floflo schrieb:
Für uns Yetifahrer hat das Urteil auch etwas Gutes, denn das Gericht bestätigt, dass das ausgelieferte Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht.
so ist es und so sehe ich das.
Der entscheidente Satz spricht gegen die Stilllegung.
Zitat:
Zwar habe die VW AG in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschaltautomatik verbaut, ein Verstoß gegen die Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) liege aber nicht vor, denn sowohl die Übereinstimmungsbescheinigung als auch die zugrundeliegende Typgenehmigung blieben trotz der Abschaltvorrichtung wirksam.
Bin mal gespannt, was die Zulassungsstelle dazu sagt .
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel
Heraklit von Ephesos
Heraklit von Ephesos