Damals hatte ich mich ja auch für die Musterfeststellungsklage angemeldet, das war am 30.09.2019.
Ich hatte damals den Bescheid bekommen, dass die Frist für die Anmeldung verstrichen war.
(es gab Probleme mit meinem E-Mail Programm)
Jetzt hab ich Post vom Bundesamt für Justiz bekommen, nach einem Entscheid vom Bundesgerichtshof war der Antrag aber doch noch fristgerecht, wonach ich gebeten werde mitzuteilen, ob ich die nachträgliche Erfassung meiner Anmeldung vom 30.09.2019 begehre.
Na klar begehre ich, mal schauen, was jetzt weiter passiert.
Ich vermute mal, dass VW mir doch noch ein Angebot machen wird.
Grüße Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Enzo Ferrari
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