gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

      Hallöchen,
      finde diese Betrachtung, im Sinne des Endverbrauchers, sehr interessant!
      kfz-betrieb.vogel.de/ruecktrit…abgassachmangel-a-733380/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Das OLG Köln erkennt zwar zutreffend die drei zu klärenden Kernfragen (Vorhandensein eines Sachmangels, Erheblichkeit des Mangels, Beseitigung des Mangels in angemessener Frist), hat dann jedoch wie viele andere Gerichte zuvor den falschen Ansatz gewählt, indem es von einer unzulässigen Prüfstandsoptimierung ausgeht. Das ist schlicht falsch, denn die Prüfstandsoptimierung unterliegt keinerlei Verboten. Die Prüfstandswerte sind völlig korrekt zustande gekommen. Nicht rechtens ist das im praktischen Betrieb mittels einer Prüfstandserkennung vorgenommene Abschalten der Einrichtung, konkret der AGR, die die Prüfstandswerte ermöglichte. Die Anordnung des KBA zielt daher auch nicht auf eine Veränderung der Prüfstandseinstellung sondern auf eine Beseitigung der Abschalteinrichtung mittels Prüfstandserkennung. Eine Veränderung der Prüfstandseinstellung wäre ohne Erteilung einer gänzlich neuen Typgenehmigung auch gar nicht zulässig. Daher ist auch die immer wieder zu lesende Behauptung unzutreffend, die Einhaltung der Grenzwerte sei durch Täuschung erzielt worden. Ich hoffe, dass es hier irgendwann einmal eine Richtigstellung durch die Gerichte gibt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das OLG Köln erkennt zwar zutreffend die drei zu klärenden Kernfragen (Vorhandensein eines Sachmangels, Erheblichkeit des Mangels, Beseitigung des Mangels in angemessener Frist), hat dann jedoch wie viele andere Gerichte zuvor den falschen Ansatz gewählt, indem es von einer unzulässigen Prüfstandsoptimierung ausgeht. Das ist schlicht falsch, denn die Prüfstandsoptimierung unterliegt keinerlei Verboten. Die Prüfstandswerte sind völlig korrekt zustande gekommen. Nicht rechtens ist das im praktischen Betrieb mittels einer Prüfstandserkennung vorgenommene Abschalten der Einrichtung, konkret der AGR, die die Prüfstandswerte ermöglichte. Die Anordnung des KBA zielt daher auch nicht auf eine Veränderung der Prüfstandseinstellung sondern auf eine Beseitigung der Abschalteinrichtung mittels Prüfstandserkennung. Eine Veränderung der Prüfstandseinstellung wäre ohne Erteilung einer gänzlich neuen Typgenehmigung auch gar nicht zulässig. Daher ist auch die immer wieder zu lesende Behauptung unzutreffend, die Einhaltung der Grenzwerte sei durch Täuschung erzielt worden. Ich hoffe, dass es hier irgendwann einmal eine Richtigstellung durch die Gerichte gibt.

      Andreas
      Hallöchen floflo,
      sicherlich hast Du juristisch und technisch recht, aber Du kannst nicht verlangen, daß der Durchschnittskäufer über das gleiche Wissen verfügt.
      Habe mit Absicht von gerichtlicher Betrachtung geschrieben, weil es für mich bemerkenswert ist, daß ein Gericht den Abgasskandal mal aus der Sicht eines Durchschnittskäufers ( zu denen ich auch gehöre :D ) betrachtet und entsprechen kommentiert.
      Haben wir uns beim Yetikauf 2009 bis 2016 über Typgenehmigung, AGR, Prüfstandserkennung u.s.w. Gedanken gemacht?
      Glaube nicht, wir haben einen typgenehmigten EU5 Yeti, in der Gewissheit ein korrektes Fahrzeug zu erhalten, gekauft.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      sicherlich hast Du juristisch und technisch recht, aber Du kannst nicht verlangen, daß der Durchschnittskäufer über das gleiche Wissen verfügt.
      Natürlich nicht, aber das tue ich auch gar nicht. Das Abstellen auf den Durchschnittskäufer ist richtig, ebenso wie die Annahme eines Mangels. Aber ich kann vom Gericht verlangen, dass es sich so weit technisch schlau macht, um zu erkennen, dass die Manipulation nicht auf dem Prüfstand sondern außerhalb stattgefunden hat. Das hat, je nachdem, wie man die weiteren Fragen beantwortet, möglicherweise keine Auswirkungen auf das Endergebnis, zeugt aber davon, dass die technischen Zusammenhänge nicht verstanden wurden, was wiederum keine gute Voraussetzung für ein richtiges Urteil ist.

