gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Fördegleiter schrieb:


      Ist es denn in jedem Fall so, daß wenn eine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet wurde, die Verfahrenskosten zu Lasten der RS (oder natürlich optional dem Beklagten) geht? Oder werden später nicht doch die Kosten mit dem Vergleichserlös verrechnet? Oder beeinflußt die RS sogar den für den Kläger angestrebten Vergleich in einem für diesen in ungünstiger Weise?
      Hierzu passen zu Rolfs erster Frage nochmal meine Frage an die Spezialisten einige Beiträge vorher, die leider etwas untergegangen ist... :)
      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • In meinem Urteil am LG, wurde VW "verdonnert" die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten zu tragen. Bei einem Vergleich wird man wohl das Urteil zu Grunde legen und sich nicht mit weniger abspeisen lassen. Die Anwaltskosten werden dann wohl an die Rechtsschutzversicherung gehen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • anwaltsregister.de/Anwaltstipp…leich_versteht.d5895.html
      anwaltsregister.de/_datanet/me…einbarung-VW_news5895.pdf hier mal als Link.

      Wer klagt und einen Vergleich bekommt, sollte sich schon gut überlegen ob er zustimmt bzw. was er in dem Vorschlag geändert haben möchte.
      Dieses Beispiel wurde vor einem Urteil ausgegeben, nach einem Urteil wird sich das wohl nicht halten lassen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rolf ()

    • floflo schrieb:

      Al_Bundy_66 schrieb:

      Na ja, heute ist mein Urteil bzgl. Abgasskandal rechtskräftig und ich kann den Yeti dann hoffentlich bald an Skoda zurück geben!
      Erst einmal ,welcome, zurück! Lange nichts mehr von dir gehört. Es ist immer schön, wenn die Urgesteine dieses Forums wieder auftauchen. Erzähl uns in dem dazu passendem Thread doch ein wenig mehr über dein Urteil. Hast du den Händler verklagt oder VW oder beide? Welches LG hat in deinem Sinne entschieden? Was wurde genau entschieden? Ist dein Urteil seit heute definitiv rechtskräftig oder tritt die Rechtskraft erst heute ein? Für den Fall wünsche ich dir, dass es auch so kommt, denn bis 23.59 Uhr kann bei Gericht noch die Berufung eingehen, wodurch die Rechtskraft gehindert würde.

      Sep12 schrieb:

      Och, die können auch nagelneu und trotzdem undicht sein - ich möchte es trotzdem nicht missen.
      Wirklich undicht sind die Panos eigentlich selten. Die Wassereinbrüche sind fast immer eine Folge verstopfter oder gekickter Ablaufschläuche.

      Andreas
      So, ich bin´s noch mal, mittlerweile gibt es auch Feedback vom OLG Köln.
      Letzte Woche (ja so lange hat´s gedauert) kam ein Schreiben vom Kölner Senat, dass Sie dem Wiederspruch wohl VW nicht statt geben werden.
      Die Empfehlung vom Senat ist eine vorzeitige Einigung - jetzt heißt es wieder abwarten was VW für ein Angebot macht.
      Wenn die (von VW) aber so weiter machen, spiele ich evtl. doch noch "Robin Hood" und geh zum BGH um endlich ein Grundsatzurteil zu erzwingen.
      Ich hatte schon überlegt ob ich einfach von der 400.000er Sammelklage von jedem einem Euro einfordere und dann das mit dem BGH durchziehe - was ja auch noch mal irgend was um 25.000 am Ende bringt!
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • Das Stillschweigen über den Inhalt ist mir nachvollziehbar (finde ich aber auch nicht gut!). Das selbst über die Existenz eines Vergleichs geschwiegen werden soll, halte ich für unzumutbar und würde so auch nicht zustimmen.
      Höchst problematisch finde ich auch die Klausel, dass VTI das Recht hat, "erhebliche Schäden" deren Beseitigung über 250 € netto im VW-Fachbetrieb liegen noch in Abzug zu bringen. VW/VTI könnte sich ja vor Abschluss das Fahrzeug ansehen und dann entscheiden ob sie einen Vergleich anbieten wollen.
      Hinzu kommt, dass es im ADAC-Forum Beschwerden über die Zahlungsmoral gibt. Die "4 Wochen" werden nicht eingehalten.
    • M.2018 schrieb:

      Hinzu kommt, dass es im ADAC-Forum Beschwerden über die Zahlungsmoral gibt. Die "4 Wochen" werden nicht eingehalten.
      Eine bessere Verzinsung wirst Du zur Zeit kaum finden ! :thumbsup:

      M.2018 schrieb:

