gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hallo zusammen,
      Vergleich habe ich nicht angenommen. Heute wurde OLG Termin München abgesagt. Keine Ahnung was da vorgeht- Corona Virus?
      Gruß
      Friedl
    • Rheinschiffer schrieb:

      Zwei weitere Aussagen:

      „Die Musterfeststellungsklage werde nun beendet, teilten die Verbraucherschützer am Freitag mit.“

      „Kein Vergleichsangebot werden Dieselbesitzer bekommen, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten.“
      Die erste Aussage ist falsch. Die Musterfeststellungsklage wird erst mit der Annahme des Vergleichs beendet, wozu eine Zustimmung von 70 % der Teilnehmer erforderlich ist.

      Die zweite Aussage trifft zu, was auch logisch ist, denn wer bis Ende 2015 noch nichts vom Abgasskandal gehört hat, ist es selber schuld und kann es nicht mehr VW in die Schuhe schieben, wenn man ein Fahrzeug mit der Schummelsoftware kauft.

      Harzer4x4 schrieb:

      so ganz mag ich das alles noch nicht glauben, vor allem ob auch die Autofahrer nachträglich was bekommen (wie ich), die ihren "Schummeldiesel" bereits verkauft haben???
      Den Schaden hat man auch, wenn man ein Fahrzeug vor Abschluss des Musterfeststellungsverfahren verkauft hat. Daher steht einem der Anspruch auch nach dem Verkauf noch zu. Voraussetzung ist natürlich, dass man sich zur Musterfsetstellungsklage angemeldet hat. Wer allerdings vor Bekanntwerden des Abgasskandals sein Fahrzeug bereits verkauft hatte, wird wohl kein Geld erhalten, weil das eine doppelte oder gar mehrfache Inanspruchnahme von VW zur Folge hätte. Eine gewisse Grauzone stellt der Zeitraum von Bekanntwerden des Abgasskandals bis zum 31.12.2015 dar. Ich gehe davon aus, dass der 31.12.2015 auch der Stichtag sein wird, vor dem man sein Fahrzeug nicht verkauft haben darf.

      Harzer4x4 schrieb:

      Verstehe ich das weiterhin richtig, das VW für eine anwaltliche Beratung zusätzlich 190 Euro zahlt .
      Der Vergleich stellt die registrierten Teilnehmer vor die Frage, ob man ihn annehmen sollte oder nicht. Mit dieser Frage wird so mancher Teilnehmer überfordert sein und sich hierfür anwaltlichen Ratschlag einholen. Ein guter Anwalt kann die persönliche Situation ausloten, die Vor- und Nachteile einer Vergleichsannahme erläutern und so eine wertvolle Hilfestellung für die Entscheidungsfindung sein. Für diese anwaltliche Beratung ist VW bereit, bis zu 190 Euro zu zahlen. Ich fürchte allerdings, dass es hier mehr "unseriöse" Anwälte als seriöse geben wird und die Mandanten nicht objektiv beraten werden sondern danach, was für den Anwalt besser ist und nicht unbedingt für die Mandanten.

      Herne schrieb:

      Mit Tabelle nach Modell und Baujahr
      Die Tabelle stellt nicht auf das Baujahr sondern das Modelljahr ab. Ich vermute, dass ich sich dabei um einen Fehler handelt und in Wirklichkeit das Baujahr gemeint ist. Sollte hingegen das Modelljahr ausschlaggebend sein, würden diejenigen noch mehr bekommen, die ihr Fahrzeug nach den Werksferien erhalten haben, weil das dann meistens Fahrzeuge des bereits kommenden Modelljahrs sind.

      Kajo schrieb:

      Nicht nur myRight auch der ein oder andere "Internetanwalt" rät den Vergleich nicht anzunehmen und VW zu verklagen.
      Für myRight und andere vergleichbare Organisationen ist der Vergleich nicht gut. Man wird daher seinen Kunden, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben und deren (abgetretene Ansprüche) myRight noch nicht in einem eigenen Verfahren geltend gemacht hat, zur Nichtannahme des Vergleichs raten, weil man sie sonst als Kunden verliert. Der Rat von myRight erfolgt ausschließlich im eigenen Interesse ohne die Interessenlage des Kunden zu berücksichtigen.

      friedl schrieb:

      Vergleich habe ich nicht angenommen. Heute wurde OLG Termin München abgesagt. Keine Ahnung was da vorgeht- Corona Virus?
      Warum das OLG München in deinem (individuellen) Verfahren den Verhandlungstermin abgesagt hat, kann ich dir natürlich auch nicht sagen sondern allenfalls mutmaßen. Der Corona-Virus wird aber nicht der Grund gewesen sein. Ich denke, dass man die Vergleichsverhandlungen im Musterfeststellungsverfahren erst noch abwarten wollte, um ggf. auf dieser Basis auch in deinem Verfahren neue Vergleichsverhandlungen anzuregen. Vielleicht hängt es aber auch mit den Vorlagen an den EuGH zusammen, denn es macht eigentlich keinen Sinn zu entscheiden, bevor nicht der EuGH entschieden hat. Nachdem du den von VW in deinem Verfahren angebotenen Vergleich abgelehnt hast, ist der Termin daher zum jetzigen Zeitpunkt wenig nützlich.

