ohne den Herstellern wieder aalglatt aus der Patsche zu helfen glaube ich nicht.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Fördegleiter schrieb:

      ...oder bei dem abtrünnigen britischen Pendant. Was machen die den jetzt eigendlich? Entsteht hier ad hoc ein wenig rechtsfreier Raum? ich kann mir nicht vorstellen, daß hier in geordneter Abfolge und rechtzeitig vor dem Hintergrund des chaotischen Brexits die Typgenehmigungen in die Rest-EU transferiert werden. Oder bleibt die Insel erst einmal zuständig?
      Das ist eine gute Frage. Mit dem Brexit wurde die Typgenehmigung nicht unwirksam, sondern gilt aufgrund von Übergangsbestimmungen bis zum 31.12.2020 weiter. Da GB keine Verlängerung der Übergangsbestimmungen beantragt hat, ist mit diesem Datum endgültig Schluss, d.h. auch die Typgenehmigung erlischt. Geplant war, dass eine Regelung geschaffen wird, wonach die von GB erteilten Typgenehmigungen auf die Behörde des Landes übergehen, in dem der Hersteller seinen Sitz hat, im Fall von Skoda also auf die tschechische Zulassungsbehörde, und zwar mit allen Rechten und Pflichten. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob dies inzwischen geschehen ist. Ist das nicht der Fall und geschieht es bis zum 31.12.2020 auch nicht mehr, dürften all Skodas und Seats, die von GB ihre Typgenehmigung erhalten haben, streng genommen ab 01.01.2021 nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Skoda müsste dann eine neue Genehmigung beantragen, was problematisch ist, da auf diese neue Genehmigung das aktuelle Recht, also auch die aktuellen Abgasvorschriften Anwendungen finden, die sich aber mit den "alten Gurken" nicht realisieren lassen. Ich gehe daher einmal positiv denkend davon aus, dass man zwischen EU und GB eine entsprechende Übergangsvereinbarung geschaffen hat oder sie bis Ende des Jahres noch trifft.

      row-dy schrieb:

      Das EuGH hat Abschalteinrichtungen für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt. Die Abschaltung ist eine Softwarefunktion, die per Update deaktiviert werden kann. Nach einem Update ist es durchaus möglich, das die Fahrzeuge dann dem EU-Recht entsprechen.
      Nach dem aktuellen EuGH-Urteil dürfte das kaum der Fall sein. Nicht nur, dass die Fahrzeuge auch mit dem Update noch über Abschalteinrichtungen verfügen dürften, die nach EuGH nicht zulässig sind, der EuGH hat auch keinen Zweifel daran gelassen, dass Vorrichtungen, die der Reinigung von Abgasen dienen oder bereits das Entstehen von Schadstoffen verringern sollen, auch auf der Straße im realen Straßenverkehr funktionieren müssen. Die Prüfstandsgrenzwerte dürfen danach also auch auf der Straße nicht wesentlich überschritten werden. Dies vermag die AGR aber nicht zu leisten, weshalb alle Euro5-Diesel und möglicherweise auch einige Euro4- und Euro6-Diesel, die die NOx-Reduktion ausschließlich über die AGR realisieren, dem EU-Recht nicht entsprechen. Das muss jedoch nicht zwangsweise bedeuten, dass sich hieraus Schadensersatzansprüche herleiten lassen, da die Unwirksamkeit der AGR hinsichtlich der NOx-Senkung auf der Straße bei realen Fahrprofilen eine für Fachleute allgemein bekannte Tatsache ist, die von den Herstellern auch nicht verschwiegen wurde, so dass die Genehmigungsbehörden sehenden Auges etwas genehmigt haben, was sie eigentlich gar nicht hätten genehmigen dürfen. Der schwarze Peter liegt daher bei den Genehmigungsbehörden, die sich im Zweifel hüten werden, Maßnahmen wegen dieser Unzulässigkeit anzuordnen, für deren Folgen jedenfalls nach deutschem Recht sie und damit der Staat aufkommen müssten und nicht mehr die Fahrzeughersteller. Solange aber die Typgenehmigung unangetastet bleibt, gelten die Fahrzeug zulassungsrechtlich gesehen als rechtskonform, so dass sie auch nicht zwangsstillgelegt werden dürfen.

      Kajo schrieb:

      Gegen den Stilllegungsbescheid der örtlich zuständigen Behörde kann auch der Verweigerer des Software-Updates Wiederspruch und auch weitere Rechtsmittel einlegen.
      Natürlich kann er das, das macht aber dort nur wenig Sinn, wo rechtskräftig die Typgenehmigung geändert wurde, weil die Fahrzeuge dann unstreitig ohne das Update dieser geänderten Typgenehmigung nicht entsprechen. Man hätte dann gegen diese Änderung einen Drittwiderspruch einlegen müssen, was aber leider niemand gemacht hat, da den betroffenen Fahrzeughaltern viel wichtiger war, Kohle aus der Sache zu ziehen als vom Gericht eine Bestätigung dafür zu erhalten, dass das Fahrzeug rechtskonform ist. Der Abgasskandal kam vielen daher durchaus gelegen.

