[Empfehlung gesucht] Hardwareumrüstung auf Euro 6 (6d temp ?)

    • [ Auspuffanlage ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Linky schrieb:

      Ich will nur das haben, was ich auch gekauft habe.
      Dazu gehört für mich die Hardwarelösung.
      Gekauft hast du das Auto ohne Hardwarelösung und zwar wissentlich (oder leichtfertig nicht wissentlich), denn VW hat nie behauptet oder an irgendeiner Stelle angegeben, dass die Fahrzeuge über eine Hardwarelösung (SCR-Kat oder NOx-Speicherkat) zur Verringerung der Stickoxide verfügen.

      Einen Anspruch auf eine Hardwarelösung hättest du nur dann, wenn die Erteilung einer Typgenehmigung für ein Fahrzeug mit der rein innermotorischen AGR-Lösung gar nicht erst hätte erfolgen dürfen. Es gibt in der Tat sehr gute Gründe dies anzunehmen und ich würde mir auch wünschen, dass der BGH dies letztinstanzlich so entscheidet, die absolute A-Karte hätte dann jedoch das KBA, weil es dann entweder von seiner Ansicht abweichen müsste, es läge eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, oder aber die Typgenehmigung für alle betroffenen Fahrzeuge (nicht nur VW) zurücknehmen müsste, was zur Folge hätte, dass es selbst bzw. der dahinter stehende Staat für alle Folgen für VW und andere Hersteller und ihre Kunden aufkommen müsste. Das Update wäre dann jedenfalls keine Lösung, weil es an der Grundsituation nichts ändert. Und auch könntest du nicht mehr davon sprechen, VW habe dich beschissen.

      Hält man die Stickoxidreduzierung nur unter Einsatz der AGR für zulässig und nimmt dabei in Kauf, dass diese Methode unter realen Fahrprofilen kaum ein nennenswerte Wirkung zeigt, ja möglicherweise sogar das Gesamtschadstoffverhalten verschlechtert wird, dann erhältst du nach dem Update genau das Auto, das VW dir versprochen hat und du kannst auch nicht mehr beklagen, beschissen worden zu sein.

      Andreas
    • berme schrieb:

      Gibt es schon Langzeittests mit diesen Hardware Umrüstungen ? Ansonsten hätte ich Bedenken das man ungeplante Werkstattaufenthalte hat.
      Es gibt ja bisher nur wenige Versuchsfahrzeuge, für die eine sehr aufwendige und teure Einzeltypisierung durchgeführt werden musste. Da wird es sich noch keine echten Langzeiterfahrungen geben. Allgemein wir man jedoch sagen können, dass das von Twintec (jetzt Baumot) entwickelte Verfahren das Potential hat, den gesetzlichen Anforderungen an die Stickoxidreduzierung nicht nur der Norm Euro 6b sondern auch höherer Normen (Euro 6c/6d TEMP/6d) gerecht zu werden. Dadurch wird ermöglicht, dass man die AGR-Rate bereits auf dem Prüfstand wieder zurückfährt und diese verminderte Rate dann auch ohne nachteilige Folgen für den Motor im praktischen Betrieb beibehalten kann, so dass die Twintec-Lösung im Gegensatz zu dem Update die AGR-Komponenten und den DPF deutlich weniger belasten dürfte. Wie es mit der Haltbarkeit der eigentlichen Hardware aussieht, wird sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen lassen. Da die Twintec-Lösung jedoch nichts anders ist als ein modifizierter SCR-Kat, der sich zum Nachrüsten eignet, es mit den SCR-Kats bisher scheinbar kaum Probleme gab, spricht einiges dafür, dass auch das Twintec-System, wenn es dann einmal in Serie geht, kein erhöhtes Risiko für die Zuverlässigkeit des Fahrzeugs darstellt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Dadurch wird ermöglicht, dass man die AGR-Rate bereits auf dem Prüfstand wieder zurückfährt und diese verminderte Rate dann auch ohne nachteilige Folgen für den Motor im praktischen Betrieb beibehalten kann....
      Mit anderen Worten: Ein EA189 ohne "update" würde mit der Lösung von Baumot sauberer, als es die EU6 Modelle von VW ohne AdBlue ab 2015 jemals waren?

      Das wäre ja gruselig schön, da muss der Verkehrsverhinderungsminister zusammen mit dem Kasperleverein aus Flensburg unbedingt eingreifen und die Zulassung der Umrüstung verhindern.... <X
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • berme schrieb:

      Ob sich das für die EA189 Motoren nach dem Software Update überhaupt noch lohnt ?
      Berechtigte Frage. Nein !
      Warum sollte VW Besitzern die rundum zufrieden sind noch eine andere Lösung anbieten.
      Das sollte eine Art Belohnung für die wehrhaften, standhaften Updateverweigerer sein.
      Aber ich glaube nicht an die Hardwarelösung und wenn doch noch werden Jahre vergehen.
      Warten wir es ab - ohne Update.
      F.U.
    • Das sollte eine Art Belohnung für die wehrhaften, standhaften Updateverweigerer sein.
      __________
      Du meinst die Hardwarelösung ist also eine Belohnung für die restlichen 1,9 % die das Update nicht gemacht haben ?
      Irgendwie lächerlich.
      Aber ich würde die Hardwareumrüstung auch ohne Siftware Update nicht mehr machen.
      Dafür ist zu viel Zeit ins Land gegangen.
      Und Fahrverbote interessieren uns nicht mehr.
    • Sollte eine Hardwarenachrüstung kommen, wird es sich natürlich für die lohnen, die solch ein Fahrzeug haben und in eine Fahrverbotszone einfahren müssen. Ein schneller Verkauf und evtl Umstieg auf eine Benzindroschke sind auch nichts anderes als Geld verbrennen und hinterher höhere Betriebskosten zu haben.

      Die Nachrüstung ist sehr individuell, wenn eine kommt, würde ich es für einen gewissen Preis in Erwägung ziehen (für unseren Superb), da Junior irgendwann seine Lehrgänge in Köln hat. Es muss sich dennoch rechnen! Und ein System der Firma Baumot, die die Hauptkläger finanziell unterstützt haben, werde ich garantiert nicht unterstützen!

      Unsere Regierung gewinnt dabei, egal was sie machen immer......nennt sich MwSt.......
    • SQ5 schrieb:

      Unsere Regierung gewinnt dabei, egal was sie machen immer......nennt sich MwSt.......
      Dann bekommen sie ja 19% ihrer Zuschüsse wieder rein.
      Für mich ein dickes Verlustgeschäft.
      Oder wer sonst wird wohl die Nachrüstung finanzieren?

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • evtl Umstieg auf eine Benzindroschke sind auch nichts anderes als Geld verbrennen und hinterher höhere Betriebskosten zu haben.
      ____________

      Das mit den höheren Betriebskosten relativiert sich in letzter Zeit. Benziner und Hybridfahrzeuge werden immer effizienter und rechnen sich schon bis 15000 km im Jahr.
      Moderne Diesel PKWs sind oft schon nach 100000 km reparaturanfälliger als Saugbenziner.
      Ein Grund warum wir den Diesel auch nach 100000 - 120000 km verkaufen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

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