gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wenn ein mutmaßlicher Wettbewerbsnachteil nachweislich zur Schädigung von Umwelt sowie den Kunden führt, so ist es erforderlich diesen Wettbewerbsnachteil nicht wissentlich und sittenwidrig auszunutzen sondern vorantreibend bessere Technik einzubauen, vor allem, wenn man über die Wirkungen sehr genau weiß, und das haben die Hersteller, allen voran VW. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Kunde diese bezahlen wollte oder nicht, denn er war der unwissendste in der ganzen Geschichte. So kann man keinesfalls die Schuld auf die Kunden oder die Marktgepflogenheiten abwälzen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Wenn ein mutmaßlicher Wettbewerbsnachteil nachweislich zur Schädigung von Umwelt sowie den Kunden führt, so ist es erforderlich diesen Wettbewerbsnachteil nicht wissentlich und sittenwidrig auszunutzen sondern vorantreibend bessere Technik einzubauen, vor allem, wenn man über die Wirkungen sehr genau weiß, und das haben die Hersteller, allen voran VW
      Das ist jetzt aber mehr Wunschdenken als Realität. Automobilhersteller sind auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtete Wirtschaftsunternehmen. Gerade bei einem harten Wettbewerb ist es da nicht leicht, zugunsten der Umwelt Wettbewerbsnachteile in Kauf zu nehmen. Hätte VW seinerzeit bereits den SCR-Kat verbaut, mit dem allein man den jetzt vom EuGH aufgestellten Anforderungen hätte entsprechen können, hätte das für VW gleich in doppeltem Sinne einen Wettbewerbsnachteil bedeutet. Zum einen hätte der SCR-Kat die Fahrzeuge teurer und damit weniger wettbewerbsfähig gemacht, zum anderen - und das ist noch gravierender - hätte man gegen die Interessen der Kunden gehandelt, denen die Umwelt damals piepegal war und die das lästige Adblue-Gedöns ablehnten und allein aus diesem Grund die Fahrzeuge nicht gekauft hätten. Das konnte man gut sehen, als die Umstellung auf Euro 6 erfolgte und viele sich über den SCR-Kat beklagten und ein regelrechter Run auf Fahrzeuge entstand, die noch ohne diese Technik auskamen. Warum hätte VW da den Samariter spielen und diese Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen sollen, zumal die Behörden die völlig unzulängliche Billigtechnik ja abgesegnet haben. Kein vernünftiger Unternehmer hätte das getan, weshalb man darin auch kein sittenwidriges Verhalten sehen kann. Zum Glück sind die Bestimmungen heute viel härter und das Umweltbewusstsein potentieller Autokäufer wesentlich ausgeprägter. Die Vorwürfe muss man vor allem an die Genehmigungsbehörden und da insbesondere das KBA richten, denen auch egal war, wie viel Dreck die Fahrzeuge außerhalb des Prüfstands hinten rauspusten und die damit, wie der EuGH jetzt klargestellt hat, rechtswidrig Typgenehmigungen erteilt haben.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Gerade bei einem harten Wettbewerb ist es da nicht leicht, zugunsten der Umwelt Wettbewerbsnachteile in Kauf zu nehmen.
      Es geht ja nicht nur um die Umwelt, sondern um die Schädigung der Kunden. Nicht zufällig wurden hier den Kunden gerichtlich in vielen Verfahren Entschädigungen zugesprochen.
      Ich halte diese wissentliche Schädigung (da ja die Hersteller ganz genau von Anfang an wussten, dass nur AGR Kappes ist - vor allen im realen Betrieb) mit dem Zweck höhere Gewinne zu erzielen als grob sittenwidrig und verwerflich, sowie begrüße die Urteile, denn vernünftiger Verbraucherschutz ist ein wichtiger Baustein der Wirtschaft.

