gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Herne schrieb:

      Warum sind denn lt. EuGH Thermofenster illegal und lt. BGH legal :?:
      focus.de/auto/news/abgas-skand…enersatz_id_13448399.html
      Du mußt fragen: Warum sind zur Zeit ….
      Das ist doch ganz einfach das EuGH hat sich mit dem speziellen bei Daimler eingesetzten Thermofenster noch nicht beschäftigt. Das wird es aber tun, sobald es in der Sache angerufen wird. Sollte das EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass das BHG Urteil nicht dem Europäischem Recht entspricht, dann wird das BGH sein Urteil ändern müssen.
      Den genauen Verfahrensablauf kann dir sicherlich @floflo erläutern.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Herne schrieb:

      Warum sind denn lt. EuGH Thermofenster illegal und lt. BGH legal :?:
      focus.de/auto/news/abgas-skand…enersatz_id_13448399.html
      Alle Formen von Abschalteinrichtungen, wozu der EuGH auch das Thermofenster zählt, sind dann illegal, wenn keine der in der EU-Verordnung beschriebenen Ausnahmen (Motorschutz) vorliegt und die Abschalteinrichtung zu einer Verschlechterung des Schadstoffverhaltens führt. Hinsichtlich der Ausnahmen sind sowohl der EuGH als auch der BGH der Ansicht, dass diese hier nicht greifen, weil die Fahrzeughersteller eine aufwendigere, bessere Technologie zur Schadstoffminderung hätte einsetzen müssen, bei der eine Abschaltung zwecks Motorschutzes nicht erforderlich wäre. Führen Abschalteinrichtungen nicht zu einer Verschlechterung des Schadstoffverhaltens, was im Einzelfall zu prüfen ist, sind sie auch nicht verboten. Beim Thermofenster ist es nun so, dass man von einer Verschlechterung des Schadstoffverhaltens ausgeht, weil die Hersteller das auch nie bestritten haben. Soweit der BGH Schadensersatzansprüche hinsichtlich des Thermofensters dennoch verneint, hat das nichts mit der Frage der Legalität der Thermofensters zu tun. Schadensersatzansprüche scheitern vielmehr daran, dass man den Fahrzeugherstellern hier kein sittenwidriges Verhalten vorwerfen kann, weil die Zulässigkeit des Thermofensters nicht von vornherein als abwegig erscheint. Das ist anders zu beurteilen, wenn Abschalteinrichtungen nicht an bestimmte Parameter gekoppelt werden, sondern generell zum Einsatz kommen, wenn das Fahrzeug nicht mehr auf dem Prüfstand steht, wie dies beim Motor EA189 wohl geschehen ist (Stichwort Prüfstandserkennung).

      Nach dem EuGH-Urteil ist es allerdings so, dass nicht nur Abschalteinrichtungen dazu führen, dass die Fahrzeuge mit dem EU-Recht nicht mehr konform sind, sondern das auch dann der Fall ist, wenn die Fahrzeuge ganz unabhängig vom Vorliegen von Abschalteinrichtungen im realen Straßenverkehr die Prüfstandsgrenzwerte in nicht nur unerheblichem Ausmaß überschreiten. Mit anderen Worten fordert der EuGH das Einhalten von Prüfstandsgrenzwerten auch für den realen Straßenverkehr. Er begründet diese Auffassung damit, dass eine der Schadstoffreduzierung dienende Technologie nicht nur auf dem Prüfstand "funktionieren" muss, sondern auch im realen Straßenverkehr. Da dies bei der AGR, die bei fast allen Euro-5-Dieseln ausschließlich zum Einsatz kam, aber nicht der Fall ist, sind diese Fahrzeuge praktisch ausnahmslos nicht rechtskonform im Sinne der EuGH-Rechtsprechung und hätten von den Typgenehmigungsbehörden gar nicht genehmigt werden dürfen. Das führt allerdings nicht zu Schadensersatzansprüchen, da den Genehmigungsbehörden die AGR ja nicht verschwiegen wurde.

