Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Gericht informieren

      Hallo

      wenn man sich der Feststellungsklage angeschlossen hat, aber sein Auto vorher verkauft, muss das dem Gericht gemeldet werden?

      Und mal angenommen, nach einem Urteil müsste VW den "Opfer" Schadenersatz zahlen. Bekommt man das Geld auch dann, wenn der Wagen bereits vorher verkauft wurde?

      Ich weiß, sehr hypothetisch, aber man wird ja mal fragen dürfen.


      Gruß
      Harzer4x4
    • Harzer4x4 schrieb:

      Und mal angenommen, nach einem Urteil müsste VW den "Opfer" Schadenersatz zahlen. Bekommt man das Geld auch dann, wenn der Wagen bereits vorher verkauft wurde?
      Ich würde sagen ja.
      Man kann ja auch klagen wenn man den Wagen schon verkauft hat. Immerhin hat man ja beim Verkauf evtl. einen geringeren Preis erziehlt.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • floflo schrieb:

      Die Musterfeststellungsklage spielt VW jedenfalls in die Hände, weil sie Einzelklagen vermutlich in einer erheblichen Größenordnung verhindert und so VW unabhängig von deren Ausgang auch eine Menge an Verfahrenskosten spart.
      Das leuchtet mir jetzt nicht so richtig heim....ohne Musterfeststellungsklage gäbe es doch seit dem 01.01.2019 gar keine neuen Einzelklagen mehr, da verjährt?
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Das leuchtet mir jetzt nicht so richtig heim....ohne Musterfeststellungsklage gäbe es doch seit dem 01.01.2019 gar keine neuen Einzelklagen mehr, da verjährt?
      Ohne die Möglichkeit der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage hätte vermutlich viele noch vor dem 31.12.2018 eine eigene Klage eingereicht. Für die Musterfeststellungsklage haben sich insgesamt ca. 400.000 Betroffene registriert. Wenn nur 1 % hiervon stattdessen eine Klage eingereicht hätten und hierfür ohne Berücksichtigung einer Revision durchschnittlich 10.000 Euro an Verfahrenskosten angefallen wären, würde das für VW Verfahrenskosten in Höhe von 40 Mio. Euro bedeuten, wenn man verliert oder sich in der Berufung vergleicht. Das Musterfeststellungsverfahren spart VW daher eine Menge Geld.

      Andreas
    • YETI doch zurück geben?

      Können wir nun unsere schönen YETI doch zurück geben??

      Dieselskandal: BGH setzt Meilenstein für Verbraucher – VW, Mercedes, Opel und Fiat betroffen

      focus.de/finanzen/experten/bgh…braucher_id_10367810.html
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Elegance Plus Edition 103 Kw Corrida-Rot Baujahr 11.2013 jetzt 222.237 km
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Outdoor 103kw Corrida Rot EZ 03.08.16 jetzt 167.980 km
    • Paule011 schrieb:

      Können wir nun unsere schönen YETI doch zurück geben??
      Ja, aber nur am 31.02. bis 12:00h mittags!

      Focus.de schrieb:

      Wir vermuten, dass Volkswagen dabei sogar wesentlich mehr als die vom Verbraucher geforderten 5500 Euro gezahlt hat.
      Man vermutet also, soso....

      Focus könnte sich doch Gewissheit verschaffen indem sie die mit dem Käufer vertraglich vereinbarte Strafe bei "plaudern" übernehmen, ohne diese Vereinbarung kommt es mW. zu keinem Vergleich?

      Aber die Medien vermuten viel lieber und zahlen stattdessen viel Geld für gefälschte Tagebücher und fake news usw. :whistling:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Paule011 schrieb:

      Können wir nun unsere schönen YETI doch zurück geben??

      Dieselskandal: BGH setzt Meilenstein für Verbraucher – VW, Mercedes, Opel und Fiat betroffen
      Wenn du bisher bei deinem Verkäufer keine Ansprüche angemeldet und sie gerichtlich geltend gemacht hast, ist der Zug abgefahren (Verjährung!). Hinsichtlich möglicher Ansprüche unmittelbar gegen VW gibt der Hinweisbeschluss des BGH nichts her. Da im übrigen auch hier Verjährung eingetreten sein dürfte, hilft dir dann nur noch die Musterfeststellungsklage, für die man sich aber registrieren lassen muss.

      Andreas
    • Paule011 schrieb:

      Können wir nun unsere schönen YETI doch zurück geben??

      Chief Joseph schrieb:

      Naja, als Käufer eines ehemals gebrauchten Yetis bringt mir das alles nix, ich schauen in die Röhre.
      Es war doch sooooooo viel Zeit Klage ein zu reichen und die großen Kanzleien haben auch genug Reklame gemacht, ;(

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Es war doch sooooooo viel Zeit Klage ein zu reichen und die großen Kanzleien haben auch genug Reklame gemacht,
      Und für alle die keine RV haben bzw. aus sonstigen Gründen den Gang zum Anwalt nicht antreten wollten, gab es ja dann auch noch die Musterfeststellungsklage. Dort konnte man sich einfach per eMail anschließen und dann ruhig weiter abwarten, wie die Entscheidung ausfällt.
    • Kajo schrieb:

      Und für alle die keine RV haben bzw. aus sonstigen Gründen den Gang zum Anwalt nicht antreten wollten, gab es ja dann auch noch die Musterfeststellungsklage. Dort konnte man sich einfach per eMail anschließen und dann ruhig weiter abwarten, wie die Entscheidung ausfällt.
      Und für alle die sich einfach an ihren Yeti erfreuen gibt es noch die Möglichkeit sich weiter zu freuen und nichts zu machen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Und für alle die sich einfach an ihren Yeti erfreuen gibt es noch die Möglichkeit sich weiter zu freuen und nichts zu machen.
      Dann freut euch mal weiter - aber wie kommt man da bloß auf die Idee seinen Yeti vielleicht zurück zu geben, oder denkt darüber nach, das einem etwas entgeht. ;(

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
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