Icj habe damals zwei Partikelfilter nachgerüstet, die sich dann als wirkungslos herausstellten. Daher würde ich auf die Nachrüster mit sehr viel argwohn beäugen.
Insbesondere noch abwarten bis das KBA abgesegnet hat und zumindesten Flottenversuche nachgewiesen sind und zumindestens ein Test über 20.000 km vom ACE oder ähnlich vorliegen.
Man liest immer wieder von einer Nachrüstmöglichkeit von Euro 5 auf Euro 6. Doch leider wird diese Möglichkeit in den Berichten meist so dargestellt, als sei das alles kein Problem und dabei verschwiegen, dass das nur reine Theorie ist. Richtig ist, dass es Firmen gibt, die an einer Nachrüstmöglichkeit arbeiten und auch einen technischen Weg gefunden haben, wie man das verwirklichen könnte. Das sind jedoch alles nur Prototypen. Es gibt bisher keinen Hersteller, der so etwas tatsächlich anbietet. Der Yeti wäre dann vermutlich auch so ziemlich der Letzte, für den es einen Nachrüstsatz geben würde.
Noch gewichtiger ist jedoch, dass solche Nachrüstmöglichkeiten nur dann verwirklicht werden können, wenn die Fahrzeughersteller für die betroffenen Fahrzeuge neue Typgenehmigungen beantragen, was bisher niemand getan hat. Insbesondere im VW-Konzern wird man das zumindest kurzfristig auch nicht tun. Zum einen lehnt man die Hardware-Nachrüstung ab, zum anderen hat man im Augenblick genug damit zu tun, die Fahrzeuge Euro 6c-fähig zu machen und die nächste Norm (Euro 6d-TEMP) steht schon in den Startlöchern. All die Berichte über Nachrüstmöglichkeiten auf Euro 6 sind daher völlig unrealistisch und z.T. auch unseriös.
All die Berichte über Nachrüstmöglichkeiten auf Euro 6 sind daher völlig unrealistisch und z.T. auch unseriös.
Es wird teilweise etwas falsch dargestellt.
Wie ich es verstanden will man Euro5 Fahrzeuge nachrüsten und erhofft von der Regierung eine Ausnahmeregelung für nachgerüstete Fahrzeuge bei evtl Fahrverboten.
Eine Einstufung in Euro 6 wäre wirklich viel zu aufwändig für die Hersteller.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Wie ich es verstanden will man Euro5 Fahrzeuge nachrüsten und erhofft von der Regierung eine Ausnahmeregelung für nachgerüstete Fahrzeuge bei evtl Fahrverboten.
Das ist aber auch nicht viel realistischer. Mit Ausnahmegenehmigungen ist es nämlich nicht getan und Euro 5 bleibt nun einmal auch mit Nachrüstung Euro 5. Ein Verkehrszeichen, dass noch zwischen Euro 5 und Euro 5 mit Nachrüstung unterscheidet, dürfte nicht zulässig sein. Der einzig gangbare Weg ist die Einführung einer blauen Plakette, deren Erhalt man dann (national) auch an Nachrüstungen knüpfen könnte. Eine solche Plakette scheint bei der Berliner Koalition derzeit aber wohl nur auf wenig Gegenliebe zu stoßen.
aber auch hier gibt es unterschiedlich Auffassungen innerhalb der Bundesländer.
Man muss hier drei Dinge unterscheiden:
1. die technische Möglichkeit einer Hardware-Nachrüstung
2. die rechtliche Möglichkeit einer Nachrüstung
3. die Frage, wer die Kosten einer Nachrüstung trägt
Technisch ist eine Hardware-Nachrüstung möglich, verfügbar ist sie jedoch derzeit nicht. Alle bisher bekannten Systeme haben zudem auch unerwünschte Nachteile. Man kann schließlich auch niemanden zwingen, Nachrüstmöglichkeiten zu entwickeln und in hoher Stückzahl anzubieten. Vor allem die Autohersteller scheinen an solchen Möglichkeiten kein großes Interesse zu haben. Politisch durchsetzen lässt sich das alles nicht.
Rechtlich geht auch nichts ohne die Automobilhersteller und die haben im Augenblick genug andere Probleme als neue Typgenehmigungen für eine Nachrüstung zu beantragen.
Im politischen Streit geht es vor allem um Kosten, denn nur da kann die Politik Einfluss nehmen. Da kommen dann so unqualifizierte Äußerungen wie "Wo betrogen wurde, muss die Industrie zu 100 Prozent die Kosten einer solchen Hardware-Nachrüstung tragen". Da kommt mir die Galle hoch, denn man kann der Industrie nur dafür die Kosten aufbürden, was auch Gegenstand des "Betrugs" war und das ist allein die Abschaltung der AGR, die es zu beseitigen gilt. Eine Hardwarelösung war nie gefordert und lässt sich auch nicht rückwirkend fordern. Bleibt der Autofahrer, der die Kosten übernehmen muss oder der Staat. Vom Autofahrer kann man in Anbetracht der Höhe der entstehenden Kosten nicht viel erwarten, denn trotz Abgasskandal dürfte das Umweltbewusstsein immer noch recht stiefmütterlich ausgeprägt sein. Wenn die Politik eine Nachrüstung will, muss sie ein klares Ja zur Kostenübernahme oder zumindest einer Förderleistung geben, doch das will dann auch wieder niemand. Also bleibt alles so wie es ist und das ganze politische Geplänkel nichts weiter als Theater.
Wenn ich mit meinem Euro5 in eine Stadt mit Fahrverbot muß überlege ich mir schon das Fahrzeug nachzurüsten. Auch ohne Förderung.
Immer noch besser als ein Notverkauf.
Voraussetzung ist natürlich die Erlaubnis damit dann in die Stadt zu dürfen.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Die Autobauer müssen zur Hardware Lösung verdonnert werden.
Mit welchem Recht? Ich kann doch nicht fordern das mein Euro5 zum Euro6 aufgerüstet wird.
Ich habe Anspruch auf einen regulären Euro5 und das wäre mit dem update der Fall.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.