      Andreas
    • Hallo Andreas,

      Deine Ausführungen sind wie immer brilliant.

      Ich selber empfinde die Rechtsprechung als zweifelhaft, denn sie gehen von Fakten aus, die über das geschriebene Gesetz gehen.

      Natürlich muss eine Abgas Reinigung, egal auf welcher Basis sie entwickelt wurde, auch im normalen Straßenverkehr funktionieren. Auch gewisse Thermofenster müssen zulässig sein. Hier hätten Techniker und Juristen viel enger und ausgedehnter agieren müssen.

      Das Thema Abgas ist noch lange nicht abgearbeitet, viele Grundsatzfragen sind immer noch offen.

      Fahrverbot sind vom Tisch, da man Städte, siehe Hannover, eh autofrei haben möchte.

      Interessant bleibt die handvoll Manager die den Betrug initiiert haben und den alle ausbaden müssen.

      Mein E Car hat keine Abgase, der Yeti schläft viel in der Garage und ich genieße die schöne Landluft :D
    • SQ5 schrieb:

      Ich selber empfinde die Rechtsprechung als zweifelhaft, denn sie gehen von Fakten aus, die über das geschriebene Gesetz gehen.
      Da hast du recht, denn die maßgeblichen EU-Vorschriften haben das Einhalten von Grenzwerten bei den Euro-5-Fahrzeugen und auch noch Euro 6 nur an den NEFZ-Prüfstandszyklus gekoppelt. Wenn es aber für den Straßenbetrieb weder festgesetzte Grenzwerte noch auch nur ein Prüfzyklus, wie jetzt den RDE-Zyklus gibt, kann man auch nicht fordern, dass die Grenzwerte auch auf der Straße einzuhalten sind. Der Ansatz des EuGH ist daher ein anderer: Der EuGH sagt, eine der Schadstoffreduzierung dienende Vorrichtung muss auch auf der Straße funktionieren, wobei das "funktionieren" nicht rein technisch zu verstehen ist sondern ergebnisorientiert. Ich halte das für richtig, denn mit dem Abschaltverbot wird ja gerade bezweckt, dass die Abgasreinigung nicht nur auf dem Prüfstand funktioniert. Eine Technologie, die dieses Erfordernis aber nicht erfüllt, ist daher als solche mit dem Abschaltverbot schon nicht vereinbar. Auf das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen kommt es dann gar nicht mehr an. Daraus resultiert dann, dass im realen Straßenverkehr Fahrzeuge mit Schadstoffemissionen, die erheblich über den Prüfstandsgrenzwerten liegen, mit dem EU-Recht nicht konform sind, was wiederum im Ergebnis bedeutet, dass die Grenzwerte auch auf der Straße im wesentlichen eingehalten werden müssen.

      SQ5 schrieb:

      Hier hätten Techniker und Juristen viel enger und ausgedehnter agieren müssen.
      Da geben ich dir vollkommen recht. Der ganze Abgasskandal wurde m.E. von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung nicht verstanden, weil die Richter es unterlassen haben, sich eingehend bei technischen Fachleuten darüber zu informieren, was bei der Abgasreinigung überhaupt geschieht.

      SQ5 schrieb:

      Das Thema Abgas ist noch lange nicht abgearbeitet, viele Grundsatzfragen sind immer noch offen.
      Auch da stimme ich dir zu. Derzeit rollt die zweite Welle auf die Gerichte zu, bei der vor allem Euro-5-Fahrzeuge anderer Hersteller sowie auch Euro-6-Fahrzeuge praktisch aller Hersteller betroffen sind. Ich hoffe, dass diese Verfahren genutzt werden, um die noch offenen Grundsatzfragen zu klären.