      Andreas
    • old man schrieb:

      Mir ist nicht bekannt, daß es ein Gutachten mit Beurteilung über die komplette technische Komplexität von einem vereidigten, technischen Gutachter gibt.
      Doch, es gibt schon Gutachten, die aber m.E. nicht genügend in die Tiefe gehen. Doch das ist gar nicht der Punkt. Man braucht keine Gutachten, um erkennen zu können, dass die prüfstandsbezogene Optimierung nicht verboten ist, und man braucht auch keine Gutachten, um erkennen zu können, dass die verwendete Technik im praktischen Betrieb dem gesetzgeberischen Zweck nicht gerecht wird, und man braucht auch keine Gutachten, um zu sehen, dass die Manipulation eben gerade nicht auf dem Prüfstand sondern auf der Straße stattfindet. Schließlich braucht man auch keine Gutachten um festzustellen, dass die bisherigen EU-Normen keinerlei Regelungen und Grenzwerte für den Straßenbetrieb enthalten und man daher auch lediglich das Vorhandensein einer nicht erlaubten technischen Einrichtung als Mangel beklagen, nicht hingegen aber den hohen Ausstoß an Stickoxiden auf der Straße.

      SQ5 schrieb:

      Braucht es ja nicht, da VW die Schummelei zugegeben hat.
      Zugeben kann man nur Tatsachen, die die Gerichten dann rechtlich zu würdigen haben. Das Geständnis von VW, eine Abschalteinrichtung zu verwenden, entbindet die Gerichte daher nicht von der Pflicht rechtlich zu prüfen, ob durch deren Verwendung ein Gesetzesverstoß begangen wurde, der Ansprüche Dritter zu begründen vermag.

      Andreas
    • Al_Bundy_66 schrieb:

      Na ja, heute ist mein Urteil bzgl. Abgasskandal rechtskräftig und ich kann den Yeti dann hoffentlich bald an Skoda zurück geben!
      Erst einmal ,welcome, zurück! Lange nichts mehr von dir gehört. Es ist immer schön, wenn die Urgesteine dieses Forums wieder auftauchen. Erzähl uns in dem dazu passendem Thread doch ein wenig mehr über dein Urteil. Hast du den Händler verklagt oder VW oder beide? Welches LG hat in deinem Sinne entschieden? Was wurde genau entschieden? Ist dein Urteil seit heute definitiv rechtskräftig oder tritt die Rechtskraft erst heute ein? Für den Fall wünsche ich dir, dass es auch so kommt, denn bis 23.59 Uhr kann bei Gericht noch die Berufung eingehen, wodurch die Rechtskraft gehindert würde.

      Sep12 schrieb:

      Och, die können auch nagelneu und trotzdem undicht sein - ich möchte es trotzdem nicht missen.
      Wirklich undicht sind die Panos eigentlich selten. Die Wassereinbrüche sind fast immer eine Folge verstopfter oder gekickter Ablaufschläuche.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Al_Bundy_66 schrieb:

      Na ja, heute ist mein Urteil bzgl. Abgasskandal rechtskräftig und ich kann den Yeti dann hoffentlich bald an Skoda zurück geben!
      Erst einmal ,welcome, zurück! Lange nichts mehr von dir gehört. Es ist immer schön, wenn die Urgesteine dieses Forums wieder auftauchen. Erzähl uns in dem dazu passendem Thread doch ein wenig mehr über dein Urteil. Hast du den Händler verklagt oder VW oder beide? Welches LG hat in deinem Sinne entschieden? Was wurde genau entschieden? Ist dein Urteil seit heute definitiv rechtskräftig oder tritt die Rechtskraft erst heute ein? Für den Fall wünsche ich dir, dass es auch so kommt, denn bis 23.59 Uhr kann bei Gericht noch die Berufung eingehen, wodurch die Rechtskraft gehindert würde.

      Sep12 schrieb:

      Och, die können auch nagelneu und trotzdem undicht sein - ich möchte es trotzdem nicht missen.
      Wirklich undicht sind die Panos eigentlich selten. Die Wassereinbrüche sind fast immer eine Folge verstopfter oder gekickter Ablaufschläuche.

      Andreas

      floflo schrieb:

      Al_Bundy_66 schrieb:

      Na ja, heute ist mein Urteil bzgl. Abgasskandal rechtskräftig und ich kann den Yeti dann hoffentlich bald an Skoda zurück geben!
      Erst einmal ,welcome, zurück! Lange nichts mehr von dir gehört. Es ist immer schön, wenn die Urgesteine dieses Forums wieder auftauchen. Erzähl uns in dem dazu passendem Thread doch ein wenig mehr über dein Urteil. Hast du den Händler verklagt oder VW oder beide? Welches LG hat in deinem Sinne entschieden? Was wurde genau entschieden? Ist dein Urteil seit heute definitiv rechtskräftig oder tritt die Rechtskraft erst heute ein? Für den Fall wünsche ich dir, dass es auch so kommt, denn bis 23.59 Uhr kann bei Gericht noch die Berufung eingehen, wodurch die Rechtskraft gehindert würde.

