gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Kajo schrieb:

      Desweiteren bin ich mal auf die Entwicklung der "Streitigkeiten" bei den my-right-Klägern gespannt. Einige haben sich wohl auch noch zusätzlich bei der Musterfeststellungsklage "einschreiben" lassen und das obwohl sie die Angelegenheit bereits an my-right abgetreten hatten.
      Wir sind bei myright dabei und uns wurde damals von myright graten, uns parallel bei der MFK anzumeden, ich zitiere aus der myright email :

      "Nur zur Klarstellung: Sie bleiben bei dieser Vorgehensweise natürlich unser Kunde. Die empfohlene Anmeldung zur MFK ist nur ein „Sicherheitsnetz“ für den aus unserer Sicht unwahrscheinlichen Fall, dass die Gerichte den Streit um die Abtretungen letztlich zugunsten von VW entscheiden. Sie müssen deshalb sonst auch nichts tun. Wir kämpfen weiter für Sie. Und wir sind überzeugt, dass wir Erfolg haben werden: Immer mehr Oberlandesgerichte entscheiden gegen VW. Und wir haben schon einen Fall vor dem Bundesgerichtshof; weiter haben Gerichte angekündigt, wesentliche Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Wir sind auf einem guten Weg."
    • no-zafira-anymore schrieb:

      "Nur zur Klarstellung: Sie bleiben bei dieser Vorgehensweise natürlich unser Kunde. Die empfohlene Anmeldung zur MFK ist nur ein „Sicherheitsnetz“ für den aus unserer Sicht unwahrscheinlichen Fall, dass die Gerichte den Streit um die Abtretungen letztlich zugunsten von VW entscheiden. Sie müssen deshalb sonst auch nichts tun. Wir kämpfen weiter für Sie.
      Erstaunlich - solch eine Empfehlung hätte ich nicht für möglich gehalten.

      Besten Dank für den ergänzenden Beitrag.
    • no-zafira-anymore schrieb:

      Wir sind bei myright dabei und uns wurde damals von myright graten, uns parallel bei der MFK anzumeden
      Der Ratschlag von myRight ist korrekt, da hinter der Wirksamkeit der Abtretung noch ein Fragezeichen stand. Inzwischen hat das LG Braunschweig die Klage von myRight, mit der Ansprüche aus abgetretenem Recht von ca. 15.000 Kunden geltend gemacht wurden, zugelassen. Interessant ist, dass das gleiche Gericht bei einer entsprechenden Klage von myRight aus der Schweiz die Klage wegen unwirksamer Abtretungen für unzulässig hält. Also so unwahrscheinlich, wie myRight in dem Schreiben an dich die Unwirksamkeit der Abtretungen darstellt, war sie also nicht.

      Die Wirksamkeit der Abtretung hat zur Folge, dass deine Anmeldung zum MFK ins Leere läuft, denn dir stehen aufgrund der Abtretung keinerlei Ansprüche mehr gegen VW zu. Du bist also darauf angewiesen, dass myRight mit seiner Klage erfolgreich ist oder ein Vergleich abgeschlossen wird, wonach VW freiwillig eine Entschädigungszahlung leistet. Davon erhältst du dann einen Anteil von 65 % von myRight ausgezahlt. Wenn du Pech hast, musst du diesen Betrag sogar noch versteuern, weil es sich insoweit nicht mehr um eine Schadensersatzforderung handelt, sondern um eine Entgeltleistung aus deiner vertraglichen Vereinbarung mit myRight. Aber ich bin kein Steuerexperte. Das muss das Finanzamt prüfen und sollte myRight verlieren, würdest du ohnehin leer ausgehen, auch wenn VW im MFV Entschädigungen anbietet.

      Andreas
    • Also wir sind nicht " darauf angewiesen" eine Entschädigung zu bekommen, uns ging / geht es einfach um´s Prinzip, dass VW nicht mit so einer bewussten Täuschung duchkommt.
      Klar kann es nun sein, dass wir leer ausgehen oder weniger bekommen als die Teilnehmer der MFK, aber so ist es dann eben.
      Wir lassen die Dinge nun einfach laufen, wir werden vertreten ohne selber einen persönlichen Anwalt genommen und bezahlt zu haben - von daher ist es für mich auch ok, dass ich 35 prozent nachher an myright abtreten muß ( wir hatten schon mal ein Gerichtsverfahren gegen unseren Bauträger, wir haben zwar gewonnen, aber das hat michbis dahin so unendlich viele schlaflose Nächte gekostet und auch richtig viel Geld mit dem wir in Vorkasse gehen mussten, da bin ich froh, dass es nun mit myright einfacher geht - nervlich gesehen :D
    • rainer II schrieb:

      no-zafira-anymore schrieb:

      einfacher geht - nervlich gesehen
      ......deswegen habe ich auch notgedrungen das "UPDATE" machen lassen !
      ... wir auch.... ;( , als dann durch unsere Stadt die Androhung der Stilllegung ins Haus trudelte wurde uns das auch zu heiß, obwohl ich immer rumgetönt habe, dass ich mich nicht zwingen lasse... ( wobei wir aber ehrlicherweise keine Veränderungen nach dem update festgestellt haben).
    • no-zafira-anymore schrieb:

