gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rolf schrieb:

      In meinem Bekanntenkreis ist jetzt nach sehr langer Zeit der Klage nach einem Vergleichsangebot durch VW der Yeti an VW zurück gegeben.
      Einen Yeti zurück an VW geben zu können/müssen ist kein Anlass, hinter diesen Satz ein Smiley zu setzen, da gehört ein :( hin! Schade, wenn so ein toller Wagen weg muss.
      Gruess Dani
      Please don't feed the YETI!
    • Annapurna schrieb:

      Einen Yeti zurück an VW geben zu können/müssen ist kein Anlass, hinter diesen Satz ein Smiley zu setzen, da gehört ein :( hin!
      Na ja, wenn man auf Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises geklagt und gewonnen hat und der realisierbare Verkaufswert des Fahrzeugs deutlich niedriger ist als der zu erstattende Kaufpreis abzüglich des Nutzungsausgleichs, ist der freudige Smiley doch gerechtfertigt. Nur wenn das nicht der Fall ist, wenn also z.B. durch eine lange Verfahrensdauer die anzurechnende Nutzungsentschädigung so hoch ausfällt, dass unter dem Strich nicht viel oder sogar ein Minus dabei herauskommt, müsste man den Trübsal-Smiley setzen. Im übrigen war es jedem, der seinen Yeti lieber behalten möchte, ja auch freigestellt, anstatt auf Rückgabe des Fahrzeugs zu klagen den sog. kleinen Schadensersatz, d.h. eine Entschädigung in Geld bei gleichzeitigem Behalt des Fahrzeugs zu fordern. Die Gerichte haben dabei in der Regel 10 bis 15 % vom Kaufpreis zugesprochen. Diesen Weg sind leider nur wenige gegangen, obwohl er viel risikoärmer gewesen wäre. Die Verbraucheranwälte haben hier m.E. schlecht beraten, indem sie nur ihren eigenen Profit und nicht die wirklichen Interessen des Verbrauchers im Einzelfall gesehen haben. Der Streitwert ist bei einer Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises viel höher als bei einer Schadensersatzleistung in Geld, so dass die Anwälte auch viel mehr daran verdienen. Für den Verbraucher, der nicht rechtsschutzversichert ist, konnte das zum Eigentor werden, wenn durch die Verfahrensdauer der Nutzungsausgleich so angewachsen ist, dass die eingeklagte Forderung nicht mehr in voller Höhe zugesprochen werden konnte mit der Folge, dass der Verbraucher dann anteilig auch noch Verfahrenskosten an der Backe hatte, die den mutmaßlichen "Gewinn" nicht nur auffressen, sondern im ungünstigsten Fall die Bilanz auch ins Minus ziehen konnte.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Na ja, wenn man auf Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises geklagt und gewonnen hat und der realisierbare Verkaufswert des Fahrzeugs deutlich niedriger ist als der zu erstattende Kaufpreis abzüglich des Nutzungsausgleichs, ist der freudige Smiley doch gerechtfertigt.
      Ist er nicht, man muß ja dann seinen geliebten Yeti abgeben und wirkliche Alternativen gibt es nicht