      Sep12 schrieb:

      Och, die können auch nagelneu und trotzdem undicht sein - ich möchte es trotzdem nicht missen.
      Wirklich undicht sind die Panos eigentlich selten. Die Wassereinbrüche sind fast immer eine Folge verstopfter oder gekickter Ablaufschläuche.
      Andreas
      Hallo floflo,

      ich habe schon verzweifelt den Thread gesucht bzgl. Urteile im Abgasskandal - ich wollte ja schon nen neuen Thread aufmachen genau mit diesem Titel (dann weiß man auch wo drum es geht und nicht das es in einem der andren Threads untergeht. Na ja, evtl. kann es ein Mod später verschieben oder einen solchen Thread eröffnen ;)

      Also kurz ein paar Fakten (diese müssten auch hier irgendwo noch stehen)
      Ich habe ca. Anfang 2017 bzgl. Klage den Rechtsanwalt aufgesucht
      (diesen hatte ich durch einen Bericht in den einschl. Automobilzeitschriften gefunden - Rogert & Ulbricht)
      Die Kanzlei meinte dann auch: "HUK-Rechtsschutz, kein Problem deckt die Klage ab"
      Also los! Jedoch kam kurz nachdem die Kanzlei dann die Forderungen an HUK stellte die Absage vom HUK "wegen Aussichtslosigkeit"
      Also erst mal die eigene Rechtsschutzversicherung verklagt.
      3 Montage später kam der Entscheid vom Landgericht Aachen, dass meine Rechtsschutzversicherung diesen Fall übernehmen muss.
      Nun (April 2017) die Klage gegen Volkswagen AG resp. Ersatzweise gegen meinen Händler.
      Dann war im April 2018 noch die Anhörung der beiden Parteien bzgl. außergerichtliche Einigung.
      Hier hatte jedoch VW gehofft, das wir einen Formfehler gemacht hätten, weil:
      1. Wir gegen Volkswagen und nicht gegen Skoda geklagt hatten
      und
      2. weil mein Fahrzeug mittlerweile die Software aufgespielt bekommen hatte
      (dies jedoch ohne meine Einverständnis - bei einem Reparaturtermin)
      Der Richter machte aber bei diesem Termin schon klar, dass alles korrekt ist und er der Klage statt gibt.
      Also kurze Beratung zwischen gegnr. RA und VW - mit der Aussage: "Dann warten wir die Klageschrift ab"
      Am 25.06.18 dann das Urteil zu meine Gunsten - Erstattung Neupreis abzgl. Nutzungsentsch. zzgl. Zinsen
      Am 25.06.18 lief die Einspruchsfrist von VW ab.
      Am Di. rufe ich noch mal an ob beim OLG was eingegangen ist und dann müssen wir überlegen ob wir nachfordern.
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • old man schrieb:

      Al_Bundy_66 schrieb:

      Na ja, heute ist mein Urteil bzgl. Abgasskandal rechtskräftig und ich kann den Yeti dann hoffentlich bald an Skoda zurück geben!
      Hallöchen Al_Bundy_66,
      verschiebe dann mal :) .
      MfG
      old man
      Ok, also hier da ist Board für Klagen gegen VW resp. Skoda!

      Nun ist es Aldo doch so gekommen - gestern habe ich bei OLG Köln angerufen.

      Urteil war ja am 25.06.18 beim LG AAchen

      Berufung ist per FAX am 25.07.18 beim OLG Köln eingegangen :(

      und jetzt der Hammer mit Fristverlängerung bis zum 25.09.18 für die Berufungsbegründung

      Das hat VW jetzt schon mehrfach gebracht mit den Fristverlängerungen auch schon bei "Erstverfahren"

      Ich berichte dann wie es weiter geht - aber erst mal ist jetzt wieder abwarten und Kaffee trinken
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • Al_Bundy_66 schrieb:

      Berufung ist per FAX am 25.07.18 beim OLG Köln eingegangen
      Es tut mir leid für dich, dass dein Urteil nicht rechtskräftig wurde und auf den letzten Drücker Berufung eingelegt wurde. Ich habe das allerdings auch so erwartet, denn der Ablauf ist eigentlich immer der gleiche. Dennoch habe ich auch eine gute Nachricht für dich. Das OLG Köln ist besonders verbraucherfreundlich und bisher das einzige zweitinstanzliche Gericht, dass den Klägern im VW Abgasskanal ohne Einschränkungen recht gegeben hat. Die Aussichten, auch dort zu obsiegen, sind also besonders hoch, wobei dann natürlich auch noch eine Revision zum BGH möglich ist. Um schneller zum Ziel zu kommen, empfehle ich dir, mit deinem Anwalt den Abschluss eines Vergleichs auszuloten. Manchmal ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach.