      SQ5 schrieb:

      Interessant bleibt die handvoll Manager die den Betrug initiiert haben und den alle ausbaden müssen.
      Na ja, da stellt sich aber die Frage, ob diese Handvoll Manager tatsächlich einen Betrug begangen haben. Während die Zivilgerichte nur nach dem Parteivorbringen und im Falle streitigen Parteivorbringens ggf. nach dem Ergebnis einer Beweisaufnahme zu urteilen haben, müssen im Strafverfahren alle wesentlichen Tatsachen und Aspekte von Amts wegen ermittelt und berücksichtigt werden. Und da zeigt sich jetzt im Verfahren Winterkorn u.a., dass die Abschalteinrichtungen eben gerade nicht ursächlich für die hohen NOx-Werte sind. Hätte man sie nicht programmiert, hätte das am Ergebnis kaum etwas geändert, was die angeklagten Manager in diesem Fall entlastet. Das ist das gleiche, wie wenn du zu schnell fährst und vor dir ein Mensch die Straße versucht zu überqueren, dabei von deinem Fahrzeug erfasst wird und sich tödliche Verletzung zuzieht. Stellt sich heraus, dass der Unfall mit gleicher Todesfolge auch bei Einhalten der Geschwindigkeit und auch sonst korrektem Verhalten erfolgt wäre, bist du vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freizusprechen. Und wenn sich die Abschalteinrichtungen als nicht ursächlich erweise, lässt sich auch der Vorwurf eines Betruges nicht mehr aufrecht erhalten.

      Andreas
    • Besonders Deine beiden Schlusssätze zeigen auf, das Möglichkeiten des Betruges bei allen vorhanden sind, jedoch die Frage im Raum bleibt, ob sie und wie weit sie genutzt werden.

      Ein rechtskräftiges Urteil bei MW und RS bleibt interessant abzuwarten.

      Wobei ich davon ausgehe, daß bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch Jahre vergehen.

      Der erste ist schon 74 und seine Anwälte wollen Geld verdienen und das werden sie noch viele Jahre, im Strafprozess und im Zivilprozess.

      Sollte die Möglichkeit des Betruges durch Software in den Fokus geraten, dann werden sich Au h die Überwachungs erwin E auf korrekte Motorsteuerungen im Prüfauftrag bewerben.

      Selbst mit VCDS kann man seine Motorsteuerung reichlich zur mehr Leistung ändern. Die Grundkennfelder hat jeder Motor schon an Bord.

      Also fährt jedes Fahrzeug eigentlich mit Software an Board, die eine Möglichkeit der technischen Änderung der Leistungs - und Abgas Werte jederzeit zulässt 8)
    • presseportal.de/pm/61631/4957733

      Zitat:
      Wie HAHN Rechtsanwälte für den Kläger gegenüber dem Gericht nachvollziehbar darstellen konnte, verfügt auch dieser Motor über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer AdBlue-Dosierstrategie. In Abhängigkeit von einem Thermofenster wird die AdBlue-Einspritzung im Betrieb auf der Straße reduziert (bis hin zur kompletten Abschaltung). Der EU-Grenzwert von 80 mg/km Stickoxid kann somit nicht eingehalten werden. Unterschritten wird dieser Grenzwert nur auf dem Prüfstand. Da das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert nicht einhalten kann, hätte es nicht zugelassen werden dürfen.
    • berme schrieb:

      Zitat RAe Hahn:
      "Da das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert nicht einhalten kann, hätte es nicht zugelassen werden dürfen."
      Dieser Satz zeigt einmal mehr, dass der Abgasskandal von den Zivilgerichten nicht verstanden wurde. Solange die Typgenehmigung unverändert Bestand hat, sind die Fahrzeuge auch zulassungsfähig. Würde man das anders sehen, hätte bis zur Norm Euro 6d-Temp kaum ein Fahrzeug zugelassen werden dürfen, da sie unter normalen Betriebsbedingungen nahezu alle die Prüfstandsgrenzwerte auf der Straße nicht einhalten konnten.

      Andreas
    • Musterfeststellungsklage gegen Daimler

      Verbraucherschützer verklagen im Diesel-Skandal auch Daimler
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Spiegel Online schrieb:

      BGH-Urteil zu VW-Dieselskandal
      Kläger haben auch bei Auto-Weiterverkauf Anspruch auf Schadensersatz
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
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