gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Lisaknurrig schrieb:

      .... wenigstens verdienen die Aktionäre etwas mehr.

      Dividende steigt kräftig. VW stellt Absatz- und Gewinn-Rekorde auf.
      Dank enormen Sparmaßnahmen, dadurch sehr stark leidender Qualität und ordentlich blendenden Neuwagen, damit die Käufer nichts merken und ordentlich in die Tasche greifen. ;(
      Und solange alle wie die Lemminge hinrennen, funktioniert das ja auch sehr gut. ^^

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Jay-Zee1893 schrieb:

      OLG Karlsruhe: Volkswagen handelt sittenwidrig
      Da wird VW doch schnell einen Vergleich anbieten oder einfach zahlen und schon gibt es kein Urteil.
      Schade, aber all das hatten wir schon.
      Also weiter abwarten.
      Wir sind in der glücklichen Lage bei wenig gefahrenen Kilometern = 8.000 / Jahr und 7 Cent Abzug pro Kilometer ohne Eile abzuwarten.
      Das sind 560.- Euro im Jahr.
      Wenn wir gewinnen über 5 % Zinsen / Jahr das sind 1.000 Euro davon 560.- Euro abgezogen.
      440.- Euro für Diesel, ein schöner Bonus.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Wir sind in der glücklichen Lage bei wenig gefahrenen Kilometern = 8.000 / Jahr
      Bei 8.000 km Jahresleistung hätte ich keinen Diesel gekauft. Ich bin auch in einer glücklichen Lage, das ich die km einfach mit dem Zweitwagen fahre und den Yeti stehen lasse. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Freu dich nicht zu früh.
      Die Zinsen werden vom Rechtsanwalt zwar ab Kauf gefordert, oft gibt das Gericht dem aber nicht statt, oder rechnet die Zinsen ab dem Angebot der außergerichtlichen Einigung die der Klage vorweg gegangen ist.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Die Zinsen werden vom Rechtsanwalt zwar ab Kauf gefordert, oft gibt das Gericht dem aber nicht statt, oder rechnet die Zinsen ab dem Angebot der außergerichtlichen Einigung die der Klage vorweg gegangen ist.
      Was ist ein Angebot, die in Summe 90 Seiten Klageerwiderung mit Worthülsen und als Substanz die
      Schlussfolgerung, VW ist unschuldig, das Fahrzeug ist vollkommen mangelfrei verkauft wurden.
      Und für die 2 Mitarbeiter die in der Nachtschichtpause in Eigenverantwortung die Software angepasst haben kann doch keiner Haftbar gemacht werden.
      Ich denke in so 1 bis 2 Jahren kann ich darüber berichten.
      Kommt Zeit kommt Geld !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Was ist ein Angebot,
      Ein Angebot einer außergerichtlichen Einigung, sollte man vor einer Klage schon machen, sonst hast du schlechte Karten beim Richter. :saint:

      Da VW eigentlich bei allen gut vorbereiteten Klagen auf Rücknahme verliert, geht der Richter davon aus, das VW auch die Gerichtsverhandlung hätte sparen können und sich mit dem Kläger einigen, das würde den Gerichten einiges an Kapazität ersparen. :)

      CAROMITO schrieb:

      Kommt Zeit kommt Geld !
      Aber nicht von VW, je länger du mit dem Yeti fährst, um so weniger kannst du nachher erwarten. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • CAROMITO schrieb:

      Ich denke in so 1 bis 2 Jahren kann ich darüber berichten.
      Wahrscheinlich nicht, weil du von VW einen "Maulkorb" verpasst bekommst. ^^

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Aber nicht von VW, je länger du mit dem Yeti fährst, um so weniger kannst du nachher erwarten.
      Rolf bitte beachte meinen Beitrag 123.
      Natürlich wird der Betrag mit jeden Kilometer weniger aber bei unserer Laufleistung ?
      Und erst die Zinsen - herrlich.
      Noch nie war Autofahren so preiswert.
      Herr,- gib Ihnen Zeit !

