gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Kajo schrieb:

      Wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft bzw. in Zahlung gegeben wurde, ist doch der Grund für die Klage weggefallen oder sehe ich das verkehrt?
      Der Grund ist immer noch gegeben.
      Bei Klageeinreichung war nicht ersichtlich das Jahre vergehen werden.
      Der Bescheid über die Strafzahlung wird mit Rücknahme der Klage wieder wirksam. Ebenfalls bleiben die entstandenen Kosten
      für Rechtsanwalt + Gericht dann beim Kläger.
      Das Fahrzeug wurde weder verkauft noch in Zahlung gegeben aber ist nicht mehr in unseren Besitz..........
      Wir wollen auch diese Entscheidung als Hilfe für andere Betroffene.
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Wir wollen auch diese Entscheidung als Hilfe für andere Betroffene.
      Das ist sehr nobel von dir. Ich drücke dir ganz feste die Daumen, dass du auch in der Sache erfolgreich bist und das Gericht sich nicht nur auf eine Kostenentscheidung beschränkt. Es wäre immerhin das erste Hauptverfahren zur Betriebsuntersagung, das entschieden wird. Ein wenig schade ist es daher schon, dass du deinen Yeti nicht mehr hast und es sich das Gericht jetzt womöglich leicht macht und von einer Erledigung der Hauptsache ausgeht. Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis. Die Entscheidung könnte auch denjenigen helfen, die um eine HU ohne Update "kämpfen".

      Andreas
    • CAROMITO schrieb:

      ...
      Gibt es in der Zwischenzeit Urteile zur Sache und wo wurden selbige veröffentlicht ?
      ...
      Hallo Caromito,
      hierzu kann ich leider nichts Aktuelles beitragen. Jedoch kann ich verraten, daß meine Zulassungsstelle hier im Norden sich immer noch wegduckt oder sich einfach diesen Schuh sinnvoller Weise nicht anzieht. Still ruht der See... Der TüV-Nord geht leider erwartungsgemäß auch wie die meisten Prüfstellen (noch?) von einem erheblichen Mangel aus.
      Auch ich drücke Dir die Daumen, gehe es am besten sportlich an, so eine Show wird einem im Leben nicht immer geboten. ;)
      Beste Grüße von der Förde, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • floflo schrieb:

      Ich drücke dir ganz feste die Daumen, dass du auch in der Sache erfolgreich bist und das Gericht sich nicht nur auf eine Kostenentscheidung beschränkt
      Unser Tenor wird sein sich darauf zu beziehen das das KBA zu unrecht gehandelt hat bzw. den Verwaltungsakt in Gang gesetzt hat.
      Die "Nebenbestimmung". auf die sich das KBA beruft bezieht sich nicht auf Fahrzeuge bei denen die Typgenehmigung nicht in DEUTSCHLAND erteilt wurde.
      Das Gericht müsste dann einen Weg finden mich von allen Kosten und Auslagen zu befreien :rolleyes:
      Das für mich traurige ist das ich kein Geld forderte sondern nur das Auto nicht verschlimmnbessern wollte.
      Aber Sie haben mich gezwungen und damit wurde es mein Hobby.
      Je größer die Steine um so größer mein Lächeln.
      Schauen wir einmal.................
      Danke für das Daumendrücken !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Unser Tenor wird sein sich darauf zu beziehen das das KBA zu unrecht gehandelt hat bzw. den Verwaltungsakt in Gang gesetzt hat.
      Ich vermute mal, dass du mit KBA jetzt die Zulassungsstelle meinst, denn die hat die Betriebsuntersagung erlassen. Der Verwaltungsakt, den das KBA erlassen hat, ist die Anordnung der Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung verbunden mit einem Rückruf. Dieser VA betrifft dich aber nicht, da deine Typgenehmigung gar nicht vom KBA stammt.