      ( wobei wir aber ehrlicherweise keine Veränderungen nach dem update festgestellt haben).
      Nun ja, er wird schon häufiger regenerieren, das merkt man aber nicht so wirklich! ;) :D


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Mist, ich wollte euch eigentlich die neue mail von myright hier reinstellen - habe blöderweise eine neues Thema aufgemacht ;(
      Wie bekomme ich das jetzt hier rein?? ?(

      Ich zitiere aus myright:

      1. Zum überraschenden Verwurf
      des Vergleichsangebots in der
      Musterfeststellungsklage


      VW hat die viel besprochenen Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherverband vzbv in der Musterfeststellungsklage am Freitag, den 14.02.2020, abgebrochen und daraufhin adhoc angekündigt, bestimmte Dieselkäufer in Deutschland freiwillig und ohne Mitwirkung des vzbv entschädigen zu wollen.

      Eine verbindliche Entschädigung wie sie die Verbraucherzentrale mit der MFK gefordert hatte, hat VW dementsprechend und für alle Beobachter überraschend abgelehnt.

      VW hat im Zuge dessen angekündigt, bis Ende März/Anfang April folgende Fragen zum Vergleichsangebot beantworten zu wollen:

      • - Welche Kunden sollen das Vergleichsangebot erhalten?
      • - Welche Zahlung möchte VW unter dem Vergleichsangebot leisten?

      Dieses spezielle Vergleichsangebot betrifft alle Dieselkunden, die sich für die MFK angemeldet haben und weitere Kriterien erfüllen. Gehören auch Sie dazu, werden wir nach Bekanntgabe des konkreten Vergleichsangebots prüfen, ob Sie es grundsätzlich annehmen dürfen und Sie dazu umgehend informieren. Bitte haben Sie Geduld und warten die Entwicklungen in den kommenden Wochen ab. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt weder bei myRight kündigen wenn Sie den Vergleich annehmen wollen, noch können Sie sich bei VW für den Vergleich anmelden. Wir werden Sie informieren, sobald es hierzu Neuigkeiten gibt.






      2. Was steckt hinter den
      Tricksereien von VW in den
      Vergleichsverhandlungen?


      Allerdings ist schon jetzt absehbar, dass die in Aussicht gestellte Entschädigung deutlich hinter dem von myRight geforderten Schadensersatz zurückbleiben wird. myRight wird daher selbstverständlich weiter für Sie kämpfen und alles daran setzen, die anhängigen Sammelklagen vollständig zu gewinnen. Die Aussichten dafür schätzen wir als sehr gut ein. Sie sollten daher in keinem Fall vorschnell einen Vergleich annehmen. Auch die Deutsche Umwelthilfe warnt vor der Annahme des Vergleichsangebots. Lesen Sie dazu hier den vollständigen Artikel.

      Insbesondere sollte das anstehende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Abgasskandal gegen VW abgewartet werden. Der BGH hat angekündigt, am 5. Mai 2020 über zentrale Fragen rund um die Höhe des von VW zu zahlenden Schadensersatzes zu verhandeln und möglicherweise direkt entscheiden zu wollen, ob beispielsweise die von VW angestrebte Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer wegfällt. Ein Urteil der obersten juristischen Instanz in Deutschland wird für sämtliche Gerichte im Land eine Signalwirkung haben.

      Der BGH-Termin erklärt somit auch das jetzt angekündigte VW-Angebot: VW möchte ganz offenkundig versuchen, möglichst viele Schadensersatzansprüche noch vor dem BGH-Termin zu vergleichen, um nach der BGH-Entscheidung nicht ein Vielfaches an Entschädigung mehr zahlen zu müssen.
    • no-zafira-anymore schrieb:

      Zitat myRight: "Allerdings ist schon jetzt absehbar, dass die in Aussicht gestellte Entschädigung deutlich hinter dem von myRight geforderten Schadensersatz zurückbleiben wird."
      Tolle Erkenntnis! Es ist nun einmal das Wesen eines Vergleichs, dass man die geltend gemachte Forderung nicht in voller Höhe erhält. Dafür begründet der Vergleich einen Rechtsanspruch, während man ohne Vergleich zwar die Chance hat, mehr zu bekommen, aber auch das Risiko trägt, am Ende leer auszugehen. Auch myRight täte daher gut daran, mit VW auf einen Vergleich hinzuarbeiten.

      Andreas
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