gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Nachdem ich bei meiner Kanzlei noch mal nachgefragt hatte warum die Klage vom Amtsgericht Köpenick zum LG Braunschweig
      (die ja VW freundlich sind)
      weitergeleitet wurde, ist nochmal das Amtsgericht Köpenick angeschrieben worden die jetzt die Klage ans LG Berlin weitergeleitet haben.
      Vll hat man in Berlin mehr Chancen .
    • berme schrieb:

      Nachdem ich bei meiner Kanzlei noch mal nachgefragt hatte warum die Klage vom Amtsgericht Köpenick zum LG Braunschweig
      (die ja VW freundlich sind)
      weitergeleitet wurde, ist nochmal das Amtsgericht Köpenick angeschrieben worden die jetzt die Klage ans LG Berlin weitergeleitet haben.
      Vll hat man in Berlin mehr Chancen .
      Das war eine kluge Entscheidung deiner Kanzlei, hier nochmal nachzuhaken und so zu erreichen, dass deine Klage statt in Braunschweig nunmehr in Berlin anhängig ist. Wie du zutreffend schreibst, ist man in Braunschweig sehr VW freundlich. Das LG Berlin hat bereits einige Urteile im Abgasskandal gesprochen und danach sind deine Chancen dort definitiv besser als in Braunschweig. Garantien gibt es natürlich nirgendwo.

      Andreas
    • Beispiel Diebstahl

      Entweder man hat geklaut oder nicht.

      Warum muss man wissen das dass verboten ist?

      Gibt es irgendein Land oder eine Kultur wo das erlaubt ist?

      Wenn ich die unterschiedliche Rechtsprechung im Abgasskandal sehe, kann ich nur zweifeln.

      Die Grundlage war bei ca 12 mio Pkw identisch.

      Wie können da so viele unterschiedlich Sichtweisen der Richter bei herauskommen?

      IMHO hat VW arglistig getäuscht und gehört zum Rückkauf abzüglich Nutzungsentschädigung verdonnert.


      Das wäre für mich Rechtsprechung!
    • SQ5 schrieb:

      Wie können da so viele unterschiedlich Sichtweisen der Richter bei herauskommen?

      berme schrieb:

      Ja traurig das es von Richtern je nach Bundesland in gleicher Sache unterschiedlich gehandhabt wird.
      Man könnte fast glauben da ist Bestechung im Spiel.
      Hallöchen,
      das sehe ich etwas anders.
      Schaut euch mal die Klagebegründungen an.
      Viele mehr oder weniger unterschiedlich , also müssen die Richter es als Einzelentscheidung betrachten, mit der Folge, daß es zu unterschiedlichen Urteilen kommt.
      Bis auf die Musterfeststellungsklage, deren Ausgang noch ungewiß ist, ist noch keine einheitliche Rechtsprechung möglich.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Schaut euch mal die Klagebegründungen an.
      Die Klagebegründung ist IMHO nur die Zulässigkeit- und Gegenstandprüfung. Das Corpus Delicti ist der EA 189 Motor! Der seine Typgenehmigung mit einem bewussten unzulässigen Steuerungskennfeld erhalten hat.

      Das ist ein unwiderlegbarer Fakt, egal wie sich die Rechtsprechung hier windet! Die Kunden wurden vorsätzlich getäuscht!

      Und unter der EG Übereinstimmungsbescheinigung hat der Dr.-Ing. Pavel Vokal (Leiter Typprüfung) schriftlich bestätigt, das mein Fahrzeug in jeder Hinsicht übereinstimmt!

      Kann ich den jetzt zur Verantwortung ziehen?

      Na ja man sieht was für Urteile gesprochen werden und das obwohl der Deliquent zugegen hat, das er geschummelt hat.

      Daher hält sich mein Vertrauen in das deutsche Rechtssystem sehr in Grenzen. Wer genug langen Atem hat und genug Geld, ist meistens am Ende Siegreich! Wer hier am Ende als Gewinner vorgeht, ist nur auf EU Ebene korrekt zu erwarten. Dann werde ich an meinem neuen Fahrzeug wahrscheinlich schon die erste HU durch haben ;)
    • SQ5 schrieb:

      Das Corpus Delicti ist der EA 189 Motor! Der seine Typgenehmigung mit einem bewussten unzulässigen Steuerungskennfeld erhalten hat.

