1. noch nicht
2. wird wohl auch nicht
3. kommt sowieso nix bei rum
zu 1.: stimmt!
zu 2. + 3.: weißt du mehr als die Staatsanwaltschaft Braunschweig?
SZ.de schrieb:
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig will den früheren Konzernchef Martin Winterkorn und vier weitere Beschuldigte wegen eines besonders schweren Falles von Betrug und anderer mutmaßlicher Gesetzesverstöße vor Gericht bringen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
ich würde für ein sehr mildes Urteil plädieren: für jedes in Verkehr gebrachte Betrugsfahrzeug lediglich 1 Minute Knast ohne Bewährungsmöglichkeit!
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Nur die konzernweit in Deutschland verkauften Autos mit dem EA189 würden da ja schon über 5 Jahre Knast bedeuten. Das nennst Du „sehr mildes Urteil“?
nein, das wäre ja lediglich ein Hätschel-Feiertagsurteil, ich meinte alle weltweit in Verkehr gebrachten Betrugsfahrzeuge als Grundlage eines milden Urteils; was ist schon 1 Minute als Äquivalent für den Schaden des einzelnen Autobesitzers?
"Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..." J. Fleischhauer
ich würde für ein sehr mildes Urteil plädieren: für jedes in Verkehr gebrachte Betrugsfahrzeug lediglich 1 Minute Knast ohne Bewährungsmöglichkeit!
Ich habe die WiKo-Beiträge mal in den Gerichts-Fred verschoben .
Auch wenn es noch so reizvoll ist: Bitte keine Spekulationen über Richter, Staatsanwälte, Politiker und mögliche Urteile .
MfG.
...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.
Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit ?
Braunschweig ist Braunschweig. Die werden dme Winterkorn nix tun. Erst mal schauen ob die Klage überhaupt zugelassen wird. Ich vermute nein.
Nein, Braunschweig ist nicht Braunschweig. Es kommt immer auf die Richter an, die entscheiden. So hat es sogar innerhalb des gleichen Gerichts schon unterschiedliche Entscheidungen gegeben, weil die eine Kammer anderer Ansicht war als die andere. Und im Strafrecht gelten ohnehin strenge Anforderungen. Man muss Herrn W. nicht nur nachweisen, dass er von der Abschalteinrichtung gewusst hat, sondern auch die Täuschungsabsicht muss nachgewiesen werden. Das wird schwierig sein, da sich VW und im übrigen alle anderen auch in den Zivilverfahren immer damit versucht haben zu rechtfertigen, es handele sich um eine erlaubte Abschalteinrichtung. Tatsächlich gibt es da Spielraum, der es der Staatsanwaltschaft schwer machen wird, die Täuschungsabsicht nachzuweisen, auch wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass die Abschalteinrichtung nicht durch Schlupflöcher gedeckt ist. Der gute Glaube an das Schlupfloch schließt eine strafbare Handlung des Herrn W. aus, und dieser gute Glaube muss im Verfahren widerlegt werden.
Exakt und genau aus diesem Grund ist nun einmal in jedem Strafprozessverfahren die Schuld des Angeklagten nachzuweisen.
Hallöchen Kajo,
so ist es und dazu muß man sich mal die genauen Daten ansehen.
Herr Winterkorn war Vorstandsvoesitzender von 2007 bis 2015.
Verdienst pro Jahr ca. 12 Millionen.
Abgasnorm EU 5
Typzulassung ab 9.2009.
Erstzulassung 1.2011.
Lt. Staatsanwalt hat Herr Winterkorn in 9.2014 von der Schummelsoftware Kenntnis erhalten.
Um sich selber zu bereichern, hat er den Weiterverkauf ( höhere Umsatzziele ) nicht unterbunden.
Warum sollte Herr Winterkorn wegen 1 Million mehr oder weniger Verdienst dieses Risiko eingehen?
Fakt ist nur, daß Herr Winterkorn als Vorstandsvorsitzender die Verantwortung für den gesammten Konzern zu tragen hatte.
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesos
Hier der Beschluss im Volltext. Von den 22 Verfahren würden danach 19 verglichen und in zweien ein Befangenheitsantrag gestellt. Ein Verfahren scheint noch "normal" zu laufen. Hoffentlich gibt es eine EuGH Entscheidung.