Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rolf schrieb:

      Paule011 schrieb:

      Können wir nun unsere schönen YETI doch zurück geben??

      Chief Joseph schrieb:

      Naja, als Käufer eines ehemals gebrauchten Yetis bringt mir das alles nix, ich schauen in die Röhre.
      Es war doch sooooooo viel Zeit Klage ein zu reichen und die großen Kanzleien haben auch genug Reklame gemacht, ;(

      Gruß
      Rolf
      Rolf, das bringt mir doch nix mit Anwalt und so da ich einen aus 2.Hd habe, gekauft ganz kurz nach dem die Amerikaner die Schummelei aufgedeckt hatten.
      Zu der Zeit war aber noch nicht die Rede von irgend einer Softwarelösung usw.
      Zwar bin ich im ADAC und stehe auch auf der Musterfeststellungsklage, aber laut Andreas (floflo) schaue ich in die Röhre.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Genau aus diesem Grund fahren doch 95% als Trittbrettfahrer mit.
      Hallöchen Rheinschiffer,
      hier im Forum ist man begeistert über die 10 bis 20 Tsd. Gelbwesten in Frankreich, die mit Gewalt ihre Ansichten durchsetzen wollen.
      Wenn aber 400 Tsd. Autofahrer friedlich über Musterfesstellungsklage fesstellen lassen wollen, ob sich VW sittenwidrig verhalten hat oder nicht, dann sind es zu 95% Trittbrettfahrer.
      Gewalt ist doch keine Lösung :!: oder :?: .
      Merkwürdig, merkwürdig ?( .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      hier im Forum ist man begeistert über die 10 bis 20 Tsd. Gelbwesten in Frankreich, die mit Gewalt ihre Ansichten durchsetzen wollen.
      Ich bin mit Sicherheit nicht begeistert davon.

      Ich bin generell gegen Gewalt!

      Wie sagte neulich ein Referent:
      "Mit dem Körperanteil unterhalb des Halses kann man nur schlechte Politik machen, mit dem oberen Anteil geht das viel besser."
      Mein Kommentar dazu: stimmt, manche merken es nur nicht.

      R.S.
    • Chief Joseph schrieb:

      das bringt mir doch nix mit Anwalt und so da ich einen aus 2.Hd habe, gekauft ganz kurz nach dem die Amerikaner die Schummelei aufgedeckt hatten.
      Zu der Zeit war aber noch nicht die Rede von irgend einer Softwarelösung usw.
      Dann schau dir mal Urteile an, die Kläger haben ihr Auto auch nicht alle neu gekauft.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Chief Joseph schrieb:

      Rolf, das bringt mir doch nix mit Anwalt und so da ich einen aus 2.Hd habe, gekauft ganz kurz nach dem die Amerikaner die Schummelei aufgedeckt hatten.
      Zu der Zeit war aber noch nicht die Rede von irgend einer Softwarelösung usw.
      Zwar bin ich im ADAC und stehe auch auf der Musterfeststellungsklage, aber laut Andreas (floflo) schaue ich in die Röhre.
      Die Sachmängelhaftung gilt auch für Gebrauchtwagen, die bei einem gewerblichen Händler gekauft wurden. In deinem Fall ist allerdings längst Verjährung eingetreten, so dass du hieraus keine Ansprüche mehr herleiten kannst, wenn der Händler sich auf die Verjährung beruft.

      Ansprüche gegen VW sind wohl auch verjährt, wenn man sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt hat. Ich habe nicht gesagt, dass man dabei in die Röhre schaut, sondern lediglich, dass ich persönlich die Erfolgsaussichten als eher gering erachte. Das OLG Braunschweig, bei dem die Klage anhängig ist, hat seine ablehnende Rechtsauffassung ja bereits kundgetan. Wie der BGH dann entscheiden wird bleibt abzuwarten. Aus dem jetzigen Hinweisbeschluss lässt sich für das Musterfeststellungsverfahren nichts entnehmen, da es hierin um ganz anders gelagerte Ansprüche geht.

      Andreas
    • Chief Joseph schrieb:

      Das OLG Braunschweig ist eh befangen, behaupte ich mal.
      Schließlich hat VW dort einen großen Einfluss.
      Wenn Richter und VW Funktionäre zusammen golfen ...........,
      Warum diese Verschwörungtheorie.
      Was wird da den Richtern unterstellt und welche Wirkung hat so etwas auf Dauer auf unsere Staatform?
      Man muss es ja nur oft genug wiederholen.

      Außerdem ist es doch völlig egal zu welchem Urteil das OLG Braunschweig kommt.
      Sollte das Urteil „VW-freundlich“ sein, dann gehen die Kläger in Berufung, ist das Urteil nicht „VW-freundlich“, dann geht VW in Berufung.
      Der Prozess landet in jedem Fall vor dem Bundesgerichtshof.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Chief Joseph schrieb:

      Bundesgerichtshof ist auch für'n Popo.
      Siehe Rundfunkgebührendeal.
      Welcher Deal?

      Das ist doch ein völlig korrektes Urteil. Die Gebühren gehen auch völlig in Ordnung.

      Man kann sich darüber streiten, ob wirklich ein so großer Anteil der Gebühren für z.B. Sportberichte ausgegeben werden muss oder ob der Rundfunkrat richtig besetzt ist.
      Rundfunk ist eine Gemeinschaftsaufgabe die von Allen finanziert werden muss. Die Gebühr bedeutet das der Rundfunk nicht über Steuergeld finanziert wird und die Regierung damit keinen direkten Zugriff auf die Finanzierung und den Programminhalt hat.
      Wer einen andere Finanzierung will, will auch die Unabhängigkeit des Rundfunks mindestens einschränken. Ein Blick zurück oder über unsere östliche Grenze reicht um zu verstehen wie sehr diese Medium von einer Regierung missbraucht werden kann.
      Es ist schon schlimm genug was der Söder da gestern schon wieder gesagt hat.
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      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • SQ5 schrieb:

      Rundfunkgebühren ist OK, doch auch diese Institution ist zum sparsamen und wirtschaftlichen Handeln verpflichtet.

      Und mir kann keiner erzählen das ein kleines Land wie die D derart viele Staatsmedien braucht!

      Da gehört IMHO schon lange eine Grenze gezogen.
      Sparsam und wirtschaftlich sind ja nun sehr subjektive Begriffe. Wirtschaftlich ist immer eine Vergleichszahl und womit will man unseren Rundfunk den Vergleichen. Etwa mit den Privaten, deren Kosten wir bei jeden Einkauf tragen und die nicht einmal Rechenschaft darüber ablegen müssen wie sie das Geld verwenden. Diese Privaten haben über ihre übertrieben hohen Angebote an z.B. die Sportveranstalter indirekt auch einen Einfluss auf die Beitragshöhe.

      Das ist aber unserem Förderalismus geschuldet und dem geschichtlichem Hintergrund der unser gesamtes Grundgesetz durchzieht.

      Politiker die keine Probleme mit z.B. der Höhe der Mineralölsteuer haben und dann wegen des im Verhältnis dazu geringen Rundfunkbeitrages „Krokodilstränen“ weinen, sind mir völlig suspekt. Denen geht es m.E. nicht um die Höhe des Beitrages, sondern die haben etwas Anderes mit dem Rundfunk vor. So gibt es ja auch eine Partei die den öffentlich rechtlichen Rundfunk auf einen steuerfinanzierten Sender „eindampfen“ wollen.
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