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Mit einem nicht ganz unerwarteten Paukenschlag endete heute die Verhandlung vor dem VG Schleswig-Holstein in dem Verfahren der DUH gegen das KBA. Zur Erinnerung: Die DUH hat in 119 Fällen gegen die vom KBA erteilte Genehmigung des Updates, mit dem die Abschalteinrichtungen beseitigt werden sollen, geklagt und nun vom VG Recht bekommen. Das Gericht hob die Genehmigung der sog. Updates auf, so dass die Fahrzeuge damit ihre Zulassungsfähigkeit verlieren und stillgelegt werden können, wenn VW keine Hardwarenachrüstung vornimmt. Betroffen sind mehrere Millionen Fahrzeuge aus dem VW Konzern, für die das KBA zuständige Typgenehmigungsbehörde ist. Darüber hinaus kann das Urteil aber auch für andere Hersteller Auswirkungen haben. Der eigentlich als weitgehend abgeschlossene Abgasskandal erhält damit eine völlig neue Dimension. Allerdings: Das (noch nicht veröffentlichte) Urteil ist nicht rechtskräftig. Das VG hat sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zugelassen und es ist davon auszugehen, dass das KBA und auch VW, das beigeladen war, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden. Das kann dann ein paar Jahre dauern, bis es zu einer abschließenden Entscheidung kommt. Es droht also zunächst niemandem die Zwangsstilllegung. Gut ist das Urteil aber für Betroffene, die das Update bisher nicht aufspielen ließen. Weder die Zulassungsstellen noch die HU-Prüforganisationen werden das jetzt zwangsweise durchsetzen können. Ob man dagegen auch die Rückgängigmachung eines bereits aufgespielten Updates verlangen kann, ist fraglich. Ich sehe da kaum Möglichkeiten, sich mit einem derartigen Ansinnen durchzusetzen, da das Fahrzeug dadurch ja nicht rechtmäßig wird.

      Andreas
    • DHU gewinnt Klage gegen das KBA
      Zeit
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Und einige wundern sich immer noch, dass sich die Autohersteller langsam aber sicher vom Verbrenner verabschieden
      Nöö, aber sie verhindern mit ihren total überteuerten Preise für E-Autos auch die schnelle Einführung der E-Mobilität, dafür schaufeln sie sich förmlich die Taschen voll. :evil: :cursing: :thumbdown:
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Nachrüstung auf Kosten des Herstellers?

      Kann man denn leise auf eine Nachrüstung seitens des Herstellers hoffen?
      Also auf die Werte aus dem Produktkatalog.
      Dateien
    • sentinel schrieb:

      Kann man denn leise auf eine Nachrüstung seitens des Herstellers hoffen?
      Also auf die Werte aus dem Produktkatalog.
      Eine technische Nachrüstung werden die Hersteller wohl kaum anbieten. Seine Interessen muss man wohl im Einzelfall oder bei einem "Sammelkläger" vor einem Gericht durchsetzen. Das heißt dann entweder Rücknahme des Fahrzeuges unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung oder einer Ausgleichzahlung gegen "Ball flach halten".

      Von den "Rechtsrittern" hört man auch nicht mehr viel - weiß jemand ob die noch weiter aktiv sind?

      Gruß Kajo
    • Wie steht Ihr zum Thermofenster?

      Die Urteilsbegründung ist jetzt verfügbar. Der Konzern rechnet sich anscheinend Chancen aus. Für Euch wieder ein wenig Lesestoff:

      tagesschau.de/investigativ/br-…elskandal-urteil-101.html

      Zitat: "Der schriftlichen Urteilsbegründung zufolge sind mehrere Optionen für VW denkbar - ein Softwareupdate, das alle unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt, außerdem auch eine "Hardware-Lösung", so das Verwaltungsgericht."
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Veröffentlicht scheint mir das Urteil noch nicht zu sein, und dann muss man die 93 Seiten ja auch erst einmal durcharbeiten, bevor man sich eine abschließende Meinung bilden kann. Die DUH hat über den Sieg gejubelt, ich persönlich denke jedoch, dass es eher ein Pyrrhussieg ist. VW geht in die Berufung und vermutlich wird sich daran auch noch ein Revisionsverfahren anschließen. Das dauert noch Jahre, bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt. Das Ziel der DUH, die betroffenen Fahrzeuge - das sind viele Millionen - aus dem Verkehr ziehen oder nachrüsten zu lassen, wird sich m.E. nicht durchsetzen lassen. Und zivilrechtlich wird man die Entscheidung des BGH, der im Mai darüber entscheidet, abwarten müssen. Aber auch da ist eigentlich nicht viel zu erwarten, nachdem inzwischen schon zwei Oberlandesgerichte entschieden haben, dass sich auch nach der aktuellen Rechtssprechung des EuGH im Falle des Thermofensters keine Schadensersatzansprüche ergeben.

      Andreas
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