      Höchst problematisch finde ich auch die Klausel, dass VTI das Recht hat, "erhebliche Schäden" deren Beseitigung über 250 € netto im VW-Fachbetrieb liegen noch in Abzug zu bringen. VW/VTI könnte sich ja vor Abschluss das Fahrzeug ansehen und dann entscheiden ob sie einen Vergleich anbieten wollen.
      Du mußt nicht unterschreiben !
      F.U.
    • M.2018 schrieb:

      Höchst problematisch finde ich auch die Klausel, dass VTI das Recht hat, "erhebliche Schäden" deren Beseitigung über 250 € netto im VW-Fachbetrieb liegen noch in Abzug zu bringen. VW/VTI könnte sich ja vor Abschluss das Fahrzeug ansehen und dann entscheiden ob sie einen Vergleich anbieten wollen.
      Hinzu kommt, dass es im ADAC-Forum Beschwerden über die Zahlungsmoral gibt. Die "4 Wochen" werden nicht eingehalten.
      Es heißt ja Vergleichsangebot, das hat nicht zu sagen, das ich das so annehmen muss. Ich würde solche Regeln wie sie bei Leasingautos üblich sind, auch rausstreichen, bzw. meinen Rechtsanwalt streichen lassen. Ich würde alles auf die "Goldwaage" legen. Allerdings wird man um das Stillschweigen nicht rum kommen, wenn man wirklich einen Vergleich eingehen will. Man sollte aber auch bedenken, das man mit einem Vergleich die Sache "vom Tisch" hat und nicht seine Nerven noch weiter strapaziert.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Al_Bundy_66 schrieb:

      Wenn die (von VW) aber so weiter machen, spiele ich evtl. doch noch "Robin Hood" und geh zum BGH um endlich ein Grundsatzurteil zu erzwingen.
      Der Weg zum BGH ist dir nur eröffnet, wenn du das Verfahren vor dem OLG Köln verlierst, wonach es im Augenblick ja nicht aussieht (das OLG Köln gehört übrigens zu den verbraucherfreundlichsten Gerichten in Deutschland). Gehst du keinen Vergleich ein, wirst du wahrscheinlich ein im wesentlichen obsiegendes Urteil erhalten, gegen das dann VW aber in die Revision zum BGH gehen könnte. Es ist jetzt ein wenig ein "Poker-Spiel", ob man darauf vertraut, dass VW nicht in die Revision geht und man dann mit einem obsiegenden Urteil mehr erreicht als durch einen Vergleich, oder man doch besser den Spatz in der Hand nimmt als die Taube auf dem Dach. Ein Verfahren vor dem BGH wäre für dich in jedem Fall schlecht, und zwar selbst dann, wenn du es gewinnen solltest, weil bis dahin viel Zeit ins Land geht, in der die in Anrechnung zu bringende Nutzungsentschädigung ständig wächst, sofern du deinen Yeti nicht einmottest. Da ist der Vergleich wahrscheinlich die bessere zumindest aber sicherere Lösung.

      Andreas
    • ...mein Yeti steht seit Oktober nur noch rum, da ich seit dem mit dem neuen (KIA Soul) fahre.
      Somit wird keine größere Nutzungsentschädigung statt finden 8o
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • Ach noch kurz am Rande bemerkt;
      mein Kollege wartet seit Nov. 2018 auf seinen (durch den Vergleich mit VW geschlossenen) Rückzahlbetrag! :thumbdown:
      Wird aktuell jedoch mit 4% Zinsen berechnet. :thumbup:
      Aber er wartet halt - auch eine zweite Klage auf Auszahlungsverzug läuft noch hintendran. :!:
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • Al_Bundy_66 schrieb:

      ...mein Yeti steht seit Oktober nur noch rum, da ich seit dem mit dem neuen (KIA Soul) fahre.
      Somit wird keine größere Nutzungsentschädigung statt finden
      Meiner schon seit letztem Frühsommer, wird nur selten noch mal zum Wowa ziehen genutzt.

      Al_Bundy_66 schrieb:

      Ach noch kurz am Rande bemerkt;
      mein Kollege wartet seit Nov. 2018 auf seinen (durch den Vergleich mit VW geschlossenen) Rückzahlbetrag!
      Wird aktuell jedoch mit 4% Zinsen berechnet.
      Aber er wartet halt - auch eine zweite Klage auf Auszahlungsverzug läuft noch hintendran.
      VW hat viel Zeit und Geld haben die auch mehr wie genug.
      Was die ihren Mitarbeitern, die frühzeitig aufhören und in den Ruhestand gehen, damit sie ihre 7000 Stellen abbauen können, hinterher schmeißen, da sind die Gelder für unsere Autos nur Peanuts gegen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

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