      CAROMITO schrieb:

      Es muss nicht nur durchaus möglich sondern gesichert sein das die Fahrzeuge dann dem EU-Recht entsprechen.
      Und genau das bezweifle ich mit Recht !
      Das Entsprechen eines Fahrzeugs dem EU-Recht ist eine Sache, eine andere ist, ob es zulassungsrechtlich rechtskonform ist. Letzteres kann wegen der Legalisierungswirkung, die die Typgenehmigung hat, auch dann den Fall sein, wenn das Fahrzeug nicht EU-rechtskonform ist. Genau um diese Feststellung kämpfst du ja auch vor Gericht.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ...der EuGH hat auch keinen Zweifel daran gelassen, dass Vorrichtungen, die der Reinigung von Abgasen dienen oder bereits das Entstehen von Schadstoffen verringern sollen, auch auf der Straße im realen Straßenverkehr funktionieren müssen.
      Das war von Anfang an auch mein Standpunkt.
      Leider wurde ich hier im Forum des öfteren dafür "in die Ecke gestellt", weil angeblich damals nur die Grenzwerte für den Prüfstand und auf dem Prüfstand zählten (und eingehalten wurden), und sonst nichts.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Leider wurde ich hier im Forum des öfteren dafür "in die Ecke gestellt", weil angeblich damals nur die Grenzwerte für den Prüfstand und auf dem Prüfstand zählten (und eingehalten wurden), und sonst nichts.
      In die "Ecke gestellt" hat dich hier niemand, wohl gebe ich zu, dass auch ich die Ansicht vertreten habe, die Prüfstandsgrenzwerte müssten auf der Straße nicht eingehalten werden, weil es zu Euro-5-Zeiten hierfür noch gar kein Prüfverfahren für die Straße gab, es somit also auch an einer Rechtsgrundlage fehlt. Ich sehe das auch nach wie vor kritisch, kann den EuGH aber verstehen, denn Sinn kann es eigentlich nicht sein, dass die Fahrzeuge auf der Straße beliebig schmutzig sein können. Andererseits bedeutet die strenge Auslegung des EuGH, dass im Prinzip kein Fahrzeug, zumindest kein Diesel bis zur Norm Euro 6 rechtskonform ist, weshalb ich es dann auch wieder nicht richtig finde, dass man das Versagen der EU in Form völlig unzureichender Abgasvorschriften allein den Fahrzeugherstellern aufbürdet. Da bin ich in meiner Meinung sehr gespalten.

      Andreas
    • Klar müsste man das nicht nur den Herstellern aufbürden, sondern vor allem dem Bettvorleger-Amt der Autoindustrie. Nur... was bringt es, wenn der Staat und/oder die EU sich an den Kosten beteiligen? Denn praktisch wird die Zeche am Schluss leider wie immer der Verbraucher bzw. Steuerzahler zahlen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Hier hoffe ich auf die zukünftige bessere Umsetung der technischen, analytischen und rechtlichen Mittel für kommende Fahrzeuggenerationen. Darum halte ich die - wenn auch recht späte - rechtliche Auseinandersetzung gegen Hersteller, Prüforganisationen, Zulassungsstellen und KBA für wichtig. Aus diesem Grund sollte sogar die DUH Beifall klatschen, denn es geht auch um nichts Geringeres als die Umwelt.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Sollte irgendeine Behörde oder sonstige Einrichtung meinen Yeti Zwangs stilllegen, so wäre das gleichzeitig eine Enteignung.

      Da ich aber nicht zu den wenigen gehöre, die sich mal so eben ein neues Fahrzeug leisten können werde ich dann ohne dastehen. Als Folge verliere ich meinen Job und beantrage Harz4. Mal sehen, was dem Staat billiger kommt.

      Über ein E-Auto denke ich nicht mal im Traum nach.
    • Micha1960 schrieb:

      Sollte irgendeine Behörde oder sonstige Einrichtung meinen Yeti Zwangs stilllegen, so wäre das gleichzeitig eine Enteignung.
      Warum Enteignung ?
      Die bieten Dir eiskalt ein Update an. Je nach Laufleistung fährst Du dann einige hundert Kilometer pro Jahr zur Reinigung des AGR,
      lernst neue Strecken kennen.
      Na und das bisschen Diesel + Mehrverbrauch wir wollen doch nicht kleinlich sein.
      Wir sind ein Rechtsstaat, Du kannst klagen, dauert ein par Jahre aber Enteignung sieht anders aus dann müssten Sie ja für Dein Auto zahlen und das Geld braucht die Regierung für Prämien natürlich auch für den Verursacher.
    • Micha1960 24. Dezember 2020, 16:20

      ......den "Behörden" wird es egal sein !!

      Die beste Möglichkeit ist : Fahren bis Dir die Kosten der Reparaturen zu hoch erscheinen und dann neu entscheiden.

      So mache ich es !

      Uns hat bisher kein Auto gefallen zum Tausch !! :)

      Grüße gen Norden ........Rainer
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.