gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wenn es stimmt, was Focus schreibt, würde ich fast 3.000 Euro bekommen. Das wäre für mich völlig okay. Bleibt allerdings die Frage, ob auch 70 % der Teilnehmer an der Musterklage den Vergleich annehmen. Nur dann nämlich kommt er wirklich zustande.

      Interessant finde ich die Aussage von myRight, den Vergleich nicht anzunehmen, weil man damit auf alle Rechte künftig verzichten würde. Wenn man auf Rechte verzichtet, dann tut man das gerade bei myRight, weil man dort seine Ansprüche abtritt.

      Andreas
    • berme schrieb:

      Interessant , das die Kilometer nicht berücksichtigt werden.
      Das erstaunt mich auch, ist aber durchaus verständlich. Man will damit verhindern, dass Vielfahrer benachteiligt werden, was insbesondere bei einer langen Verfahrensdauer der Fall wäre. Außerdem macht jedes zusätzliche Bewertungskriterium die Abwicklung natürlich komplizierter.

      Chief Joseph schrieb:

      Und wie läuft das nun für die Halter die im Klageregister sind?
      Der Vergleich wird allen im Klageregister eingetragenen förmlich zugestellt. Man hat dann einen Monat Zeit, den Vergleich anzunehmen. Nur wenn 70 % ihre Annahme erklären, wird der Vergleich auch wirksam. Ich hoffe, dass es klappt, habe da aber so meine Zweifel.

      Rheinschiffer schrieb:

      Mir war aufgefallen, dass die Rede von 260.000 Dieselfahrern ist. Waren da so viele Trittbrettfahrer (180.000) unterwegs?
      Ich vermute, dass von den ursprünglich 440.000 "Musterklägern" viele kurz vor Ablauf der Frist wieder abgesprungen sind, weil dies einige Anwälte so empfohlen haben. Bei den 260.000 handelt es sich jetzt um die bereinigte Anzahl der im Klageregister eingetragenen Fahrzeughalter, was den Verbliebenen sicherlich zugute kommt. Schade, dass außer mir nicht alle dem Rat gefolgt sind und sich wieder abgemeldet haben. Dann würde ich jetzt die 830.000 Euro bekommen. :D

      Dem Rat von myRight, den Vergleich nicht anzunehmen, kann ich mich nicht anschließen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

      Andreas
    • Zwei weitere Aussagen:

      „Die Musterfeststellungsklage werde nun beendet, teilten die Verbraucherschützer am Freitag mit.“

      „Kein Vergleichsangebot werden Dieselbesitzer bekommen, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten.“

      R.S.
    • Hallo

      so ganz mag ich das alles noch nicht glauben, vor allem ob auch die Autofahrer nachträglich was bekommen (wie ich), die ihren "Schummeldiesel" bereits verkauft haben???

      Verstehe ich das weiterhin richtig, das VW für eine anwaltliche Beratung zusätzlich 190 Euro zahlt ?( . Wenn ja, Floflo, nimmst du noch Kunden an :?: :thumbup:


      Gruß
      Harzer4x4
    • floflo schrieb:

      Interessant finde ich die Aussage von myRight, den Vergleich nicht anzunehmen, weil man damit auf alle Rechte künftig verzichten würde. Wenn man auf Rechte verzichtet, dann tut man das gerade bei myRight, weil man dort seine Ansprüche abtritt.
      Nicht nur myRight auch der ein oder andere "Internetanwalt" rät den Vergleich nicht anzunehmen und VW zu verklagen.

      berme schrieb:

      Jemand der bspw mit einem Yeti BJ 11 .
      250000 km runter hat bekommt genauso viel wie jemand der ein Yeti gleiches Baujahr hat aber erst bspw. 80000 km gefahren ist
      Damit kann ein "Vielfahrer" dann besser leben als ein "Wenigfahrer". Aber die Km-Leistung auch noch mit in die Erstattungsberechnungsformel war wahrscheinlich nicht im Vergleich zu erziellen bzw. wurde bewußt außen vor gelassen.

      Bin dann mal gespannt ob der Vergleich von den geforderten 70 % der "Angeschlossenen" angenommen wird.
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