[Empfehlung gesucht] Hardwareumrüstung auf Euro 6 (6d temp ?)

    • [ Auspuffanlage ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • flolfo schrieb:
      Stell dir mal vor, du bist Unternehmer und verkaufst ein Produkt, das den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Verkaufs entspricht. Nachdem die Vorschriften verschärft worden sind, verlange ich von dir, dass du das Produkt nachträglich auf deine Kosten an die neuen Vorschriften anpasst

      ______________________-

      Ja so lange kein Betrug im Spiel ist gebe ich dir mit deinem Beispiel Recht @floflo.
      Auch wenn damals die gesetzlichen Vorschriften (VW Skandal) abgesegnet wurden, wissen wir doch alle das Betrug im Spiel war.
      (verbotene Abschalteinrichtung)

      Außerdem wären 20 % Eigenbeteiligung gewissermaßen ein Eingeständnis seitens VW und Politik, sonst müsste man ja 100% für eine Umrüstung auf neue Vorschriften zahlen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • au

      Rolf schrieb:

      Mir ist ehrlich gesagt nicht verständlich, warum so auf dem Diesel rumgehackt und alles andere dabei vergessen wird, unsere Nachbarn machen es uns doch vor.
      Geduld, Geduld jetzt rücken erst mal die Benzinen die vordere Reihe.
      deutschlandfunk.de/eu-parlamen…e.html?drn:news_id=931367
      Wozu also die Eile ?
      F.U.
    • berme schrieb:

      wissen wir doch alle das Betrug im Spiel war. (verbotene Abschalteinrichtung)
      Weil die Hersteller gar nicht anders konnten, um dem Kunden ein alltagstaugliches Diesel Auto mit normaler durchschnittlicher Lebensdauer ohne größere Reparaturen verkaufen zu können!

      Die anderen Hersteller waren nur pfiffiger und haben die Abschaltvorrichtung "Motorschutz, Temperaturfenster usw." genannt, nur VW musste den Bogen ja überspannen und die Amis veralbern und beleidigen, die Ohrfeige oder das Lehrgeld fiel entsprechend aus.

      Den eigentlichen Mist haben Schreibtischtäter verzapft, indem sie das AGR System als allzeit taugliches Ei des Kolumbus zur Verringerung der Schadstoffe ansahen und legitimierten
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Dann haben eben die Schreibtischtäter im Einverständnis mit den Herstellern betrogen.
      "Bosch hat gute Arbeit für VW geleistet" ;)

      Im Endeffekt interessiert mich sowieso keine Hardwareaufrüstung mehr.
      Damit hätten sie viieeel früher bzw. vor dem "Nötigungssoftwarupdate" kommen müssen.
      Fahrverbote für Euro 5 wird es auch in Berlin die nächsten Jahre nur Straßenweise geben. Und da fahren wir mit dem Diesel und dem Benziner sowieso nicht lang.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • Du weißt doch was das Update bewirken kann ? Jetzt noch eine Hardwarenachrüstung oben drauf, wer weiß schon wie oft man dann in die Werkstatt muss.
      Und gibt es denn schon Langzeittests mit diesen Hardwareupdates ?
      Das ist mir alles zu unausgegoren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von berme ()

    • berme schrieb:

      Das ist mir alles zu unausgegoren.
      Schön, damit bist du also raus, das wird den Konzern schmerzen....oder auch fröhlich stimmen, wer weiss.

      Ich habe es zwar auch immer als Betrug angesehen, ein Auto zu verkaufen was gar nicht so sauber ist wie beworben....es aber sehr schnell eingesehen, dass es anders nicht ging und die EA189 von VW insgesamt auch ohne "update" teils viel besser dastehen als ausländische Produkte.

