Musterfeststellungsklage

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich hole diesen Fred mal wieder vor.
      Damals hatte ich mich ja auch für die Musterfeststellungsklage angemeldet, das war am 30.09.2019.
      Ich hatte damals den Bescheid bekommen, dass die Frist für die Anmeldung verstrichen war.
      (es gab Probleme mit meinem E-Mail Programm)
      Jetzt hab ich Post vom Bundesamt für Justiz bekommen, nach einem Entscheid vom Bundesgerichtshof war der Antrag aber doch noch fristgerecht, wonach ich gebeten werde mitzuteilen, ob ich die nachträgliche Erfassung meiner Anmeldung vom 30.09.2019 begehre.
      Na klar begehre ich, mal schauen, was jetzt weiter passiert.
      Ich vermute mal, dass VW mir doch noch ein Angebot machen wird. :thumbsup:


      Grüße Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Ich vermute mal, dass VW mir doch noch ein Angebot machen wird.
      Von selbst wird dir VW vermutlich kein Angebot machen. Die Forderung musst du bei VW schon selbst geltend machen. Ohne dir jetzt die Vorfreude auf eine Entschädigung nehmen zu wollen, habe ich allerdings meine Zweifel, dass du von VW etwas bekommst. Wenn VW seine Kunden etwas wert ist, wird es dir die Entschädigung aus dem MFK-Vergleich noch zahlen. Das wären in deinem Fall dann 3.426 Euro, also ein tolles Weihnachtsgeld. Bisher hat sich VW im Abgasskandal allerdings alles andere als kundenfreundlich gezeigt. Bleibt VW bei dieser harten Linie, wird es in deinem Fall die Einrede der Verjährung geltend machen und dagegen kannst du im Prinzip auch nichts tun. Du kannst also nur auf ein kulantes Verhalten hoffen. Alternativ wäre es dann nur noch denkbar, beim Bundesamt für Justiz Schadensersatz zu verlangen. Das geht aber nur, wenn die zunächst fehlende Berücksichtigung deiner Anmeldung zur MFK auf einen vorwerfbaren Fehler des Bundesamtes zurückzuführen ist.

      Andreas
    • Käfer62 schrieb:

      ....
      Ich vermute mal, dass VW mir doch noch ein Angebot machen wird. :thumbsup:
      Wir haben das Geld damals gleich in zwei neue Velux-Dachflächenfenster eingetauscht. :thumbsup:
      Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
    • floflo schrieb:

      Das wären in deinem Fall dann 3.426 Euro, also ein tolles Weihnachtsgeld.
      Ja, diese Höhe der Entschädigung hatte ich auch auf der Seite der Verbraucherzentrale gefunden, ich glaube jedoch nicht, dass ich das Geld noch vor Weihnachten bekommen werde. :rolleyes:
      Ich habe jedoch die Hoffnung, dass es im nächsten Jahr für die Urlaubskasse reichen wird und die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt! :thumbsup:


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Dann drücke ich mal kräftig die Daumen für eine erfolgreiche Rückzahlung. Bei mir waren es damals 3.150,00 € bei der Musterfeststellungsklage. Hatte mich eigentlich "beschwerdefrei" mal angemeldet und war dann angenehm überrascht.

      Die tatsächlichen Kosten lagen dann, Wertverlustbereinigt, nach ca. 5 Jahren und 70.000 Km bei 0,31 Cent.
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