gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • floflo schrieb:

      Meine Bemerkung, den Kaufpreis besonders niedrig anzusetzen, war natürlich so gemeint, dass man ihm im Kaufvertrag niedrig ansetzt, tatsächlich aber mehr bezahlt bekommt.
      Ein Betrug mit einem anderen ausgleichen. Das ist ja mal gerecht... :thumbdown:
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Ein Betrug mit einem anderen ausgleichen. Das ist ja mal gerecht... :thumbdown:
      Ob VW einen Betrug begangen hat, müsste ja erst noch abschließend geklärt werden. Der Kläger, der einen falschen (zu niedrigen) Kaufpreis angibt, begeht natürlich einen Betrug, der auch durch nichts zu rechtfertigen ist. Mein Hinweis auf ein solches Vorgehen bitte ich daher auch nicht als "Aufforderung" hierzu zu verstehen sondern als die Befürchtung, dass sich so mancher dazu verleitet fühlen könnte.
      Ein große Überraschung ist hier nicht zu erwarten, nachdem das OLG Braunschweig ja bereits in der mündlichen Verhandlung zu verstehen gab, dass man den Argumenten des Klägers eher ablehnend gegenübersteht. Die Entscheidung hat dennoch Signalwirkung, da auch die Musterfeststellungsklage beim OLG Braunschweig anhängig ist, bei der es letztlich um die gleiche Rechtsfrage geht. Für das Musterfeststellungsverfahren ist selbst eine Klageabweisung hilfreich, da man dann gezielt auf die Begründung eingehen und sie ggf. auch widerlegen kann.

      Andreas
    • SQ5 schrieb:

      Cooler Ansatz des OLG
      Ob das cool ist oder nicht, sei einmal dahingestellt. Es ist jedenfalls eine Begründung, die ich in vielen Entscheidungen bisher vermisse. Für myRight, das hinter der Klage stand, ist das Urteil eine ziemliche Pleite und die Aussichten, im Musterfeststellungsverfahren Erfolg zu haben, werden dadurch auch nicht besser. Der BGH wird die Rechtsfrage entscheiden müssen und das wird vermutlich noch mindestens drei Jahre dauern. Bis dahin hängen alle mehr oder weniger in der Luft.

      Mein Rat: Wer ein Verfahren anhängig hat, sollte versuchen, sich zu vergleichen. Wer seinen Yeti nicht unbedingt los werden will, sollte eine pauschale Entschädigung vorschlagen. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten, braucht man auf die Kostenregelung in dem Vergleich keine besondere Rücksicht zu nehmen, ansonsten sollte man den Vergleich davon abhängig machen, dass VW die Verfahrenskosten zu 100 % übernimmt. Eine solche Lösung ist für VW immer noch besser als die Rücknahme des Fahrzeugs, die mit sehr hohen Verlusten verbunden ist, so dass die Aussichten ganz gut sind, dass VW auf einen solchen Deal eingeht.

      Andreas

      P.S: Für uns Yetifahrer hat das Urteil auch etwas Gutes, denn das Gericht bestätigt, dass das ausgelieferte Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Damit deckt sich das Urteil mit den jüngsten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, womit die Luft für das KBA und die Zulassungsstellen mit der auch auf Skoda bezogenen Behauptung, die Fahrzeuge entsprächen nicht der Typgenehmigung, immer dünner wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von floflo ()

    • floflo schrieb:

      Mein Rat: Wer ein Verfahren anhängig hat, sollte versuchen, sich zu vergleichen. Wer seinen Yeti nicht unbedingt los werden will, sollte eine pauschale Entschädigung vorschlagen. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten, braucht man auf die Kostenregelung in dem Vergleich keine besondere Rücksicht zu nehmen,
      Das wäre auch für uns ein guter Kompromiss.
    • floflo schrieb:

      2) ... Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten, braucht man auf die Kostenregelung in dem Vergleich keine besondere Rücksicht zu nehmen, ...


      1) ... Damit deckt sich das Urteil mit den jüngsten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, womit die Luft für das KBA und die Zulassungsstellen mit der auch auf Skoda bezogenen Behauptung, die Fahrzeuge entsprächen nicht der Typgenehmigung, immer dünner wird.
      Hallo Floflo, hier einmal nachgehakt:

      1) Ist es denn in jedem Fall so, daß wenn eine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet wurde, die Verfahrenskosten zu Lasten der RS (oder natürlich optional dem Beklagten) geht? Oder werden später nicht doch die Kosten mit dem Vergleichserlös verrechnet? Oder beeinflußt die RS sogar den für den Kläger angestrebten Vergleich in einem für diesen in ungünstiger Weise? Ich kenne mich hier kaum aus...

      2) Die Urteilsbegründung ließt sich für mich sehr ungünstig für den unbeteiligten Dritten, das KBA, oder nicht?

      Vielen Dank und beste Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.