      Andreas
    • Fördegleiter schrieb:

      Hier für Euch ein wenig zum lesen:

      tagesschau.de/wirtschaft/bgh-v…sskandal-urteile-101.html
      Bereits in den mündlichen Verhandlungen hat der BGH eigentlich ziemlich deutlich zum Ausdruck gebracht, wo es lang geht. Das bedeutet:

      - keine Deliktszinsen
      - kein Anspruch für Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals
      - kein Anspruch, wenn die mit dem Fahrzeug insgesamt zu erwartende Laufleistung erreicht wurde

      Nach der für die Verbraucher positiven Grundsatzentscheidung vom 25.05.2020 kommt jetzt also die Einschränkung. Der BGH entscheidet hier offenbar sehr ergebnisorientiert. Er wollte die Schummellei nicht durchgehen lassen, aber auch verhindern, dass ein Schadensausgleich beim Verbraucher überkompensiert wird. Ich finde das richtig so. Würde man das so sehen, wie von den Verbrauchern gefordert, könnte sich z.B. folgende Rechnung ergeben:

      Fahrzeug 2010 für 30.000 Euro gekauft
      100.000 Km gefahren
      2018 geklagt

      Ergebnis:
      Kaufpreiserstattung 30.000 Euro
      Deliktszinsen 12.000 Euro
      Verzugszinsen 2.000 Euro

      Der Fahrzeughalter würde bei dieser Betrachtungsweise also für das Fahrzeug, für das er 30.000 Euro gezahlt, hat, jetzt 42.000 Euro zurückerhalten und konnte es dennoch 10 Jahre lang uneingeschränkt nutzen. Mit anderen Worten bekam er für 10 Jahre gratis ein Auto und erhält noch 12.000 Euro cash oben drauf. Eine wahre Geldvermehrungsmaschine. Man soll es nicht glauben, tatsächlich wurde das von den Verbraucheranwälten so gefordert und auch von einigen Gerichten so zugesprochen. Hätte der BGH das so bestätigt, gäbe es in den Dörfern keine Kirchen mehr.

      Andreas
    • berme schrieb:

      Ja man sollte die Verhältnismäßigkeit beachten.
      Ich wäre auch mit etwas weniger als dem Kaufpreis zufrieden. Damit macht man immer noch ein sehr gutes Geschäft.
      Lese dir doch nochmal deinen ersten Satz durch...
      und dennoch geht es dir um ein gutes Geschäft und nicht um Schadensausgleich.
      Also doch keine Kirchen mehr in den Dörfern

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Wertung der Rechtslage

      Einzig ein wenig schwierig an diesen Entscheidungen finde ich unabhängig von den formalrechtlichen Rahmenbedingungen, daß bei den Vielfahrern der indirekte Schaden an der Umwelt unberücksichtigt bleibt. Die Möglichkeit einer Klage in dieser Richtung hat wohl keine rechtliche Grundlage und wurde meines Wissens auch nicht beschritten? Einen persönlichen Schaden könnte man aber schon empfinden, wenn die mündige Entscheidung beim Fahrzeugkauf, sich in umweltfreundlicherer Weise zumindest auf dem Niveau der aktuellen Vorschriften fortzubewegen, beschnitten wird. Wie seht ihr das?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Ich denke das in D mit der 1 Milliarde Bußgeld abgegolten ist, zumal man über die Schäden für die Umwelt allenfalls mutmaßen kann.

      Und wenn man da VW wirklich verurteilen will, dann bitte auch jeden kleinen Chiptuner nicht vergessen, diese machen das reinweg aus Gewinnsucht mit Vorsatz und wissen und wollen ;)

      Oder die Programmierer die die AGR ganz herausnehmen ;)

      Auch wenn es mehr und mehr Austritte gibt, aber man sollte sie im Dorf lassen :)
    • floflo schrieb:

      Der BGH entscheidet hier offenbar sehr ergebnisorientiert. Er wollte die Schummellei nicht durchgehen lassen, aber auch verhindern, dass ein Schadensausgleich beim Verbraucher überkompensiert wird. Ich finde das richtig so.
      Die heutigen Entscheidungen des BGH haben mir gut gefallen. Diese zum Teil völlig überzogenen Forderungen mussten auch zurück gewiesen werden. Ich hoffe nur mal dass hier einige "Rechtsritter" aktiv waren und nicht Rechtschutzversicherungen auch noch die Kosten tragen müssen.


      Fördegleiter schrieb:

      Einen persönlichen Schaden könnte man aber schon empfinden, wenn die mündige Entscheidung beim Fahrzeugkauf, sich in umweltfreundlicherer Weise zumindest auf dem Niveau der aktuellen Vorschriften fortzubewegen, beschnitten wird. Wie seht ihr das?
      Die Abgaswerte der zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge haben mich beim Kauf des ersten YETI 2012 nicht wirklich interessiert. Dass die Verbrauchsangaben nur unter "Optimierung" auf dem Rollenprüfstand erreicht wurden, war mir bekannt.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.