gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wo steht das, dass BMW betrügt?

      BMW hat schon lange fleißig Kombikatalysatoren eingebaut wo es nötig war, bevor VW in den USA versucht hat mit Billigsttechnik zu "sparen".

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Andreas, ich sehe, dass diese Diskussion hier leider keinen Sinn ergibt.
      Warum?

      Weil sie nicht in die von dir gewünschte Richtung führt? Dann wäre es aber keine Diskussion mehr sondern eine aus deiner Sicht gescheiterte Mission.

      Andreas sieht die Sache unter juristischen Gesichtspunkten, du (wie fast alle anderen, ich meist auch) aus Verbrauchersicht. Würdet ihr jetzt zum von dir erhofften "Sinn" kommen wären zukünftig keine Gerichtsverfahren mehr notwendig. man könnte alles auf dem Gang vorm Sitzungssaal "ausdiskutieren"....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • @berme
      Jau, dieser Joke mit den 11,7 Tausend betroffen BMW kommt immer wieder, meistens von den VW Fanboys. :rolf:

      "Einen Betrug habe man allerdings nicht nachweisen können. Stattdessen wurden die auffälligen Abgaswerte einiger Autos den Ermittlungen zufolge durch eine "fehlerhafte Bedatung" der Motorsteuerung ausgelöst."

      Auch deswegen, weil hier (u.a. von Andreas) keine neuen Argumente kommen, sondern immer wieder die ollen Kamellen in epischer Breite gekaut werden und die neuesten Fälle leider nur sehr einseitig belichtet werden. Daher sehe ich diese Ausführungen nicht als juristische Grundlage, sondern eher als durchaus private, etwas einseitige Meinung - wozu natürlich jeder Recht hat und worüber man auch diskutieren kann.

      Grüße - Bernhard
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    • Auf der einen Seite wird hier großer Wert auf juristische Korrektheit gelegt, aber auf der anderen gerade diese ignoriert.

      Ich wiederhole es gerne: Juristisch wurde VW des sittenwidrigen Betrugs überführt, BMW dagegen wurde juristisch kein Betrug nachgewiesen.
      Das hat mit meiner persönlichen Meinung überhaupt nichts zu tun, sondern es ist ein einfacher Fakt.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Ich wiederhole es gerne: Juristisch wurde VW des sittenwidrigen Betrugs überführt
      Mir ist kein rechtskräftiges Urteil hierzu bekannt - ich bin aber gerne bereit meine Meinung zu ändern wenn hierzu die entsprechende Quelle angeführt wird.


      "BGH: Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
      Wie der BGH urteilte, habe Volkswagen nach dem Bekanntwerden des Skandals im Herbst 2015 sein Verhalten geändert. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei danach nicht mehr feststellbar."


      Quelle: ndr.de/nachrichten/niedersachs…ehen-leer-aus,vw5444.html
    • minoschdog schrieb:

      Dann lies mal meinen Fall:
      Besten Dank für die Ergänzung.

      Ähnliche Urteile von Landgerichten sind auch mir bekannt - allerdings hat sich VW nach meinem Kenntnisstand dann meist mit dem Streitenden auf einen Vergleich geeinigt und zu dem Vergleich dann Stillschweigen vereinbart.

      Auf jeden Fall freut es mich wenn Geschädigte ihre berechtigten Interessen durchsetzen konnten und letztlich habe ich mich ja auch über die Entschädigung im Rahmen der Musterfeststellungsklage und dem daraus resultierenden Vergleich gefreut.
    • "Während in letzter Zeit immer mehr Gerichte Volkswagen wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB verurteilt haben, hat nun der BGH (Urteil vom 25.05.2020 – VI ZR 252/19) als oberstes deutsches Zivilgericht in einem ersten Grundsatzurteil diese Auffassung bestätigt..."

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Meine persönliche Rechtsauffassung

      In meinen Augen handelt jeder Hersteller vorsätzlich sittenwidrig der die Abgaseinrichtung nachteilig für den Kunden oder laut gesetzlichen Vorgaben manipuliert.
      Dazu zählt nun mal auch leider BMW (auch wenn es vll weniger Modelle sind) lieber Bernhard, sonst hätten die Richter den Klägern kein Recht gegeben.
    • BernhardJ schrieb:

      Urteil vom 25.05.2020 – VI ZR 252/19
      Besten Dank für das Aktenzeichen - hier noch der Link zu dem Urteil für weitere Interessierte - ich muss das einmal später in Ruhe lesen will:
      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…=en&nr=106368&pos=0&anz=1
    • Es gibt aktuell ja auch eine Klagewelle gegen den Fiat Ducato wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen.
      Mein Bruder klagt da über ein Frankfurter (?) Rechtsanwaltsbüro.
      Auf der anderen Seite musste er 2 Monate länger auf seinen VW T 6.1 150 PS TDI warten,da VW eine komplett andere Abgasreinigungstechnik verbaut hat,um EURO 6 D zu erreichen. Dadurch würde der Wagen auch 2000 oder 3000 EUR teurer.
      Gruß Jörg
    • BernhardJ schrieb:

      Andreas, ich sehe, dass diese Diskussion hier leider keinen Sinn ergibt.