      SQ5 schrieb:

      das obwohl der Deliquent zugegen hat, das er geschummelt hat.
      Hallöchen SQ5,
      der VW Konzern hat zugegeben, daß das Steuerungkennfeld nicht korrekt war, aber widerspricht dem Vorwurf des Betrug`s.
      Die Begründung wird abgeleitet durch die Genehmigung zur Abschaltung des AGR zur Verhinderung eines Motorschaden`s ( Grauzone in der. NEFZ Prüfungsvorschrift ).
      Nicht Gesetzeskonform war die Prüfstandserkennung.
      Ob hier ein Betrug zu ungunsten des Kunden vorliegt, kann erst der BGH, im Rahmen der Mustefeststellungsklage, festlegen.
      Alle bisherigen Urteile sind Einzelentscheidungen, zum Teil nocht nicht rechtsgültig.
      Eine Weiterverfolgung wurden durch einen Vergleich gestoppt.
      Das ganze Problem hätte das KBA verhindern können, hat aber die Verpflichtung zur Prüfung, der Angaben zur Typgenehmigung von VW, verletzt.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • berme schrieb:

      Ja traurig das es von Richtern je nach Bundesland in gleicher Sache unterschiedlich gehandhabt wird.
      Man könnte fast glauben da ist Bestechung im Spiel.

      berme schrieb:

      Naja es ist schon auffällig das in Braunschweig viel zu Gunsten von VW entschieden wird . An Zufall glaube ich da nicht im Bundesland von VW.
      Ich glaube nicht das es Bundesland abhängig ist, sonder die Unterschiede werden abhängig sein, bei welchem Gericht du landest und wie gut dein Rechtsanwalt ist.


      berme schrieb:

      Nachdem ich bei meiner Kanzlei noch mal nachgefragt hatte warum die Klage vom Amtsgericht Köpenick zum LG Braunschweig
      (die ja VW freundlich sind)
      weitergeleitet wurde, ist nochmal das Amtsgericht Köpenick angeschrieben worden die jetzt die Klage ans LG Berlin weitergeleitet haben.
      Vll hat man in Berlin mehr Chancen .
      berme, du hattest doch auch im April Klage eingereicht, die lassen sich aber sehr viel Zeit.


      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rolf ()

    • berme schrieb:

      Ja traurig das es von Richtern je nach Bundesland in gleicher Sache unterschiedlich gehandhabt wird.
      Mit den Bundesländern hat das überhaupt nichts zu tun sondern allein damit, dass Richter die Rechtslage eben unterschiedlich beurteilen, ganz unabhängig davon, wo sie Richter sind. So gibt es Landgerichte, bei denen die eine Kammer zugunsten und die andere Kammer zu Lasten der Kläger entschieden hat, also nicht einmal eine Einigkeit innerhalb eines Gerichts besteht. Das ist eben eine Ausprägung der richterlichen Unabhängigkeit und ist kein Eingriff in den Rechtsstaat sondern kennzeichnet ihn. Ich gebe allerdings zu, dass es sehr unbefriedigend ist, wenn die Rechtsprechung zur gleichen Rechtsfrage so unterschiedlich ist. Nie zuvor dürfte die deutsche Justiz so überfordert gewesen sein, wie jetzt beim Abgasskandal. Was ich allerdings an der Rechtsprechung kritisieren muss, ist der Umstand, dass es praktisch kaum eine Auseinandersetzung mit anderen Meinungen gibt. Wenn Gericht B von einer Meinung des Gerichts A abweichen will, gebietet es die richterliche Sorgfalt, dass man sich mit der abweichenden Meinung befasst und im Urteil begründet, warum man ihr nicht folgt. Eine solche Auseinandersetzung fehlt fast gänzlich. Das ist wahrlich kein Ruhmesblatt für die deutsche Rechtsprechung.

      SQ5 schrieb:

      Das ist ein unwiderlegbarer Fakt, egal wie sich die Rechtsprechung hier windet! Die Kunden wurden vorsätzlich getäuscht!
      Nun vermisch hier mal nicht die Tatsachenfeststellung mit der rechtlichen Würdigung. Unbestrittene Tatsache ist, dass in den betroffenen Fahrzeugen aus dem VW-Konzern eine Abschalteinrichtung und Prüfstandserkennung verbaut ist, Nicht mehr Tatsache sondern das Ergebnis einer rechtlichen Beurteilung ist hingegen die Frage, ob diese Abschalteinrichtung unzulässig war. Das KBA und die meisten Gerichte sagen ja, VW hingegen sagt nein. Am Ende wird der BGH darüber entscheiden müssen.

      Erst recht nicht Tatsache sondern das Ergebnis einer rechtlichen Würdigung ist die Frage, ob VW einen Betrug (im strafrechtlichen Sinn) zu Lasten seiner Kunden begangen hat. Auch darüber ist bisher noch keine Entscheidung gefallen. Viele Zivilgerichte gehen allerdings davon aus, dass das Verhalten von VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt. Ein Begründung für diese Ansicht bleibt in den Urteilen vielfach aus. Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang nicht nur stellt sondern geradezu ins Auge sticht, ist, worin denn der konkrete Schädigungsvorsatz liegt. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass VW ja bis heute behauptet, die AGR-Abschaltung bewege sich im Rahmen zulässiger Ausnahmen. Selbst wenn das nicht der Fall ist, wovon die Rechtsprechung nahezu einheitlich ausgeht, so lässt sich dieser gute Glaube m.E. nicht in einen Schädigungsvorsatz ummünzen, weder bei VW noch bei allen anderen Herstellern.

      Andreas
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