      Andreas
    • Meine zwei Aussagen waren zitiert.

      Ich bringe das erste nochmals aus finanzen.net:

      „Die Musterfeststellungsklage werde nun beendet, teilten die Verbraucherschützer am Freitag mit. "Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare", sagte Vorstand Klaus Müller. Das Angebot von VW liege im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in ähnlichen Prozessen erzielten Entschädigungssummen.„

      Ob das stimmt oder nur unglücklich ausgedrückt ist, weiß ich nicht.

      R.S.
    • Habe noch zwei unverbindliche Aussagen Dritter:

      Die 190,— Euro RA-Beratungsgebühr wird nur bezahlt, wenn der Anwalt zur Annahme des Vergleichs rät.

      Die Beendigung der Feststellungsklage ohne Ergebnis wird angestrebt, unabhängig davon, ob sich 70% dem Vergleich anschließen oder nicht.

      R.S.
    • Schau mal auf „verwendete Quellen“, da ist nur eine ....... wohl eher eine Werbeanzeige ...... klar, dass die Anwälte jetzt lange Gesichter machen ......

      S.T.
    • floflo schrieb:

      Den Schaden hat man auch, wenn man ein Fahrzeug vor Abschluss des Musterfeststellungsverfahren verkauft hat. Daher steht einem der Anspruch auch nach dem Verkauf noch zu. Voraussetzung ist natürlich, dass man sich zur Musterfsetstellungsklage angemeldet hat.
      Wenn ich mich richtig erinnere, war die Teilnahme an der Klage nicht möglich, wenn man ankreuzte, daß man bereits verkauft hat.
      Oder?
      Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
      die Zeit sagt: der Mensch vergeht.
    • Coronavirus stoppt EuGH

      Eigentlich hätte der EuGH am 19.03.2020 über die Frage der Zulässigkeit der von VW eingesetzten Abschalteinrichtung verhandeln sollen. Corona machte einen Strich durch die Rechnung. Der Termin wurde vorerst auf den 28.04.2020 verschoben. Sollte er dann stattfinden, wären das nur wenige Tage vor der BGH-Verhandlung, deren Ausgang natürlich auch maßgeblich von der Ansicht der EuGH-Richter beeinflusst wird. Sollte der EuGH der Argumentation von VW folgen, was ich allerdings für nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen halte, wäre die Verhandlung vor dem BGH nur noch Makulatur und all diejenigen, die sich zur MFK angemeldet haben und die Voraussetzungen erfüllen, hätten im wahrsten Sinne des Wortes ein Geschenk von VW bekommen.

      Andreas
    • Der BGH hat weitere VW-Verfahren terminiert.

      bundesgerichtshof.de/SharedDoc…ngen/DE/2020/2020031.html

      Ob die mit Spannung erwartete Verhandlung am 05. Mai stattfinden kann, steht noch nicht fest. Bisher ist keine Terminverlegung erfolgt, doch sollte sich die Situation um das Coronavirus weiter so verschärfen, rechne ich nicht mit einer Durchführung der Verhandlung.

      Andreas
    • Die bisher umfassendste Entscheidung zum Abgasskandal kommt jetzt aus Großbritannien. Dort hat der High Court of Justice in London erstinstanzlich auf insgesamt 97 Seiten festgestellt, dass VW zum Schadensersatz verpflichtet ist.

      judiciary.uk/wp-content/uploads/2020/04/VWJudgment-002.pdf

      Die Entscheidung berücksichtigt viele von VW angesprochenen Aspekte und durchleuchtet auch technische Zusammenhänge. In der Entscheidung wird (ab Rdn.422) aber auch die Rolle der VCA in Bezug auf Skoda angesprochen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bestätigt, dass die VCA keine konkreten, rechtsmittelfähigen Anordnungen gegenüber Skoda erlassen hat, sondern nur eine Freiwilligenaktion vereinbart wurde. Das würde die Position im "Kampf" gegen Betriebsuntersagungen und HU-Plaketten-Versagung stärken und erklärt, warum das KBA selbst auf Anfragen von Behörden zur Rechtslage hinsichtlich Skoda nur noch schweigt.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.