Ich lasse meine Provokationen jetzt an dieser Stelle sein.
Gut, sonst hätte ich sie für dich fortan "sein lassen". Endlich bist du mal ehrlich und kommst zum Kern deiner ständigen Einwürfe, dass Provokationen nicht mit den Forenregeln konform sind lasse ich mal unbeachtet, denn du willst sie ja einstellen....
Kann das positive Ergebnis der Sammelklage eventuell vererbt werden
Naja, ein positives Ergebniss der Musterfeststellungsklage hätte ja erst mal keine unmittelbaren Auswirkungen.
Wer dann auf Schadenersatz klagen möchte, muss dies in einem eigenen zivilrechtlichen Verfahren anstreben. Wenn der Geschädigte dieses Recht dann nicht mehr in Anspruch nehmen kann, hat sich das wohl erledigt
Nein, das erledigt sich nicht. Im Falle einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage kann auch der Erbe, wenn er die Erbschaft nicht ausschlägt, Rechte gegen VW geltend machen. Die Verjährungsunterbrechung gilt dann auch für ihn. Voraussetzung ist natürlich, dass er auch das streitgegenständliche Fahrzeug erbt. Wurde das Fahrzeug per Vermächtnis einem anderen zugewendet, ist der Erbe raus, sobald er das Vermächtnis erfüllt.
Entschädigung hoffe ich auf ca. 20% vom Kaufpreis.
Da denkst du leider unrealistisch optimistisch. VW wird bei einer Feststellung der Schadensersatzpflicht entweder eine pauschale Entschädigung anbieten, die in einer Größenordnung zwischen 1.000 und 3.000 Euro liegen wird, oder eine prozentuale Entschädigung, die dann max. 10 % des Kaufpreises betragen wird. Mehr haben die Gerichte bisher auch nicht zuerkannt. Wer mehr will, muss die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs geltend machen. Das wird aber nur möglich sein, wenn man das Fahrzeug bei Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens (nach meiner Einschätzung frühestens in drei Jahren) noch hat und noch vor Bekanntwerden der Schummellei erworben hat. Lässt sich VW dann auf eine solche Forderung nicht ein, müsste man den Anspruch innerhalb eines halben Jahres nach Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens klageweise geltend machen. Dabei würde dann aber die im Musterfeststellungsverfahren vertretene Rechtsansicht zugrunde gelegt, die alle Gerichte bindet.
Gewünscht hätte ich mir etwas mehr Ehrlichkeit und wenigstens einen der zugibt auf das Geld zu spekulieren.
Dein Wunsch ist mir Befehl. Mit meiner Teilnahme an der Musterfeststellungsklage verfolge ich nur das Ziel, vom Kuchen etwas abzubekommen, falls die Klage wider meiner Erwartungen doch erfolgreich ist. Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei nicht, da ich der Ansicht bin, dass VW jeden betroffenen Fahrzeughalter entschädigen müsste, wenn der BGH eine Schadensersatzpflicht feststellt. Da VW das aber mit ziemlicher Sicherheit nicht tun, sondern sich auf die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage beschränken wird, fühle ich mich nicht wie ein Trittbrettfahrer sondern würde mich eher wie ein Idiot fühlen, wenn ich leer ausginge, nur weil ich mich an der Feststellungsklage nicht beteiligt habe. Wenn jemand ein schlechtes Gewissen haben müsste, dann wäre es VW, wenn es nur die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage entschädigt, obwohl eigentlich, d.h. moralisch allen eine Entschädigung zusteht. Formalrechtlich wäre ein solches Verhalten von VW freilich okay. Ich selber habe allerdings nicht vor, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, d.h. wenn VW trotz eines verlorenen Musterfeststellungsverfahrens stur bleibt und keine Entschädigung leistet sondern die betroffenen Fahrzeughalter auf den Klageweg verweist, würde ich mich daran im Zweifel nicht beteiligen.
Mit meiner Teilnahme an der Musterfeststellungsklage verfolge ich nur das Ziel, vom Kuchen etwas abzubekommen, falls die Klage wider meiner Erwartungen doch erfolgreich ist.
Von dir hatte ich nichts anderes als eine ehrliche Antwort erwartet.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei nicht, da ich der Ansicht bin, dass VW jeden betroffenen Fahrzeughalter entschädigen müsste, wenn der BGH eine Schadensersatzpflicht feststellt.
Genau so sehe ich das auch!
Leider kann ich für diesen ausfühlichen Beitrag aus technischen Gründen nur ein geben.
Zusätzlich:
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Hmm, jetzt werde ich langsam sehr unruhig. Immer noch kein Brief bekommen...
Soll ich den Bogen nun nochmal ausfüllen oder eine Anfrage starten? Das wird dann aber sehr knapp bis zum 31.12.18.
Oder reicht es zu warten was passiert, zur Not hätte ich ja den Sendebericht der Email. Aber ob die gerichtlich verwertbar ist...?
Einen Brief habe ich auch "noch" nicht bekommen.
Dafür aber am 15.12.18 eine eMail mit folgendem Text:
klagereigster schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister ist eingegangen und wird bearbeitet. Sobald die Eintragung vorgenommen wurde, erhalten Sie noch eine schriftliche Bestätigung. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab.
Referat VIII3
Register für Musterfeststellungsklagen
Bundesamt Für Justiz
Eingetragen hatte ich mich am 01.12.18
LEGENDE im Ruhestand
... manchmal rede ich mit mir selbst und dann ... dann lachen wir beide!
Sollte bis Weihnachten keine Eingangsbestätigung eingetroffen sein, würde ich spätestens am 27. Dezember den Bogen noch einmal "brieflich per Einschreiben" schicken.
Hmm, jetzt werde ich langsam sehr unruhig. Immer noch kein Brief bekommen...
Hallöchen Harzer4X4,
eingetragen per E-Mail am 12.12.2018 , Eingangsbestätigung per E-Mail ( Text wie bei @Rock.Opa ) am 15.12.2018 erhalten.
Bei mir arbeiten die Behörden immer sehr schnell, sogar die Mitarbeiter vom Ordnungsamt wartet am Auto bis ich zurück bin und drückt mir das Knöllchen wg. Parken im Halteverbot sofort in die Hand .
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesos