Leasingrückläufer verursachen Händler-Pleiten?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Leasingrückläufer verursachen Händler-Pleiten?

      Moin zusammen,

      spiegel.de/wirtschaft/unterneh…ostenfalle-a-1233365.html

      Ich verstehe das nicht. Der Händler verkauft ein Fahrzeug doch ganz regulär an die Leasing-Gesellschaft, die den Wagen dann an den Kunden vermietet (least). Der Kunde gibt den Wagen nach Ablauf des Vertrags an die Leasing-Gesellschaft zurück. Wenn ein fester Restwert vereinbart wurde, ist der Kunde fein raus und die Leasing-Gesellschaft hat jetzt einen Diesel mehr.

      Weshalb hat da der Händler ein Problem? Die Leasing-Gesellschaften sind ja meist auch noch Töchter der Auto-Konzerne ("Auto-Banken") und damit trifft es doch die völlig richtigen ...

      Grüße
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • pmhausen schrieb:

      Weshalb hat da der Händler ein Problem? Die Leasing-Gesellschaften sind ja meist auch noch Töchter der Auto-Konzerne ("Auto-Banken") und damit trifft es doch die völlig richtigen ...

      Grüße
      Patrick
      Naja ich denke einige Händler müssen Leasingrückläufer ohne Gewinn oder sogar mit Verlust verkaufen.
      Der vereinbarte Restwert ist nach dem Dieselskandal vermutlich höher als der jetzige Verkaufswert.
      Lange Standzeiten kosten auch.

      n-tv.de/ratgeber/Wenn-der-Haen…te-geht-article69567.html
    • pmhausen schrieb:

      Weshalb hat da der Händler ein Problem?
      Hallöchen pmhausen,
      die Leasingfirmen sind nur Finanzdienstleister für die Händler. Das Risiko trägt der Händler.
      Anders sieht es bei den Herstellerniederlassungen aus, hier trägt das Risiko die Hersteller eigene Bank b.z.w. eigene Leasingfirma.
      Diese Problem gab es in 2008 bis 2010 schon einmal.
      kfz-betrieb.vogel.de/zdk-umtau…el-verschaerfen-a-765896/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      pmhausen schrieb:

      Weshalb hat da der Händler ein Problem?
      Hallöchen pmhausen,die Leasingfirmen sind nur Finanzdienstleister für die Händler. Das Risiko trägt der Händler.
      Anders sieht es bei den Herstellerniederlassungen aus, hier trägt das Risiko die Hersteller eigene Bank b.z.w. eigene Leasingfirma.
      Diese Problem gab es in 2008 bis 2010 schon einmal.
      kfz-betrieb.vogel.de/zdk-umtau…el-verschaerfen-a-765896/
      MfG
      old man
      Ich verstehe die Vertragssituation trotzdem noch nicht ganz. Ich fahre ja so einen Leasing-Wagen.

      So weit ich weiß, ist mein Vertragspartner zunächst einmal die Skoda Leasing. Diese kauft dem Händler das Fahrzeug ab und ist auch Eigentümer desselben, d.h. der KFZ-Brief liegt bei der Leasing. Am Ende der Laufzeit gebe ich den Wagen ggf. der Leasing zurück.

      Was hat nun der Händler in meiner Situation noch damit zu tun? Oder gibt es hier einen weiteren Vertrag zwischen Leasing und Vertragshändler, der diesen verpflichtet, das Auto zu einem gewissen Preis zurück zu kaufen? Sozusagen ein "Put" auf Diesel für die Leasing? ;)

      Gruß & danke
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • SQ5 schrieb:

      @pmhausen

      Sonst alles klar? 8)
      Schon ;)

      Ich hatte konkret gefragt, weshalb hier das Risiko beim Händler liegt, nachdem doch die Skoda Leasing Eigentümer meines Fahrzeugs ist. Darauf antwortest Du nicht sondern erzählst irgendwas von Verlustabschreibungen, das nichts mit meiner Frage zu tun hat.

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • pmhausen schrieb:

      So weit ich weiß, ist mein Vertragspartner zunächst einmal die Skoda Leasing. Diese kauft dem Händler das Fahrzeug ab und ist auch Eigentümer desselben, d.h. der KFZ-Brief liegt bei der Leasing. Am Ende der Laufzeit gebe ich den Wagen ggf. der Leasing zurück.
      Soweit korrekt. Vertragspartner ist die Leasinggesellschaft und der Händler wird für die Leasinggesellschaft bei Übergabe des Fahrzeuges und bei der Rücknahme tätig. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges prüft er für die Leasinggesellschaft den aktuellen Kilometerstand und stellt möglicherweise "Gebrauchsspuren über den normalen Gebrauch" oder Unfallschäden fest. Je nach Zustand des Fahrzeuges bzw. bei Mehrkilomterleistung kommt es dann zu einer ergänzenden Forderung der Leasinggesellschaft.