      Und nochmal, die Zulassungsbehörden wurden auf breiter Front von VW an der Nase herum geführt. Die Schuld bei den Behörden zu suchen ist zu einfach, denn diese haben mit diesen krummen Verhaltensmustern keine Gewinne erzielt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ja Bernhard das ist ja nichts neues für uns alle . VW hat im Gegensatz zu vielen anderen Herstellern die auch den Kunden betrogen haben verhältnismäßig sehr hohe Entschädigungen bezahlt. Ich war auch ein Nutznießer. Unser Yeti Bj 13 wurde dadurch noch viel günstiger als er schon ist , und läuft auch mit Update seit 3,5 Jahren wunderbar. :thumbsup:
    • Klar, einige können im Nachhinein der gerichtlichen Auseinandersetzungen VW jetzt wieder als den tollsten Hersteller beklatschen, der für alles gebüßt und eingestanden hat und zur Zeit wieder saubere und höchste Qualität liefert. Jeder wie er es will...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Klar, einige können im Nachhinein der gerichtlichen Auseinandersetzungen VW jetzt wieder als den tollsten Hersteller beklatschen, der für alles gebüßt und eingestanden hat und zur Zeit wieder saubere und höchste Qualität liefert. Jeder wie er es will..
      Ich klatsche nicht aber bin jetzt davon überzeugt das mein Yeti 2,0 TDI das beste Auto war das ich bisher hatte.
      Nicht allein VW sondern das KBA und die politischen Vorgaben hat mich dazu gebracht heute einen Benziner Yeti zu fahren.
      Aber meines Wissens bin ich im Forum der einzige der noch heute beim OLG gegen die geplante Stilllegung aktiv klagt.
      Sprüche habe ich viele hier gelesen - nur Taten......... ?
      Wir sind das einzige Land das die Fahrzeuge stilllegt aber egal über uns lacht die Welt.
    • BernhardJ schrieb:

      Es geht ja nicht nur um die Umwelt, sondern um die Schädigung der Kunden
      Die Kunden sind dann geschädigt, wenn VW Fahrzeuge in den Verkehr gebracht hat, die nicht rechtskonform sind. Das ist hier zweifellos der Fall. Doch muss man hier unterscheiden zwischen unzulässigen Abschalteinrichtungen, die nicht offenbart wurden, und der Anwendung einer ungeeigneten und damit im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nicht genehmigungsfähigen Technik. Die Abschalteinrichtungen sind nur dann unzulässig, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einer Verschlechterung des Schadstoffverhaltens führen. Dieser erforderliche Kausalzusammenhang, wurde aber bisher noch gar nicht belegt und neue Untersuchungen sprechen eher dafür, dass die Abschalteinrichtungen kaum einen negativen Einfluss auf das Schadstoffverhalten haben, weil auch ohne diese die NOx-Werte auf der Straße durch die Decke gehen, woran wiederum die AGR schuld ist, die nur in einem sehr schmalen Teillastbereich, wie er auf dem Prüfstand dem Motor abgefordert wird, zufriedenstellende Ergebnisse zeigt. Ausgehend von der aktuellen Rechtsprechung des EuGH ist daher unzweifelhaft, dass die Fahrzeuge mit einer NOx-Reduzierung allein über die AGR nicht rechtskonform und damit nicht genehmigungsfähig sind. Doch der Umstand, dass die AGR das vom Gesetzgeber mit dem Abschaltverbot verfolgte Ziel gar nicht zu realisieren vermag, war den Genehmigungsbehörden bekannt und die AGR wurde auch nicht verschwiegen. Das wiederum schmälert den Vorwurf, den man VW machen muss, denn wenn die zuständige Behörde etwas genehmigt, kann der Autohersteller davon ausgehen, dass es auch rechtens ist.