      Rolf schrieb:

      Ein Angebot einer außergerichtlichen Einigung, sollte man vor einer Klage schon machen, sonst hast du schlechte Karten beim Richter.

      Da VW eigentlich bei allen gut vorbereiteten Klagen auf Rücknahme verliert, geht der Richter davon aus, das VW auch die Gerichtsverhandlung hätte sparen können und sich mit dem Kläger einigen, das würde den Gerichten einiges an Kapazität ersparen.
      Gut, das Wissen war in meinen Fall dem Richter beim LG nicht vermittelt wurden.
      Klare Ansage - Ich entscheide in diesen Fällen immer so !

      Und VW bzw. deren Anwalt klare Ansage - kein Angebot !

      Rolf, Du beachtest bei Deiner Aussage nicht die Verfahrens- und Anwaltskosten bei einen Vergleich .
      Da wir mit Hilfe unserer Rechtsschutzversicherung klagen sollte diese einverstanden sein sonst geht es Dir wie dem - Hans im Glück -.

      Rolf schrieb:

      Wahrscheinlich nicht, weil du von VW einen "Maulkorb" verpasst bekommst
      Diese Aussage hat Dir Lisaknurrig wunderschön beantwortet.
      1. Er muss schon aus massiven Gold bestehen.
      2. Ich müßte dem zustimmen !
      Nur Pleite gehen sollten die Brüder nicht.
      Von meiner Seite ist alles gesagt, warten wir es ab.
      F.U.
    • Rolf schrieb:

      je länger du mit dem Yeti fährst, um so weniger kannst du nachher erwarten.
      Nicht je länger sondern je "weiter" du fährst, desto niedriger wird die Entschädigung. Der Nutzungsausgleich wird allein anhand der gefahrenen Km berechnet, wobei die Gerichte mehrheitlich inzwischen von einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Km ausgehen. Bei 150.000 Km zu Zeitpunkt der (letzten) Entscheidung bekommt man also noch die Hälfte des Kaufpreises. Bei 300.000 Km nichts mehr, wenn man nicht, wie das OLG Köln sogar von einer Gesamtfahrleistung von 500.000 Km ausgeht.

      Rolf schrieb:

      Wahrscheinlich nicht, weil du von VW einen "Maulkorb" verpasst bekommst.
      VW kann keinen Maulkorb verpassen, da VW nicht einseitig den Ausgang eines Verfahrens bestimmen kann, es sei denn, es kommt zu einem vollständigen Anerkenntnis des Anspruchs. Wird hingegen ein Vergleich geschlossen, wie dies in den meisten abgeschlossenen Verfahren bisher der Fall war, sind daran immer beide Seiten beteiligt, d.h. ohne Zustimmung des Klägers kommt es nicht zu einem Vergleich.

      Andreas
    • CAROMITO schrieb:

      Rolf, Du beachtest bei Deiner Aussage nicht die Verfahrens- und Anwaltskosten bei einen Vergleich .
      Bis jetzt sind fast alle Klagen in einem Vergleich geendet, die mir bekannten auch alle recht zufrieden meinst du die haben alle ohne Rechtsschutz geklagt?

      floflo schrieb:

      VW kann keinen Maulkorb verpassen, da VW nicht einseitig den Ausgang eines Verfahrens bestimmen kann, es sei denn, es kommt zu einem vollständigen Anerkenntnis des Anspruchs. Wird hingegen ein Vergleich geschlossen, wie dies in den meisten abgeschlossenen Verfahren bisher der Fall war, sind daran immer beide Seiten beteiligt, d.h. ohne Zustimmung des Klägers kommt es nicht zu einem Vergleich.
      VW schließt nur Vergleiche mit "Maulkorb", aber warum soll man weiter so nervenaufreibend klagen, nur um vielleicht noch einen Euro mehr zu bekommen, die Gesundheit leidet da garantiert.
      Wichtig ist aus meiner Sicht, das möglichst viele klagen um VW mal die rot Karte zu zeigen, wenn der Vergleich passt, warum soll man es da nicht gut sein lassen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rolf ()

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