Totalschaden - Ja oder Nein ?

    • [ FL Karosserie]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Nun wartet doch einfach das Gutachten ab. Dann siet man klarer.
      Selbst wenn es ein Totalschaden ist wird der Yeti überleben. Meiner wird in der Slowakei reaktiviert.
      Trotz kalkulierter Reparaturkosten von 15000€ ist er noch für 5000€ verkauft worden.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Naja, außer der verzogenen Karosserie düften die Airbags das meiste Geld kosten. Bringt man das Auto zur Reparatur da hin, wohin schon vorher eine Menge Airbags ohne Auto verschwunden sind, wird auch dieser Kostenfaktor deutlich kleiner, nicht nur das hierzulande gar nicht ohne weiteres erlaubte Richten der A-Säule...
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • sieWes schrieb:

      Reparaturkosten incl. MwSt.
      EUR
      22.700,00
      Wiederbeschaffungswert regelbesteuert
      EUR
      24.500,00
      Restwert incl. MwSt.

      EUR
      11.500,00
      Wertminderung
      EUR
      1500,00
      Hallöchen sieWes,
      das ist sehr schwer zu beurteilen.
      Sollte eine gegnerische Versicherung bezahlen müssen, wäre es sinnvoll auf den Wiederbeschaffungspreis zu bestehen.
      Die Differenz zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert sind nur € 1800,00 also 8% und liegen damit in einem zulässigen Rahmen von einem eventuellen höheren Reparaturkostenaufschlag.
      Nachteil, Du hast dann ein Unfallfahrzeug und die € 1500,00 Wertminderung sind Nebensächlich.
      Auf Restwert und Wertminderung mußt Du natürlich verzichten und der Wagen kann von der Versicherung verkauft werden.
      Solltest Du Schuldig sein und bist Vollkasko mit Neuwagenwert versichert, hilft nur ein ausführliches Gespräch, im Beisein Deines RA, mit Deiner Versicherung
      Bei einer Teilschuld und mit welchem eventuellen Anteil oder nur Teikasko, fällt mir nichts ein.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • sieWes schrieb:

      Wertminderung
      EUR
      1500,00
      Finde ich zu niedrig.
      Mein letzter Unfall ist zwar schon viele Jahre her (toi toi toi), der RA hat damals etwas von 10 - 15 % der Reparatursumme gesagt, tatsächlich sogar fast 20 % erreicht.
      Und mein Schaden damals ging nicht an die Substanz, nichts verzogen, nur Teile tauschen.

      Hat sich da die Rechtsprechung zum Nachteil des Geschädigten geändert?
    • Nun iss´er weg - die Stimmung ist im Arsch.

      Ne, so ganz nun doch nicht - weil ich habe mich mit einer Neuanschaffung aus dem Hause BMW getröstet.
      Das will ich aber nicht weiter ausbreiten. Nur so viel. Der Neue übertrifft den, bereits best-ausgestatteten
      L&K Yeti bzgl, Ausstattung, Komfort, elektrischen Firlefanz und Servicefreundlichkeit um Längen.

      Aber der Yeti war toll - ich genoss die Zeit mit diesem Fahrzeug.

      Jetzt ist der Schrotthaufen verkauft. Eigentlich wollte ich ihn wieder Instand setzen lassen.
      Die Werkstatt rieb sich angesichts 23.000,00€ Reparaturkosten die Hände.

      Aber nach Rücksprache mit einigen Karosseriebauern, welche fast alle meinten das die Karre "weich"
      geworden sei und niemand bein einem zukünfigen Unfall darin sein möchte, entschloss ich mich zu
      verkaufen.

      Lange Rede - kurzer Sinn: der Yeti ist weg, VAG ist für mich gestorben, aber dem Forum bleibe ich erhalten.

      Viele Grüße
    • sieWes schrieb:

      Aber nach Rücksprache mit einigen Karosseriebauern, welche fast alle meinten das die Karre "weich"
      geworden sei und niemand bein einem zukünfigen Unfall darin sein möchte, entschloss ich mich zu
      verkaufen.
      Dann ist für mich keine fachgerechte Reparatur durchgeführt worden, wenn noch Restschäden vorhanden sind.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Herne schrieb:

      keine fachgerechte Reparatur
      Das hat damit nichts zu tun.

      So´n Auto hat verschiedene Stähle und noch mehr unterschiedliche Verbindungstechniken.
      Wenn du solch einen Karrren auf einer Richtbank wieder diagonal gerade ziehen musst werden
      eben diese Bereiche zum zweiten mal vorgeschädigt und verlieren dadurch einen nicht geringen
      Teil ihrer Absorptionskraft und macht das Auto weich.

      Das mag vieleicht den Komfort erhöhen, aber nicht die Sicherheit.




      Wer will behaupten das ein Auto nach dieser Behandlung seine alte Festigkeit behält ?
      Zusätzlich ist der Korrosion an den unglaublichsten Stellen Tür und Tor geöffnet.

      Trotz einer 23.000,00€ Reparatur ist so ein Karren ein Fass ohne Boden.


      Egal - et is wie et is.
    • sieWes schrieb:

      Aber nach Rücksprache mit einigen Karosseriebauern, welche fast alle meinten das die Karre "weich"
      geworden sei und niemand bein einem zukünfigen Unfall darin sein möchte, entschloss ich mich zu
      verkaufen.
      Hallöchen sieWes,
      Gratulation zu Deiner Entscheidung. Wenn man kein sicheres Gefühl mehr hat, hätte ich es auch gemacht.

      Herne schrieb:

      Dann ist für mich keine fachgerechte Reparatur durchgeführt worden, wenn noch Restschäden vorhanden sind.
      Hallöchen Herne,
      es wurde mit recht keine Reparatur durchgeführt.
      Wenn Gutachter und Karosseriebauer der Meinung sind, daß keine genügende Karosseriesteifigkeit mit der Reparatur mehr herzustellen ist, kann man das Unfallfahrzeug nur noch ausschlachten.
      MfG
      old man
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