Hitzesommer 2018 / 2019

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Erzähl das mal unserem grünen Senat.
      Hallöchen berma,
      was hat der Berliner-Senat damit zu tun?
      Zuständig sind dafür die Gartenbauämter der Bezirke :!: . Also ab zur nächsten Bezirksversammlung :D .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Hallöchen,
      das haben die nun davon, mit E-Mobile kein CO2 und damit auch kein Bier :D .
      blick.ch/news/wirtschaft/bier-…-bierkrise-id8551096.html
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Herne schrieb:

      Jetzt wird man so richtig beschissen durch die Planzenbewässerung. Schmutzwasser fällt nicht an wird aber berechnet. Und das Teuerste am Wasser ist das Abwasser.
      Wenn du einen Garten hast, kannst du doch dein Wasser mit Abzweigung und geeichtem Zähler von dem Frischwasser fürs Haus/Wohnung abtrennen.
      Dann bezahlst man für die Gartenbewässerung nur das Frischwasser, nur für das restliche Nutzwasser dann das Abwasser dazu.

      Damit ist dann das Wasser zum Blümligießen nicht mehr ganz so teuer. :rolleyes:
      Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... 8|
    • Hatte mich vor Jahren mal erkundigt, es geht nicht. Den Grund weiß ich nicht mehr. Und wie bei den Stadtwerke München werden hier auch nicht pauschal 10 m³ abgezogen. Und Brunnen bohren ist verboten.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Herne schrieb:

      Hatte mich vor Jahren mal erkundigt, es geht nicht. Den Grund weiß ich nicht mehr. Und wie bei den Stadtwerke München werden hier auch nicht pauschal 10 m³ abgezogen. Und Brunnen bohren ist verboten.
      Was'n das für eine Sauerei... X( Dann kann ich deinen Ärger nachvollziehen.

      Naja, das Wassermanagement wenigstens funktioniert in Berlin. Hat ja auch nichts mit "fliegen" zu tun... :sleeping:
      Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... 8|
    • Herne schrieb:

      Und Brunnen bohren ist verboten.
      Das kann man nicht so einfach verbieten, solange der Brunnen lediglich der Gartenbewässerung dient. Nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Entnahme von Grundwasser eine erlaubnisfreie Nutzung, solange keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind. Die Landeswassergesetze einiger Bundesländer legen daher eine Anzeigepflicht fest, um prüfen zu können, ob Nachteile für den Wasserhaushalt zu befürchten sind. Nur dann nämlich kann die zuständige Behörde die Entnahme von Grundwasser untersagen, wobei dies im einzelnen genau zu begründen ist. Das stellt aber eine eher seltene Ausnahme dar. Wenn dein Grundstück nicht gerade in einem Wasserschutzgebiet liegt, dürfte sich ein Verbot der Entnahme von Grundwasser nur schwer begründen lassen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Wenn dein Grundstück nicht gerade in einem Wasserschutzgebiet liegt, dürfte sich ein Verbot der Entnahme von Grundwasser nur schwer begründen lassen.

      Herne schrieb:

      Die Folie unter dem Bodenaustauch (ehemalige Zeche).
      Das dürfte das Bohrverbot wohl ausreichend begründen und auch im Interesse Hernes sein die unter der Folie begrabenen Bergbau bedingten Altlasten nicht anzubohren.
    • Margiani schrieb:

      floflo schrieb:

      Wenn dein Grundstück nicht gerade in einem Wasserschutzgebiet liegt, dürfte sich ein Verbot der Entnahme von Grundwasser nur schwer begründen lassen.

      Herne schrieb:

      Die Folie unter dem Bodenaustauch (ehemalige Zeche).
      Das dürfte das Bohrverbot wohl ausreichend begründen und auch im Interesse Hernes sein die unter der Folie begrabenen Bergbau bedingten Altlasten nicht anzubohren.
      Da hast du natürlich völlig recht. Als ich meinen Beitrag schrieb, hatte ich Hernes Antwort noch nicht gelesen. Ich hätte allerdings kein Haus gekauft oder gebaut, das sich auf einem Grundstück mit Altlasten befindet.

      Andreas
    • Margiani schrieb:

      Dann kannst Du im Ruhrgebiet aber so gut wie kein Haus oder Grundstück kaufen
      Vielleicht ist das der Grund, warum die Einwohnerzahlen von Ruhrgebietsgroßstädten, wie z.B. Essen und Duisburg, so stark zurück gegangen ist. ;) Aber im Ernst, Altlast ist nicht gleich Altlast. Wenn aber, wie bei Herne, das Grundstück durch eine Plane oder Folie geschützt werden musste, wird es sich im Zweifel um keine ganz harmlose Altlast handeln.

      Andreas
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