Stell dir mal vor, du bist Unternehmer und verkaufst ein Produkt, das den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Verkaufs entspricht. Nachdem die Vorschriften verschärft worden sind, verlange ich von dir, dass du das Produkt nachträglich auf deine Kosten an die neuen Vorschriften anpasst
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Ja so lange kein Betrug im Spiel ist gebe ich dir mit deinem Beispiel Recht @floflo.
Auch wenn damals die gesetzlichen Vorschriften (VW Skandal) abgesegnet wurden, wissen wir doch alle das Betrug im Spiel war.
(verbotene Abschalteinrichtung)
Außerdem wären 20 % Eigenbeteiligung gewissermaßen ein Eingeständnis seitens VW und Politik, sonst müsste man ja 100% für eine Umrüstung auf neue Vorschriften zahlen.
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