row-dy schrieb:
Das EuGH hat Abschalteinrichtungen für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt. Die Abschaltung ist eine Softwarefunktion, die per Update deaktiviert werden kann. Nach einem Update ist es durchaus möglich, das die Fahrzeuge dann dem EU-Recht entsprechen.
Gegen den Stilllegungsbescheid der örtlich zuständigen Behörde kann auch der Verweigerer des Software-Updates Wiederspruch und auch weitere Rechtsmittel einlegen. Letztlich wird dann ein Gericht über die Rechtmäßigkeit dieses von der Behörde ergangenen Bescheides urteilen.