gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Es hat doch eh keiner ernsthaft geglaubt, dass mit irgendwelchen Software-Updates die Betrügerei ein Ende hätte...

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Den Begriff zweite Welle verbindet man derzeit nur mit dem Corona-Virus. Eine ganz andere zweite Welle könnte jedoch auch auf den VW-Konzern zurollen. Nachdem es schon Urteile zu den 3.0 TDI-Motoren gegeben hat, hat jetzt das LG Karlsruhe dem Halter eines Skoda Yeti mit dem 2.0 TDI vom Typ EA 288 (110 KW/150 PS) Schadensersatz zugesprochen, weil es als erwiesen ansah, dass auch diese Motoren über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen.

      abgasskandal.de/lg-karlsruhe-v…or-ea-288-typ-skoda-yeti/

      Damit ist erstmals der millionenfach verbaute Nachfolgers des EA-189-Motors Gegenstand einer Gerichtsentscheidung gegen VW geworden. Ich persönlich halte diese Entscheidung zwar für indiskutabel falsch, verfolgt man jedoch die Rechtsprechung zum Abgasskandal vor allem auch des BGH, halte ich es für möglich, dass diese Entscheidung auch in höheren Instanzen bestätigt werden könnte. Das würde bedeuten, dass auf VW eine zweite Klagewelle zurollen könnte mit womöglich noch gravierenderen Auswirkungen als die erste, die im schlimmsten Fall sogar für VW existenzbedrohend werden könnte. Der Wahnsinn geht also weiter und ich frage mich, wann VW endlich aufwacht und seine Verteidigungsstrategie ändert.

      Andreas
    • Herne schrieb:

      VW und andere Hersteller halten das Thermofenster für legal. Die Gerichte halten es für eine verbotene Abschalteinrichtung.
      Auch das KBA hielt das Thermofenster für legal. Die Frage ist inzwischen durch den EuGH entschieden. Danach ist das Thermofenster nicht legal. Der EuGH verlangt darüber hinaus, dass die Prüfstandsgrenzwerte auch auf der Straße weitgehend eingehalten werden, eine Forderung, die kein Euro-5-Fahrzeug erfüllt, was auch auf viele Euro-6-Fahrzeuge zutreffen dürfte, so dass keines dieser Fahrzeuge mit dem EU-Recht konform ist. Das allein begründet aber noch keinen Schadensersatzanspruch. Neben einem Schaden muss auch ein sittenwidriges Verhalten vorliegen, was m.E. nicht der Fall ist, wenn auch die Genehmigungsbehörde das Fahrzeug für legal hielt und Abschalteinrichtungen nicht verschwiegen wurden.

      Andreas
    • Nedla schrieb:

      Hat schon jemand von Euch von MyRight etwas gehört/gelesen bezüglich einer Erstattung beim E189?
      MyRight hat letztes Jahr mit zwei "Sammelklagen" vor dem LG Ingolstadt und LG Augsburg empfindliche Niederlagen erlitten. Beide Gerichte vertraten die Ansicht, dass die MyRight erteilten Abtretungserklärungen nichtig seien, da sie den Fahrzeughalter unangemessen benachteiligen würden. MyRight handele nicht im Interesse der betroffenen Fahrzeughalter sondern ausschließlich im eigenen Interesse. Bei Abschluss des angepeilten Vergleichs könnte die Fahrzeughalter, falls sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden seien, den Vergleich zwar widerrufen, müssten dann aber dennoch die 35 % Provision an MyRight bezahlen, was im Ergebnis dazu führe, dass das Widerrufsrecht faktisch ins Leere laufe. Zuvor hatte auch schon das LG München und das OLG Braunschweig Klagen von MyRight abgewiesen. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig da MyRight Berufung eingelegt hat. Ich glaube nicht, dass die Berufung erfolgreich sein wird.

      Ich habe hier ja schon öfter über MyRight geschrieben und stets vor dem Modell gewarnt. Es scheint sich jetzt immer mehr zu bestätigen, dass der Abgasskandal für diejenigen, die sich MyRight angeschlossen und die Abtretung nicht widerrufen haben, um selbst zu klagen, mit leeren Händen enden wird.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ich persönlich halte diese Entscheidung zwar für indiskutabel falsch...
      Wieso? Wenn der EA288 genauso wie der EA189 über unerlaubte Abschalteinrichtung verfügt (war ich ehrlich gesagt auch schon längst vermutet habe), dann kann an diesem Urteil nichts falsch sein.


      floflo schrieb:

      Der EuGH verlangt darüber hinaus, dass die Prüfstandsgrenzwerte auch auf der Straße weitgehend eingehalten werden...
      Und das völlig zu Recht, wie ich hier schon seit Jahren schreibe.


      floflo schrieb:

      ...wenn auch die Genehmigungsbehörde das Fahrzeug für legal hielt...
      Du nimmst die Genehmigungsbehörde nach dem Ganzen Dieselskandal wirklich noch für voll?

