Was ich erwarte, ist das ein Jurist, der voll in der Angelegenheit involviert ist, weis, was das Beste für seinen Mandanten sein wird. Hier hätte die Kanzlei ganz klar offerieren müssen, nehmen sie die Abfindung mehr ist nach dem Stand der Dinge nicht zu holen!
Und nicht, das Ziel zwischen 8.500 und 9.500 werden wir erreichen!
Ich selber verliere ja nach wie vor nichts, nur wenn ich Profis vertraue, dann erwarte ich auch, das sie sich wie Profis verhalten!
Ich selber verliere ja nach wie vor nichts, nur wenn ich Profis vertraue, dann erwarte ich auch, das sie sich wie Profis verhalten!
Wieso verlierst Du nichts ?
Wenn ich Deine Aussage richtig verstehe bekommst Du weniger als Du bei der Musterfestsellungsklage (Zeitwert+ Entschädigung) erhalten hättest.
Eigentlich logisch wenn man Alter und Laufleistung betrachtet.
Immerhin hätte VW ohne Bedingungen für das 2012 er Baujahr 2.874 .00 Euro gezahlt bei 2013er Modelljahr sogar 3.150.00 Euro.
Ein mehr als faires Angebot ohne Berücksichtigung der Laufleistung !
Ich hätte den Spatz genommen.........
F.U.
Was die unbekannte war, sind 250.000, 300.000 oder 350.000 Kilometer Lebenserwartung die die Gerichte unterschiedlich anerkennen. Hannover ist von 250.000 ausgegangen. Nur wäre es die Aufgabe des Juristen dies vorher zu offerieren!
Ja bei einem hohen Kilometerstand kann man Pech haben, besonders wenn man individuell geklagt hat und sich nach Rat der RA von der MFK abmelden sollte.
Mit niedrigem Kilometerstand ist man aber mit der Individualklage i.d.R. besser weggekommen als mit der MFK.
Wenn ich einen Juristen frage sollte er das schlechteste und das beste Ergebnis in etwa benennen können.
Juristen (Anwälte) sind auch keine Hellseher, jeder Richter ist in seiner Entscheidung frei, und muss nicht haargenau das Urteil abgeben, was vorher ergangen ist.
Da hier keine große mündliche Verhandlung war, in der der Rechtsanwalt noch Einfluss nehmen konnte, hängt viel von der Klageschrift und der Einstellung, vielleicht auch der Tageslaune des Richters ab.
Ich denke übers Ohr gehauen wurdest du nicht, wenn man sieht, das der tatsächlich zu erzielende Wert für einen 8 Jahre alten EU Greenline mit 180.000 auf der Uhr um die 4.500 bis 5.500 Euronen liegt und bei Inzahlungnahme noch weit weniger fällig gewesen wäre, bleibt glaube ich nur die Erkenntnis, das du einfach zu lange gewartet hast und da brauchst du nicht auf die Anwälte schimpfen sondern kannst dich selber in den Allerwertesten t..... .
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
Software -Update zum EA189als Illegale Abschalteinrichtung führt auch zu Schadensersatz
va.news-republic.com/a/6870779…er_id=6583679563422892041
Zitat:
Das Landgericht Dortmund hat die Volkswagen AG mit ihrer Tochtermarke Audi aufgrund des Software-Updates bei einem Motorentyp EA189 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz verurteilt - auch bei Kauf nach Kenntnis, also später als Herbst 2015. Das Landgericht Dortmund wertete das Update als sogenanntes Thermofenster und damit als illegale Abschalteinrichtung.
F.U.
Software -Update zum EA189als Illegale Abschalteinrichtung führt auch zu Schadensersatz
Auch ich bin überzeugt davon, dass die betroffenen Fahrzeuge auch mit dem Update noch nicht rechtskonform sind, da auch das Update noch Abschalteinrichtungen (Thermofesnster) enthält. Allerdings glaube ich nicht, dass das Urteil des LG Dortmund Bestand haben wird, denn ein sittenwidriges Verhalten seitens VW ist jedenfalls dann auszuschließen, wenn das KBA bei der Genehmigung des Updates vom Thermofenster wusste. Davon gehe ich aus, denn das KBA hat das Thermofenster bisher als zulässige Abschalteinrichtung angesehen und abschließend geklärt ist dessen Zulässigkeit auch bis heute noch nicht. Da steht noch eine Entscheidung des EuGH aus. Aber selbst wenn es nicht zulässig ist, wovon nach aktuellem Stand auszugehen ist, liegt keine besondere Verwerflichkeit bei VW vor, wenn es mit Zustimmung der Behörden installiert wurde. Da hat sich m.E. das LG Dortmund einen dicken Klops geleistet.