[Empfehlung gesucht] Hardwareumrüstung auf Euro 6 (6d temp ?)

    • [ Auspuffanlage ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Auch nicht in USA ?
      Wen interessiert das, in Deutschland gilt deutsches Recht, und darum geht es hier!


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • berme schrieb:

      Ach ja und hier haben sie sich vorbildlich verhalten...?
      Das hat doch niemand gesagt / geschrieben!

      floflo schrieb:

      Und selbst die vergleichsweise wenigen zivilrechtlichen Urteile, in denen den Betroffenen Ansprüche unmittelbar gegen VW zugebilligt wurden, stellen nicht auf Betrug ab sondern auf eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.
      Andreas hat doch deutlich erläutert, dass sie sich nicht vorbildlich verhalten haben!


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • berme schrieb:

      Ach ja und hier haben sie sich vorbildlich verhalten und zu einem billigen Nötigungsupdate gedrängt ?
      Hierzu drängt nicht VW, sondern das KBA hat eine für VW verbindliche Anordnung getroffen und die Typgenehmigung abgeändert, wodurch die Halter gezwungen werden, das Update durchführen zu lassen. Die anderen für den VW-Konzern tätigen Typgenehmigungsbehörden in GB, Spanien und Luxemburg haben das nicht getan, wofür sie sicherlich ihre guten Gründe haben. Was man VW vorwerfen kann, ist, dass man die auch zu Lasten der Kunden getroffene Anordnung des KBA nicht angefochten sondern akzeptiert hat. Für mich ist das ein ganz eindeutiges Indiz dafür, dass es sich bei der Update-Geschichte um einen Deal handelt, mit dem beide Seiten ganz gut Leben können, VW, weil man mit dem Update vergleichsweise günstig davon kommt (die Alternative wäre die Zwangsstillegung von über 2 Mio. Fahrzeugen allein in Deutschland mit entsprechenden Schadensersatzforderungen gegen VW), und das KBA, weil sich so nicht nur das eigene Fehlverhalten vertuschen ließ sondern man sich auch nicht dem Vorwurf des "Nichtstun" aussetzen musste.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Für mich ist das ein ganz eindeutiges Indiz dafür, dass es sich bei der Update-Geschichte um einen Deal handelt, mit dem beide Seiten ganz gut Leben können
      Was pikanterweise dadurch unterstrichen wird, dass diese Nebenbestimmung vom KBA mit freundlicher Mithilfe des VW Konzerns entstanden und zu Papier gebracht wurde, ein Schelm wer.... =O
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • floflo schrieb:

      ...und rechtlich auch nicht ganz unbedenklich. Zwar können Händler grundsätzlich frei entscheiden, wem sie wie viel Rabatt beim Kauf eines Autos gewähren, hier soll es aber wohl eine freiwillige Verpflichtung von VW geben, für bestimmte Regionen einen Rabatt zwischen 3.000 und 8.000 Euro zu gewähren. Die Begründung, dass in diesen Regionen Fahrverbote drohen, ist aber m.E. kein sachlicher Grund, der diese Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte. Da ist also sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen.
      Hallöchen floflo,
      Du stehst mit Deiner Meinung nicht alleine da :) .
      kfz-betrieb.vogel.de/luxemburg…er-diesel-paket-a-763115/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Wenn sich jetzt auch noch Brüssel einmischt wird das nix mehr.
      Bis das dann verabschiedet ist (27 Mitgliedsstaaten) fährt schon kein betroffenes Fahrzeug mehr. :D

      Außerdem "die Brüssler EU-Behörde" hat mit ihren willkürlich festgesetzten Grenzwerten den Schlamassel
      doch angerichtet.
      Brüssel ist doch das Problem und nicht die Lösung....... :thumbdown:
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Privatier schrieb:

      Außerdem "die Brüssler EU-Behörde" hat mit ihren willkürlich festgesetzten Grenzwerten den Schlamassel
      doch angerichtet.
      Streiche "willkürlich"
      Setze "ambitioniert" ;) :D
      Ich gehe davon aus, dass auch "die Brüsseler EU-Behörde" sachkundige Berater hat! ^^


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Mal ehrlich......

      Diese Rabatte gab es immer schon. Die Frage ist wie das Altfahrzeug eingekauft wird.

      Bei einem 45.000 Skoda Listenpreis war ein Rabatt von 12.000beim EU Händler schon immer möglich.

      Bei den Nachrüstung lohnt sich auch nix wirklich. Da kommt fast ein gebrauchter Matiz für die letzten Meter preiswerter.

      Ich hätte nie gedacht, das gebildete Menschen so ein Murks vollbringen.

      So habe ich alles richtig gemacht, weg von den Fahrverbitszonen :P
    • SQ5 schrieb:

      Bei einem 45.000 Skoda Listenpreis war ein Rabatt von 12.000beim EU Händler schon immer möglich.
      Selbst bei einem deutschen Vertragshändler waren im "Abverkauf" des YETI ähnlich hohe Rabatte erreichbar.

      Gestern habe ich gelesen, dass die "neuen EURO 6 - Diesel" künftig im Wert steigen sollen. Ich fahre meinen zweiten YETI dann noch ein wenig weiter und werde ihn wohl zum "Einkaufspreis" nach 3 Jahren mit 60.000 Km verkaufen. Es wäre dann das erste Fahrzeug bei dem kein Wertverlust zu beklagen wäre.
    • Kajo schrieb:

      Gestern habe ich gelesen, dass die "neuen EURO 6 - Diesel" künftig im Wert steigen sollen.
      Was verstehst du jetzt unter "neuen Euro -Diesel? Euro 6 ist nicht gleich Euro 6. Viel wichtiger als die Euro-Norm, ist die Technik, mit der NOx reduziert wird. Da ist lediglich das SCR-Verfahren zukunftsträchtig. Fahrzeuge, die ohne SCR-Kat die Euro6-Norm erfüllen, erfüllen zwar die Norm auf dem Prüfstand, auf der Straße liegt der NOx-Wert jedoch ein Vielfaches über dem Prüfstandsgrenzwert. Das ist rechtlich zwar nicht zu beanstanden ist, löst jedoch nicht die Umweltprobleme. Leider wurden von den meisten Fahrzeugherstellern bis zum 31.08.2018 noch viele Euro6-Fahrzeuge verkauft, bei denen man den SCR-Kat eingespart hat, vor allem bei niedrigeren Motorisierungen. Vom Kauf solcher Fahrzeuge kann ich nur abraten und sie werden auch mit Sicherheit keine Wertsteigerung erfahren. Ich finde es überhaupt mehr als seltsam, dass die Politik seit längerem die Nachrüstung mit SCR-Kats fordert, aber mit keinem Wort auf die Hersteller eingewirkt hat, diese Vorrichtung dann doch wenigstens in neue Fahrzeuge einzubauen.

      Andreas
    • SQ5 schrieb:

      Bei einem 45.000 Skoda Listenpreis war ein Rabatt von 12.000beim EU Händler schon immer möglich.
      Was verstehst du denn unter immer? Vor 10 Jahren war das schon möglich, vor 20 Jahren aber nicht, und noch weiter vorher hat sich der Käufer über Fußmatten oder Winterreifen gefreut. :saint:

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
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