Ich hatte bisher keine Zeit, mir das Urteil durchzulesen, werde hierzu nächste Woche aber Stellung nehmen und darlegen, welche Auswirkungen das Urteil auf noch anhängige Verfahren gegen VW und eventuell auch gegen andere Hersteller hat.
Nach der Auslegung der Generalanwältin dürfte es kaum ein Euro-5-Fahrzeug geben, dass den EU-Bestimmungen entspricht. Danach dürften wahrscheinlich auch die Euro-6-Fahrzeuge noch über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen und auch die Updates das Problem nicht lösen. Da könnte noch ein riesiger "Knatsch" innerhalb der EU bevorstehen, denn im Prinzip kann man das Problem nur lösen, indem man es entweder ignoriert oder ein ziemlich autofreies EU-Europa akzeptiert. Die Autos, die verschrottet werden müssten, ergäben aneinandergereit vermutlich eine Schlange, die bis zum Mond reichen würde.
Jetzt hat es auch Daimler vor den BGH gezerrt. Ich könnte mir vorstellen, dass der BGH hier anders als im Fall gegen VW entscheidet, zumal er hier kein Berufungsurteil bestätigen sondern widerlegen muss und für mich die Begründung des Berufungsgerichts - übrigens erneut das OLG Koblenz, allerdings ein anderer Senat - durchaus überzeugend erscheint.
„.............Der Kläger hatte seinen VW Passat 2014 mit rund 57 000 Kilometern auf dem Tacho gekauft. Inzwischen ist das Auto rund 255 000 Kilometer gefahren. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte angenommen, dass ein durchschnittlicher Passat lediglich 250 000 Kilometer schafft. Der Mann habe das Auto sozusagen zu Ende genutzt, etwaige Ansprüche gegen den Volkswagen-Konzern hätten sich damit erledigt.
Daran gebe es nichts zu beanstanden, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Stephan Seiters nach ersten Beratungen des Senats. Der finanzielle Schaden sei durch die Nutzung vollständig ausgeglichen.
Der Mann fordert den vollen Kaufpreis von 23 750 Euro zurück, plus Zinsen seit 2014. Seiters äußerte sich deshalb auch zur Verzinsung - und machte Dieselklägern wenig Hoffnung: Die Richter sehen darin tendenziell eine "nicht gerechtfertigte Überkompensation". Es sei zu vermuten, dass der Kläger das Geld sonst in ein anderes Auto gesteckt hätte. Weg wäre es also so oder so gewesen. (Az. VI ZR 354/19)“
Anders sähe die Betrachtung nur aus, wenn der Herr seine 200000 Kilometer als Wagennutzer etwas umweltschonender unterwegs sein wollte. Für einige ist dies eine ernste Anforderung, für andere einfach nur lachhaft. Zumindest wurde ihm dies nicht angerechnet und keine Kompensation ausgezahlt. VW ist in so einem Fall offensichtlich fein 'raus. Wer hat eigentlich in diesem Fall die Verfahrensgebühren gezahlt?
Dann wären diejenigen ,die mehr als 250000 km gefahren sind, mit der Musterfeststellungsklage besser dran gewesen.
Die Grenze dürfte meist noch deutlich früher liegen, nämlich immer dort, wo die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich des Nutzungsausgleichs einen geringeren Betrag ergibt als der real im Markt erzielbare Verkaufspreis. Wer klagt und nicht rechtsschutzversichert ist, zahlt dann am Ende sogar richtig drauf.
Die deutschen Staatsanwaltschaften sind sehr insektenfreundlich, haben alle Hummeln im Hintern. Jetzt müssen die armen Italiener auf Amtshilfeersuchen deutscher Behörden sogar noch anfangen gegen die eigenen Firmen zu ermitteln, was sie wohl von sich aus nie getan hätten.
Klage gegen die Betriebsuntersagung/ Stilllegung
Nach nur 22 Monaten Haben wir in 2 Wochen nun in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht die Gelegenheit eine gerichtliche Wertung zu erhalten. Gut, die biologische Lösung ist wohl fehlgeschlagen, ich lebe noch. Daher meine Frage :
Gibt es in der Zwischenzeit Urteile zur Sache und wo wurden selbige veröffentlicht ?
Wir haben das Fahrzeug nicht mehr aber es könnte auch für andere hilfreich sein.
Danke !
F.U.
Klage gegen die Betriebsuntersagung/ Stilllegung Nach nur 22 Monaten Haben wir in 2 Wochen nun in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht die Gelegenheit eine gerichtliche Wertung zu erhalten... Wir haben das Fahrzeug nicht mehr aber es könnte auch für andere hilfreich sein...
Wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft bzw. in Zahlung gegeben wurde, ist doch der Grund für die Klage weggefallen oder sehe ich das verkehrt?