      Du kommst immer wieder auf die Euro 5 und AGR-Problematik zurück, die schon längst samt der Kundenansprüche und der Urteile wegen sittenwidrigem Betrug Geschichte sind.
      Mir wiederum ging es um die neuesten Fälle/Urteile bei Euro 6 und höher, beispielsweise das mit dem Thermofenster. Ich meine es gab auch eins wegen zu geringen Einspritzmengen von AdBlue.
      Ob die Diskussion noch einen Sinn macht, sei einmal dahingestellt. Auf jeden Fall scheinen wir aneinander vorbeizureden. Ob Euro 5 oder Euro 6 spielt zunächst einmal keine Rolle. Mir geht es darum klarzustellen, dass nicht jedes vorschriftswidrig in den Verkehr gebrachte Fahrzeug ein sittenwidriges Verhalten begründet. Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, ganz gleich ob bei der AGR oder dem SCR-Kat kann sittenwidrig sein, muss es aber nicht. Die Rechtsprechung geht im Falle des Thermofensters davon aus, dass dieses nach der EuGH-Entscheidung zwar als gleichfalls unzulässig anzusehen ist, jedoch kein sittenwidriges Verhalten begründet, weil die Zulässigkeit des Thermofensters oder besser gesagt dessen Unzulässigkeit sich aus dem Gesetz keinesfalls sicher herleiten lässt. Das Gesetz lässt zum Schutz des Motors ausdrücklich Ausnahmen beim Abschaltverbot zu, die der EuGH jetzt aber sehr eng definiert hat und das Thermofenster danach nicht zulässig ist. Der "gute Glaube" an dessen Zulässigkeit bzw. an das Greifen der Ausnahmevorschrift, kann aber niemals besonders verwerflich und damit sittenwidrig sein.

      Die von VW verbauten Abschalteinrichtungen gehen über das Thermofenster hinaus und wurden darüber hinaus mit einer Prüfstandserkennung gekoppelt, was ein Indiz dafür ist, dass man wissentlich etwas getan hat, was man nicht tun durfte und damit gegen geltendes Recht verstoßen hat. Darin wird ein grob verwerfliches Verhalten gesehen, wobei es mehr die eigentlich gar nicht bedeutungsvolle Prüfstandserkennung war, die VW das Genick gebrochen hat, als die Abschalteinrichtungen als solche. Die Nutzung einer Prüfstandserkennung lässt salopp formuliert den miesen Charakrer von VW erkennen.

      Für Fahrzeuge nach Euro 6 und neuer gilt nichts anderes, wobei hier nicht nur das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen bei der AGR sondern auch beim SCR-Kat zu prüfen ist. Um das Vorliegen einer Sittenwidrigkeit festzustellen, muss man jeweils genau prüfen, wo und in welchem Umfang der Fahrzeughersteller Abschaltschalteinrichtungen eingesetzt hat. Wer die AdBlue-Menge in einem Abgastemperaturbereich senkt, in dem der SCR-Kat wirkungsvoll arbeitet und so dessen Wirksamkeit reduziert, wird im Zweifel sittenwidrig handeln, wenn diese Maßnahme dem eigenen Vorteil dient. In Temperaturbereichen, in denen der SCR-Kat dagegen keine stickoxidmindernde Wirkung hat, ist ein Senken der AdBlue-Einspritzmenge dagegen im Zweifel nicht als sittenwidrig anzusehen. Es kommt also immer auf den konkreten Fall an.

      Der EuGH fordert ein Einhalten der Grenzwerte im wesentlichen auch auf der Straße. Für das Feststellen einer mit dem EU-Recht nicht konformen Abgasanlage reicht es künftig daher aus, den Schadstoffausstoß auf der Straße zu messen. Ist der zu hoch, ist das Fahrzeug nicht rechtskonform, was nicht bedeuten muss, dass man dem Hersteller auch ein sittenwidriges Verhalten vorwerfen kann. Dazu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, die im Einzelfall zu prüfen sind.

      BernhardJ schrieb:

      Du meinst, die neuesten Urteile wären falsch und ich behaupte weiterhin sie sind vollkommen richtig
      Meine Aussage bezog sich nur auf ein Urteil, nämlich das Urteil des LG Karlsruhe, in dem VW bezüglich eines Skoda Yeti mit dem Nachfolgemotor EA 288 und SCR-Kat zu Schadensersatz verpflichtet wurde. Ich halte das Urteil deshalb für fehlerhaft, weil das Gericht vom Kläger behauptete Tatsachen, die substantiiert von VW bestritten wurden, einfach als richtig unterstellt hat, ohne die erforderliche Beweisaufnahme durchzuführen. Es mag durchaus sein, dass bei Durchführung einer Beweisaufnahme das Ergebnis dasselbe wäre, genauso kann es aber auch sein, dass sich der Vorwurf eines sittenwidrigen Verhaltens dann nicht mehr aufrechterhalten lässt. Das kann man erst beurteilen, wenn die entsprechenden Feststellungen getroffen wurden oder VW bestimmte, vom Kläger behauptete Tatsachen zugestanden hat.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.