      BernhardJ schrieb:

      Und nochmal, die Zulassungsbehörden wurden auf breiter Front von VW an der Nase herum geführt. Die Schuld bei den Behörden zu suchen ist zu einfach, denn diese haben mit diesen krummen Verhaltensmustern keine Gewinne erzielt.
      Die Aussage, VW habe das KBA getäuscht, weil man die Abschalteinrichtungen verschwiegen hat, findet sich so zwar in vielen Urteilen, beruht jedoch auf einer unzutreffenden Tatsachenkenntnis und ist daher falsch. Die Abschalteinrichtungen sind Bestandteil der Motorsteuerung, die wiederum bisher zu den Betriebsgeheimnissen zählte und daher im Genehmigungsverfahren von keinem Hersteller offengelegt wurde. Wenn es aber gar nicht üblich war, die Motorsteuerung offenzulegen, können aus dem Umstand des Verschweigens auch keine Rückschlüsse auf ein Täuschungsverhalten gezogen werden. Tatsache ist jedenfalls, dass das KBA wie alle anderen betroffenen EU-Genehmigungsbehörde auch sich mit der Einhaltung der Prüfstandsgrenzwerte zufrieden gegeben haben, anstatt mal auf der Straße zu messen, was tatsächlich hinten aus dem Auspuff kommt. Das hätten sie jedenfalls nach der Rechtsprechung des EuGH tun müssen und dieser Verantwortung sind sie nicht gerecht geworden. Ich will VW jetzt nicht in Schutz nehmen, aber ohne das Fehlverhalten der Behörden hätte es nicht nur den ganzen Abgasskandal nicht gegeben, sondern wären die Fahrzeuge auch viel sauberer gewesen.

      Ich räume allerdings ein, dass ich durch meine eigene, extrem negativ verlaufende Auseinandersetzung mit den Behörden hinsichtlich HU und Betriebsuntersagung vielleicht nicht mehr ganz objektiv bin. Anderseits lässt sich aber auch nicht leugnen, dass das KBA alles daransetzt, die wahren Umstände zu vertuschen. So erhielt die DUH, der ich nicht gerade nahestehe, erst nach Einsatz von Zwangsmitteln Einsicht in die KBA-Akten, die dann womöglich auch noch manipuliert wurden. Und in einem Verfahren eines Forumsmitglieds ist das KBA auch nach inzwischen mehr als vier Monaten einer Anfrage des Gerichts, deren wahrheitsgemäße Beantwortung das KBA belasten könnte, nicht nachgekommen. Auch die Zulassungsstellen erhalten keine Auskünfte, wenn sie das KBA um Stellungnahme zu den von den Verwaltungsgerichten erhobenen Einwänden ersuchen. Das sagt doch eigentlich alles.

      Andreas
    • In den USA wird gerne das Firmenstrafrecht missbraucht um der ausländischen Konkurrenz zu schaden.
      Sehr gut kann man das an der unterschiedlichen Höhe der Strafen erkennen, die gegen nicht US-Unternehmen im Verhältnis zu US-Unternehmen verhängt werden.

      Auch bei der Aufweichung des schweizer Steuergeheimnisses ist die US-Justiz hart gegen die US-Zweigstellen der schweizer Banken vorgegangen, während sie dem Treiben in Delaware tatenlos zusieht.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      In den USA wird gerne das Firmenstrafrecht missbraucht um der ausländischen Konkurrenz zu schaden.
      Das ist mit Sicherheit richtig.
      Aber das muss einen Konzern wie VW bekannt sein und wenn der das Risiko eingeht...............
      Den Grund zur Strafe hat VW gesetzt.
      Oder andere, die das gleiche getan haben sind nicht so ungeschickt damit umgegangen.
      Pech für VW - ich habe Frieden geschlossen !
    • Herne schrieb:

      row-dy schrieb:

      In den USA wird gerne das Firmenstrafrecht missbraucht um der ausländischen Konkurrenz zu schaden.
      Das war gegen einen US Konzern. 640000 $ für Dämlichkeit (haha war ja auch eine Dame)
      de.wikipedia.org/wiki/Stella_Liebeck
      In D hätten sie dir gesagt Pech.
      Was hat das denn mit Firmenstrafrecht zu tun, in dem Fall handelte es sich doch um privatrechtlichen Schadenersatz und Schmerzensgeld.
      Man sollte nicht immer alles in einen Topf werfen.

      In Deutschland gibt es kein Firmenstrafrecht, hier muss immer einzelnen Personen eine Schuld nachgewiesen werden. Die Firma als Ganzes zu bestrafen ist hier nicht möglich.
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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