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Wieso? Wenn der EA288 genauso wie der EA189 über unerlaubte Abschalteinrichtung verfügt (war ich ehrlich gesagt auch schon längst vermutet habe), dann kann an diesem Urteil nichts falsch sein.
      Doch, das Urteil ist m.E. deshalb fehlerhaft, weil das Gericht nicht festgestellt hat, welche Form von Abschalteinrichtungen das streitgegenständliche Fahrzeug hat. Das ist aber wichtig, um beurteilen zu können, ob das Verhalten von VW als sittenwidrig einzustufen ist. Der EuGH hat jetzt m.E. zu recht entschieden, dass praktische alle Abschalteinrichtungen unzulässig sind, also auch das Thermofenster. Diese Frage der Zulässigkeit des Thermofensters war jedoch bis zuletzt sehr umstritten und wurde auch von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Eine falsche rechtliche Einordnung von VW reicht aber für die Annahme einer Sittenwidrigkeit nicht aus. VW müsste vielmehr in bösem Glauben gehandelt haben, was aber nachzuweisen ist. Darüber hinaus kann m.E. erst dann ein Schaden entstehen, wenn ein Fahrzeug nicht zulassungsfähig und damit in seiner Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt ist. Das ist aber erst der Fall, wenn die jeweils zuständige TYpgenehmigungsbehörde die Unzulässigkeit einer Abschalteinrichtung festgestellt und entsprechende Maßnahme ergriffen und Anordnungen getroffen hat, was bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug (noch nicht) der Fall war.

      BernhardJ schrieb:

      Und das völlig zu Recht, wie ich hier schon seit Jahren schreibe.
      Das sehe ich auch so, wobei die Prüfstandsgrenze keine unmittelbare Anwendung auf den Straßenbetrieb finden können, da die maßgeblichen Vorschriften hierfür gar keinen Messzyklus vorsehen, anhand dessen man die Einhaltung von Grenzwerten überprüfen kann. Der richtige Ansatz sind daher nicht die Grenzwerte als solche sondern der Umstand, dass eine auf dem Prüfstand zur Verminderung von Schadstoffen dienende Vorrichtung nicht nur funktional sondern auch ergebnisorientiert auch im realen Straßenverkehr funktionieren muss. Daraus ergibt sich dann indirekt eine Pflicht zur Einhaltung von Prüfstandsgrenzwerten auch auf der Straße. Die Abgasrückführung (AGR), die nahezu alle Fahrzeughersteller bis Euro 5 zur Reduzierung der Stickoxide eingesetzt haben, erfüllt diese Voraussetzungen nicht einmal ansatzweise, weshalb alle Fahrzeuge im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nicht rechtskonform sind. Ich kann mich nur wiederholen, das Problem beim Abgasskandal sind gar nicht die Abschalteinrichtungen, es ist die AGR, die nur in einem schmalen Teillastbereich, wie er auf dem Prüfstand gegeben ist, zufriedenstellend wirkt und ansonsten das Schadstoffverhalten der Fahrzeuge eher nachteilig beeinflusst, weshalb, so paradox das jetzt klingt, die Fahrzeughersteller im Prinzip richtig gehandelt haben, wenn sie das AGR-Ventil im realen Straßenverkehr wieder schließen. Sie hätten sich nur nicht auf die billige AGR-Technik beschränken dürfen, sondern damals schon zusätzlich Katalysatoren einsetzen müssen.

      BernhardJ schrieb:

      Du nimmst die Genehmigungsbehörde nach dem Ganzen Dieselskandal wirklich noch ernst?
      Es geht nicht darum, ob ich die Genehmigungsbehörde ernst nehme. Es geht darum, dass der Fahrzeughersteller "aus dem Schneider" ist, wenn die Genehmigungsbehörde sehenden Auges etwas genehmigt, was sie nicht hätte genehmigen dürfen. Der EuGH spricht es zwar nicht so deutlich aus, aber im Prinzip ist das Urteil vor allem eine Schelte an die EU-Genehmigungsbehörden.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Es geht darum, dass der Fahrzeughersteller "aus dem Schneider" ist, wenn die Genehmigungsbehörde sehenden Auges etwas genehmigt, was sie nicht hätte genehmigen dürfen.
      Da die Behörde praktisch unangreifbar ist, wird es immer entweder auf den Hersteller hinauslaufen, der in Pflicht genommen wird - auch wenn es dann schließlich nur ein krummer, billiger Deal zwischen der Behörde und dem Hersteller ist.

      Man kann bei keiner Genehmigung automatisch davon ausgehen, dass sie richtig war und dass dadurch automatisch kein sittenwidriges Verhalten vorliegt.

      Grüße - Bernhard
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    • Anfrage an die Mods:
      Könnte man den Thread trennen in EA189 und EA288?
      Die meisten User werden ja nur mit einem der beiden Motoren zu tun haben.
      Das könnte die Übersichtlichkeit erhöhen.

      mfg web-gb
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