Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • otto36 schrieb:

      Ich lasse meine Provokationen jetzt an dieser Stelle sein.
      Gut, sonst hätte ich sie für dich fortan "sein lassen". Endlich bist du mal ehrlich und kommst zum Kern deiner ständigen Einwürfe, dass Provokationen nicht mit den Forenregeln konform sind lasse ich mal unbeachtet, denn du willst sie ja einstellen....

      Rolf schrieb:

      Und nun zurück zum eigentlichen Thema, der Musterfeststellungsklage.
      Du bist mir nur kurz zuvorgekommen, danke @Rolf. :thumbup:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Käfer62 schrieb:

      Samoht schrieb:

      Kann das positive Ergebnis der Sammelklage eventuell vererbt werden
      Naja, ein positives Ergebniss der Musterfeststellungsklage hätte ja erst mal keine unmittelbaren Auswirkungen.
      Wer dann auf Schadenersatz klagen möchte, muss dies in einem eigenen zivilrechtlichen Verfahren anstreben. Wenn der Geschädigte dieses Recht dann nicht mehr in Anspruch nehmen kann, hat sich das wohl erledigt :(
      Nein, das erledigt sich nicht. Im Falle einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage kann auch der Erbe, wenn er die Erbschaft nicht ausschlägt, Rechte gegen VW geltend machen. Die Verjährungsunterbrechung gilt dann auch für ihn. Voraussetzung ist natürlich, dass er auch das streitgegenständliche Fahrzeug erbt. Wurde das Fahrzeug per Vermächtnis einem anderen zugewendet, ist der Erbe raus, sobald er das Vermächtnis erfüllt.

      berme schrieb:

      Entschädigung hoffe ich auf ca. 20% vom Kaufpreis.
      Da denkst du leider unrealistisch optimistisch. VW wird bei einer Feststellung der Schadensersatzpflicht entweder eine pauschale Entschädigung anbieten, die in einer Größenordnung zwischen 1.000 und 3.000 Euro liegen wird, oder eine prozentuale Entschädigung, die dann max. 10 % des Kaufpreises betragen wird. Mehr haben die Gerichte bisher auch nicht zuerkannt. Wer mehr will, muss die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs geltend machen. Das wird aber nur möglich sein, wenn man das Fahrzeug bei Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens (nach meiner Einschätzung frühestens in drei Jahren) noch hat und noch vor Bekanntwerden der Schummellei erworben hat. Lässt sich VW dann auf eine solche Forderung nicht ein, müsste man den Anspruch innerhalb eines halben Jahres nach Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens klageweise geltend machen. Dabei würde dann aber die im Musterfeststellungsverfahren vertretene Rechtsansicht zugrunde gelegt, die alle Gerichte bindet.

      otto36 schrieb:

      Gewünscht hätte ich mir etwas mehr Ehrlichkeit und wenigstens einen der zugibt auf das Geld zu spekulieren.
      Dein Wunsch ist mir Befehl. Mit meiner Teilnahme an der Musterfeststellungsklage verfolge ich nur das Ziel, vom Kuchen etwas abzubekommen, falls die Klage wider meiner Erwartungen doch erfolgreich ist. Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei nicht, da ich der Ansicht bin, dass VW jeden betroffenen Fahrzeughalter entschädigen müsste, wenn der BGH eine Schadensersatzpflicht feststellt. Da VW das aber mit ziemlicher Sicherheit nicht tun, sondern sich auf die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage beschränken wird, fühle ich mich nicht wie ein Trittbrettfahrer sondern würde mich eher wie ein Idiot fühlen, wenn ich leer ausginge, nur weil ich mich an der Feststellungsklage nicht beteiligt habe. Wenn jemand ein schlechtes Gewissen haben müsste, dann wäre es VW, wenn es nur die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage entschädigt, obwohl eigentlich, d.h. moralisch allen eine Entschädigung zusteht. Formalrechtlich wäre ein solches Verhalten von VW freilich okay. Ich selber habe allerdings nicht vor, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, d.h. wenn VW trotz eines verlorenen Musterfeststellungsverfahrens stur bleibt und keine Entschädigung leistet sondern die betroffenen Fahrzeughalter auf den Klageweg verweist, würde ich mich daran im Zweifel nicht beteiligen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Mit meiner Teilnahme an der Musterfeststellungsklage verfolge ich nur das Ziel, vom Kuchen etwas abzubekommen, falls die Klage wider meiner Erwartungen doch erfolgreich ist.
      Von dir hatte ich nichts anderes als eine ehrliche Antwort erwartet. :thumbup:

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • floflo schrieb:

      Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei nicht, da ich der Ansicht bin, dass VW jeden betroffenen Fahrzeughalter entschädigen müsste, wenn der BGH eine Schadensersatzpflicht feststellt.
      Genau so sehe ich das auch!
      Leider kann ich für diesen ausfühlichen Beitrag aus technischen Gründen nur ein :thumbup: geben.
      Zusätzlich: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Hallo

      Hmm, jetzt werde ich langsam sehr unruhig. Immer noch kein Brief bekommen...
      Soll ich den Bogen nun nochmal ausfüllen oder eine Anfrage starten? Das wird dann aber sehr knapp bis zum 31.12.18.
      Oder reicht es zu warten was passiert, zur Not hätte ich ja den Sendebericht der Email. Aber ob die gerichtlich verwertbar ist...?

      Fragen über Fragen


      Gruß
      Harzer4x4
    • Harzer4x4 schrieb:

      Immer noch kein Brief bekommen...
      Einen Brief habe ich auch "noch" nicht bekommen.
      Dafür aber am 15.12.18 eine eMail mit folgendem Text:

      klagereigster schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister ist eingegangen und wird bearbeitet. Sobald die Eintragung vorgenommen wurde, erhalten Sie noch eine schriftliche Bestätigung. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab.

      Referat VIII3
      Register für Musterfeststellungsklagen
      Bundesamt Für Justiz
      Eingetragen hatte ich mich am 01.12.18
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Sollte bis Weihnachten keine Eingangsbestätigung eingetroffen sein, würde ich spätestens am 27. Dezember den Bogen noch einmal "brieflich per Einschreiben" schicken.
    • Rock.Opa schrieb:

      Dafür aber am 15.12.18 eine eMail mit folgendem Text:
      Auch habe ich keine Email bekommen.
      Gesendet habe ich den Fragebogen am 28.11.18

      Da werde ich wohl die Email ein weiteres mal schicken, oder besser Ausdrucken und per Post.

      Gruß
      Harzer4x4
    • Harzer4x4 schrieb:

      Hmm, jetzt werde ich langsam sehr unruhig. Immer noch kein Brief bekommen...
      Hallöchen Harzer4X4,
      eingetragen per E-Mail am 12.12.2018 , Eingangsbestätigung per E-Mail ( Text wie bei @Rock.Opa ) am 15.12.2018 erhalten.
      Bei mir arbeiten die Behörden immer sehr schnell, sogar die Mitarbeiter vom Ordnungsamt wartet am Auto bis ich zurück bin und drückt mir das Knöllchen wg. Parken im Halteverbot sofort in die Hand :D .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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