Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Chief Joseph schrieb:

      Gibt es denn schon Termine für mündliche Verhandlung oder zum Entscheid?
      Oder wenigstens spekulativ?
      Hallöchen Chief Joseph,
      mit dieser großen Teilnehmeranzahl, ist ein Termin nicht absehbar. Glaube, daß damit Keiner gerechnet hat :) . Das ist eventuell die Antwort der VW Fahrer zum Diesel Gate :) .
      auto-motor-und-sport.de/verkeh…age-vw-abgasskandal-2018/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Das Verfahren beginnt auf Ebene eines Oberlandesgerichts (OLG), wo rund zwei Jahre bis zu einer Entscheidung vergehen könnten. Unter Umständen schließt sich dann noch eine weitere Instanz (beim Bundesgerichtshof) an. Diese könnte ebenfalls noch einmal zwei bis drei Jahre dauern.
      So der ADAC.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • old man schrieb:

      mit dieser großen Teilnehmeranzahl, ist ein Termin nicht absehbar.
      Die hohe Teilnehmerzahl ist für die Verfahrensdauer unerheblich, da es sich dabei ja nicht wirklich um Verfahrensbeteiligte handelt. Verfahrenstechnisch handelt es sich bei der Musterfeststellungsklage um eine ganz normale Klage mit einer normalen Verfahrensdauer. Da das OLG Braunschweig bereits in einem anderen Verfahren mit der Thematik befasst ist und hier auch demnächst eine Entscheidung fallen wird, erfordert die Musterfeststellungsklage für den Senat auch keine große Vorbereitung. Wegen der großen Bedeutung dieses Verfahrens rechne ich damit, dass das OLG Braunschweig noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen wird. Sollte die Sache dann allerdings zum BGH gehen, was ganz gleich bei welchem Ausgang zu erwarten ist, dürfte dort die Entscheidung aber nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach Anhängigkeit beim BGH fallen, so dass bei realistischer Sichtweise frühestens Anfang 2022 mit einem rechtskräftigen Urteil zu rechnen ist, sofern man sich nicht auf einen Vergleich einigt, was ich zwar für recht unwahrscheinlich, aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen halte. Kommt es zu einer Entscheidung durch das OLG Braunschweig, dürfte das Urteil aber auch schon wichtige Erkenntnisse vermitteln.

      Andreas
    • Jay-Zee1893 schrieb:

      Hab heute meine Bestätigung postalisch bekommen

      häuschen schrieb:

      Eine schriftliche Bestätigung würde folgen. Von Nachfragen möge ich absehen.
      ...
      Sollte ich beunruhigt sein, oder geht es mir nicht alleine so?
      Habe heute die Bestätigung auf dem Postweg erhalten ....

      Musterfeststellungsklage2 (FILEminimizer).jpg
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Immer noch nicht angeschlossen

      habe mich immer noch nicht der Klage angeschlossen, warum auch , mein Yeti läuft top und hat jetzt 180.000km drauf :)

      Da wollen sich doch nur die Rechtsanwälte die Taschen voll machen, es ist wie bei der Börse, wer nicht verkauft hat auch nix verloren, keine Panik auf der Titanic. :thumbsup:


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    • Schriftliche Bestätigung

      :thumbup: So, die schriftliche Bestätigung der Eintragung liegt vor.

      Beantragt am 12.12.2018, Bestätigung per Mail am 15.12.2018, schriftliche Bestätigung datiert am 23.01.2019, eingegangen am 29.01.2019.
      Nun lasse ich es auf mich zukommen ^^

      :D Gruß
    • Herne schrieb:

      Sichtweise VW, nicht wirklich neu.
      Aber unglaublich dumm.
      Wieso schließt VW dann Vergleiche wenn es vor das OLG geht ?
      Bei so guten Karten handeln Sie dann ja gegen die Aktionäre und verschwenden Geld !
      Da VW ja ehrlich ist und die Rechtslage eindeutig können Sie doch einfach jede Klage durchziehen und als Nebeneffekt bekommen Sie alle Auslagen für die Prozesse erstattet.
      Anwaltskosten =Null, Prozesskosten = Null.
      Wo kommen dann Kosten im dreistelligen Millionenbereich her ?
      Nur weil mann Kunden betrogen hat sind die trotz allen in der Lage nachzudenken.
      Wer einmal lügt .....
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Herne schrieb:

      Sichtweise VW, nicht wirklich neu.
      Aber unglaublich dumm.
      Wieso schließt VW dann Vergleiche wenn es vor das OLG geht ?
      Bei so guten Karten handeln Sie dann ja gegen die Aktionäre und verschwenden Geld !
      Das ist doch völlig klar.
      VW darf in diesem Zusammenhang überhaupt kein Interesse an Rechtssicherheit haben.

      Es geht schließlich um den Bestand des Konzern.
      Schon alleine aus Rücksicht auf die vielen Beschäftigten muss VW so handeln.

      Schon mal gehört? „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“.
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • CAROMITO schrieb:

      Aber unglaublich dumm.
      Wieso schließt VW dann Vergleiche wenn es vor das OLG geht ?
      So dumm ist das gar nicht. In aller Regel bietet VW bereits in der ersten Instanz einen Vergleich an. Der wird jedoch häufig nicht angenommen, so dass das Verfahren, ganz unabhängig vom erstinstanzlichen Ausgang, in die zweite Instanz geht. Dort wird dann ein besserer Vergleich angeboten, der dann meist auch angenommen wird. Zwar ist VW der Ansicht, dass der mit der Klage geltend gemachte Anspruch unbegründet ist, und viele Urteile geben VW auch recht, doch es gibt in zunehmender Anzahl zwischenzeitlich auch eine ganze Menge Urteile, die VW zu Schadensersatz verurteilt haben, so dass man sich nicht sicher sein kann, ob man auch vor dem BGH gewinnt.

      Die Revisionsinstanz ist jedoch besonders teuer. Das Problem ist, dass in der Regel mit der Klage die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises verfolgt wir. Als Streitwert gilt dann der geltend gemachte Erstattungsanspruch, so dass die Verfahren einen relativ hohen Streitwert haben, der dann natürlich auch die Verfahrenskosten in die Höhe treibt. So entstehen bei einem Streitwert von 25.000 Euro Verfahrenskosten von ca. 23.000 Euro, wenn man in die Revision geht. Sollte VW dann verlieren, wird das eine richtig teure Angelegenheit. Unter diesem Blickwinkel macht ein Vergleich durchaus Sinn. Geschickter wäre es allerdings, bereits in der ersten Instanz einen Vergleich in einer Größenordnung anzubieten, die für den Kläger so interessant ist, dass er den Vergleich annimmt. Dann spart man sich auch die Kosten für das Berufungsverfahren. Dass VW das Verfahren meist auch noch in die Berufung treibt, hängt vielleicht damit zusammen, dass man Zeit gewinnen will in der Hoffnung, dass die Rechtslage dann klarer wird. Die Musterfeststellungsklage spielt VW jedenfalls in die Hände, weil sie Einzelklagen vermutlich in einer erheblichen Größenordnung verhindert und so VW unabhängig von deren Ausgang auch eine Menge an Verfahrenskosten spart.

      Andreas
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