      Was der Leasinggeber dann in Folge mit dem Fahrzeug macht ist für den Leasingnehmer völlig egal.

      Hat man eine "feste Übernahmesumme" zum Ende der Leasingzeit vereinbart kann die Übernahme des Fahrzeuges gegen diese Zahlung möglicherweise interessant sein.
    • Kajo schrieb:

      Was der Leasinggeber dann in Folge mit dem Fahrzeug macht ist für den Leasingnehmer völlig egal.
      OK. Also das Fahrzeug ist Eigentum des Leasinggebers und der macht $IRGENDWAS damit. So hatte ich das bisher auch gesehen.

      Weshalb haben nun die ganzen Händler mit den Leasingrückläufern solche Probleme? Die sind ja nicht der jeweilige Leasinggeber.

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • pmhausen schrieb:

      Ich verstehe die Vertragssituation trotzdem noch nicht ganz. Ich fahre ja so einen Leasing-Wagen.
      So weit ich weiß, ist mein Vertragspartner zunächst einmal die Skoda Leasing. Diese kauft dem Händler das Fahrzeug ab und ist auch Eigentümer desselben, d.h. der KFZ-Brief liegt bei der Leasing. Am Ende der Laufzeit gebe ich den Wagen ggf. der Leasing zurück.
      Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Leasing Modelle. Die von dir genannte Variante, dass das Leasing-Fahrzeug in des Eigentum einer Leasing-Gesellschaft übergeht, ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Häufig fungiert, wie old man bereits ausführte, die Leasing-Gesellschaft nur als Finanzdienstleister und es folgt allenfalls eine Sicherungsübereignung auf die Gesellschaft, so dass der Händler das Restwertrisiko trägt. Von diesem Risiko kann er sich durch eine sog. Restwertausgleichsklausel befreien. Da damit das Risiko übernatürlicher Wertminderungen auf den Kunden übertragen wird, wird das ganze Leasinggeschäft damit für den Kunden ziemlich uninteressant, denn die Attraktivität eines Leasingvertrags liegt in der finanziellen Planungssicherheit. Restwertklausel beschränken sich daher meist nur auf einen vom Leasingnehmer verursachten Wertverlust, nicht aber auf einen marktbedingt höheren Wertverlust als eingeplant. Obwohl der Restwert beim Leasing schon eher am unteren Ende der Bandbreite angesetzt wird, konnte natürlich niemand damit rechnen, dass Abgasskandal und Fahrverbotsdiskussion die Dieselpreise so stark in den Keller rutschen lassen. Ohne Ausgleichsklausel geht daher die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und tatsächlichem Wert zu Lasten des Händlers. Sollte das Eigentum am Fahrzeug tatsächlich auf eine Leasing-Gesellschaft übertragen worden sein, ohne dass es sich bloß um eine Sicherungsübereignung handelt, hätte die Leasing-Gesellschaft das Nachsehen.

      Andreas
    • pmhausen schrieb:

      Oder gibt es hier einen weiteren Vertrag zwischen Leasing und Vertragshändler, der diesen verpflichtet, das Auto zu einem gewissen Preis zurück zu kaufen? Sozusagen ein "Put" auf Diesel für die Leasing?
      Hallöchen pmhausen,
      da bisher noch nicht ein einziges Fahrzeug von einer Leasingfirma auf dem Gebrauchtwagenmarkt angeboten wurde, könnte man davon ausgehen. Aber ich kenne natürlich nicht die Vetragsdaten zwischen einer Leasingfirma und einem freien Vetragshändler.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • pmhausen schrieb:

      Der Kunde gibt den Wagen nach Ablauf des Vertrags an die Leasing-Gesellschaft zurück. Wenn ein fester Restwert vereinbart wurde, ist der Kunde fein raus und die Leasing-Gesellschaft hat jetzt einen Diesel mehr.
      Ist das wirklich so? Es wird ein Restwert kalkuliert beim Restwertleasing. Und wenn der Restwert sich negativ verändert hat, zahlt der Kunde drauf. Was hast du denn für eine Leasingart gewählt?
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Herne schrieb:

      Hier muss aber unterschieden werden nach der Leasingart.

      Herne schrieb:

      Ist das wirklich so? Es wird ein Restwert kalkuliert beim Restwertleasing. Und wenn der Restwert sich negativ verändert hat, zahlt der Kunde drauf.
      Hallöchen Herne,
      Du hast das bereits beantwortet :) .
      Es gibt gefühlt 100 verschiedene Leasingmöglichkeiten, da ist es unwahrscheinlich schwer eine präziese Aussage zutreffen.
      Die Kalulation über einen Restwert ist für alle Seiten eine Art Pokerspiel ;( .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.