      Al_Bundy_66 schrieb:

      und jetzt der Hammer mit Fristverlängerung bis zum 25.09.18 für die Berufungsbegründung
      Das ist kein Hammer sondern ganz normal und wird in fast jedem Berufungsverfahren so gemacht. Die Begründungsfrist für die Berufung beträgt einen Monat, kann aber auf Antrag um einen weiteren Monat verlängert werden. Dieser Antrag wird von den Anwälten nahezu immer gestellt.

      Andreas
    • old man schrieb:

      habe das nach Deinem ersten Vorschlag auch schon überlegt. Befürchte aber, daß dann alle bekannten Urteile hier rein gesetzt werden, auch die, die uns nicht betreffen. Da davon hunderte unterschiedliche Urteile gibt, würde das auch nicht übersichtlicher werden.
      Da es alles Einzelentscheidungen sind, sollten wir uns auf die besondere Problematik des Yeti`s ( Typgenehmigung in England ) beschränken und dafür ist, nach meiner Meinung, hier der richtige Thread.
      Obwohl es ja eigentlich mit dem Update wenig zu tun hat.
      Bitte um eure Meinung!
      Wir haben ja bereits vier Threads mit sich überschneidenden Inhalten. Das sind der Thread "Softwareoptimierung - Rückruf in den USA - auch Deutschland betroffen", der als allgemeiner Thread zum Abgasskandal zu verstehen ist, der Thread "Fragen und Antworten zum Update des EA189", in dem es konkret um alle Fragen und Probleme rund um das Update geht, der Thread "Erfahrungen nach dem Update", in dem ausschließlich eigene Erfahrungen mit dem Update gepostet werden sollen, und der noch junge Thread "Gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal", in den m.E. die Beiträge von Al Bundy_66 am besten gepasst hätten und der auch am ehesten das widerspiegelt, was Al Bundy mit seiner Anregung bezwecken wollte. Mehr Threads zum Abgasskandal braucht kein Mensch und würde die Sache nur noch unübersichtlicher machen.

      Wer sich konkret für eine Übersicht über die Rechtsprechung zum Abgasskandal interessiert, dem sei die Darstellung der Stiftung Warentest empfohlen, wobei hier nur die verbraucherfreundlichen Urteile veröffentlicht sind.:

      test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/

      Allgemein zum Abgasskandal:

      test.de/Abgasskandal-4918330-0/

      Andreas
    • Hallöchen @Al_Bundy_66, @floflo, @rainer II,
      in einem kurzen Round Table :D , wurde beschlossen dem Vorschlag von floflo zu folgen.
      Bitte um Verständnis und etwas Geduld, es müssen einige Beiträge verschoben und gelöscht werden.
      Sollten dabei Fehler auftreten, bitte ich um Information.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Margiani schrieb:

      Da wird ja wohl bald etwas Klarheit in den Fall kommen:
      Leider wohl eher nicht. Der BGH hat bereits verlautbaren lassen, dass die Sache in diesem Jahr nicht mehr verhandelt wird. Realistisch wird man eher mit Ende 2019 oder noch später mit einer Entscheidung rechnen können, wenn es überhaupt zu einer Entscheidung kommt. Denn die kann VW verhindern, indem man ein großzügiges Vergleichsangebot macht, das der Kläger annimmt oder gar die Forderung anerkennt, was dann eine Entscheidung ausschließt. Hinzu kommt, dass selbst im Falle einer Entscheidung durch den BGH im Zweifel nur die Fragen geklärt werden, die für den konkreten Fall entscheidungserheblich sind. Der Abgasskandal wirft aber so viele Fragen auf, dass eine abschließende Klärung in einem Verfahren nicht sehr wahrscheinlich ist.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Der Abgasskandal wirft aber so viele Fragen auf, dass eine abschließende Klärung in einem Verfahren nicht sehr wahrscheinlich ist.
      Hallöchen floflo,
      auch wenn es immer Einzelentscheidungen sind, müßte es aber doch irgendwie möglich sein, eine einheitliche Richtlinie zu finden.
      Hier wieder eine Entscheidung, die ich nicht verstehe.
      Wie soll das gehen, bei einem Auslaufmodell, auf Nachlieferung bestehen?
      Bekommeich jetzt einen Karoq für meinen Yeti :D ?
      kfz-betrieb.vogel.de/dieselgat…laufenes-modell-a-737633/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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