      Den ganzen Zirkus der jetzt darum veranstaltet wird kann sich zum grossen Teil der Clown von der Umwelthilfe auf die Fahnen heften.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • berme schrieb:

      Auch wenn damals die gesetzlichen Vorschriften (VW Skandal) abgesegnet wurden, wissen wir doch alle das Betrug im Spiel war.
      Ach ja, wissen wir das wirklich? Wegen Betrugs verurteilt worden ist bisher noch niemand. Und selbst die vergleichsweise wenigen zivilrechtlichen Urteile, in denen den Betroffenen Ansprüche unmittelbar gegen VW zugebilligt wurden, stellen nicht auf Betrug ab sondern auf eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.

      Der Betrug könnte allenfalls im Verhältnis zur Typgenehmigungsbehörde begangen worden sein. Das wäre dann der Fall, wenn in den Antragsunterlagen bewusst falsche Angaben gemacht oder Angaben verschwiegen wurden. Ich will das mal mit einem Sozialhilfeantrag vergleichen: Wenn der Antragsteller darin vorsätzlich etwas behauptet, was nicht stimmt, ist das eine betrügerische Täuschungshandlung. Wenn er es unterlässt, z.B. bestimmte Einkünfte offenzulegen, ist das eine Täuschung durch Unterlassen. Wenn er aber sagt, ich hätte gerne Sozialhilfe, ohne überhaupt das Antragsformular auszufüllen und er bekommt dann dennoch die Hilfe gewährt, ist das kein Betrug mehr sondern stellt eine pflichtwidriges Verhalten des zuständigen Sachbearbeiters dar.

      Mit der Typgenehmigung ist das nichts Anderes. Nach dem für den Bundestag erstellten Gutachten hatte VW überhaupt keine prüfbaren Unterlagen zur Abgasreinigung eingereicht und dennoch haben allen für den VW-Konzern tätigen Typgenehmigungsbehörden die Genehmigung erteilt. Das schließt einen Betrug aus, stellt aber sehr wohl ein gravierendes Fehlverhalten der zuständigen Behörden dar, ohne das es in Europa (nicht USA!) möglicherweise gar nicht erst zum Abgasskandal gekommen wäre. Dieser Verantwortung muss sich der Staat stellen, was er nicht nur nicht tut sondern im Gegenteil zu Unrecht die Last allein auf VW abwälzen, das Versagen der eigenen Behörde (KBA) also unter den Teppich kehren möchte.

      Versteh mich bitte nicht falsch. Ich hätte überhaupt nichts dagegen, wenn sich VW freiwillig an den Kosten einer Nachrüstung beteiligt. Im Gegenteil fände ich das sogar sehr gut. Ich habe aber sehr wohl etwas dagegen, wenn seitens der Bundesregierung und wem auch immer so getan wird, als müsse sich VW an diesen Kosten beteiligen, weil sie geschummelt haben. Ungeachtet dessen, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Zwangsbeteiligung von VW gibt, gibt es nicht einmal eine moralische Verpflichtung hierzu, da die geforderte Nachrüstung weit über die Beseitigung des von VW in die Fahrzeuge eingebauten Mangels hinausgeht. Wenn der Staat sauberere Luft haben will, sollte er dafür auch eigenes Geld in die Hand nehmen.

      Andreas
    • otto36 schrieb:

      Wenn ich mit meinem Euro5 in eine Stadt mit Fahrverbot muß überlege ich mir schon das Fahrzeug nachzurüsten.
      Ich nicht, ich habe meine Einstellung dazu modifiziert. Wo ich mit meinen Autos nicht hinfahren darf....fahre ich nicht mehr hin.

      Oder anders: ich habe alles was ich brauche, was ich nicht haben kann brauche ich auch nicht! ^^
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Ich nicht, ich habe meine Einstellung dazu modifiziert. Wo ich mit meinen Autos nicht hinfahren darf....fahre ich nicht mehr hin.
      So ist es derzeit für mich auch. Es gibt aber genügend Autobesitzer die von Fahrverboten betroffen wären und nicht einfach auf ihren Arbeitsplatz verzichten können. An deren Stelle würde ich mich dann gern mit 20% an den Kosten einer Nachrüstung beteiligen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
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