Musterfeststellungsklage

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • otto36 schrieb:

      Käfer62 schrieb:

      Hab ich auch gerade gemacht
      Warum? Du bist doch mit dem Yeti und auch dem update zufrieden?
      Ich glaube das kann ich - ganz grob - beantworten.
      Mit dem Urteil zum Dieselfahrverbot im Februar 2018 ist der Wiederverkaufspreis
      lt. Schwackeliste - praktisch über Nacht - um 35-50% gesunken (je nach Ausstattung).
      Also ein erheblicher Wertverlust.
      Da spielt es keine Rolle, ob man nach dem aufgezwungenen Update immer noch zufrieden ist.
      Für mich geht es ausschließlich darum, den durch die VW-Aktionen verursachten Wertverlust auszugleichen.
      Und ja - ich will meinen Yeti behalten und möglichst noch sehr sehr lange Freude daran haben.
      Da hilft dann auch keine dieser seltsamen Rabattaktionen der Hersteller, in denen die Verbraucher aufs Neue verarscht werden sollen.
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Rock.Opa schrieb:

      Mit dem Urteil zum Dieselfahrverbot im Februar 2018 ist der Wiederverkaufspreis
      lt. Schwackeliste - praktisch über Nacht - um 35-50% gesunken (je nach Ausstattung).
      Betrifft das nicht nahezu alle EURO 5 Diesel, nicht nur die Skodas, VWs etc.?
      Das hat dann wenig mit der Musterfeststellungsklage zu tun, aber allein das Makel "Schummeldiesel" hat für einen Wertverlusst gesorgt! X(
      Es geht nun mal um den EA 189. ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Was die Musterfeststellungsklage angeht rechnen Experten wohl mit einer Laufzeit von 5 bis 6 Jahren bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung. Das wird dann der ein oder andere ältere Besitzer eines betroffenen Fahrzeuges nicht mehr erleben.

      Von daher wäre es wünschenswert wenn das OLG Braunschweig noch im nächsten Jahr zu einem Urteil kommen könnte.
    • Ich denke, es kann nicht schaden sich dort zu gegebener Zeit einzutragen. Vielleicht hilft es auch einigen bei der Zulassungstelle den Termin für die Stilllegung zu verschieben, wenn man einen freundlichen Sachbearbeiter antrifft. Nicht jede Zulassungstelle wird so strikt den "Empfehlungen" des KBA's folgen. Es sind alles so kleine Hilfsmittel ohne Anspruch auf Erfolg.
    • Käfer62 schrieb:

      Betrifft das nicht nahezu alle EURO 5 Diesel, nicht nur die Skodas, VWs etc.?
      Dann schau mal bei den Premiummarken, ich beobachte hier schon einige Zeit und finde, das hier die Preise für Euro 5 Diesel in letzter Zeit wieder steigen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • old man schrieb:

      floflo schrieb:

      abschließend noch nicht geklärte Frage, ob man als Eigentümer eines Skoda, Seat, Audi oder Porsche überhaupt Ansprüche gegen VW haben kann,
      Hallöchen floflo,
      lt ADAC VW, Audi, Seat und Skoda.
      adac.de/rund-ums-fahrzeug/abga…musterfeststellungsklage/
      Wenn sich der ADAC da mal nicht irrt. Die Musterfeststellungsklage wird sich nur gegen VW richten, so dass auch nur Ansprüche gegen VW festgestellt werden können. Bisher haben die meisten Untergerichte Klagen gegen VW zugelassen, auch wenn es sich um Fahrzeuge handelt, die nicht von VW sondern eine ihrer "Töchter" hergestellt wurden. Begründet wurde das meist damit, dass der Motor von VW stamme. Mit diesem Argument müsste die Klage dann aber eigentlich gegen Bosch gerichtet werden, denn von denen stammt die Schummelsoftware. Die Zulässigkeit einer Klage gegen VW im Falle eines Skoda, Seat, Audi oder Porsche ist daher nicht unumstritten, denn die "Töchter" sind schließlich völlig eigenständige Unternehmen. Sollte der BGH auch dieser Auffassung sein, was ich für nicht unwahrscheinlich halte, würde die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage folglich ins Leere laufen, wenn man einen Skoda, Seat, Audi oder Porsche hat.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Die Zulässigkeit einer Klage gegen VW im Falle eines Skoda, Seat, Audi oder Porsche ist daher nicht unumstritten, denn die "Töchter" sind schließlich völlig eigenständige Unternehmen.

      minoschdog schrieb:

      .ich habe den Prozess gegen VW vollumfänglich gewonnen
      Hallöchen floflo,
      jetzt wird es aber unübersichtlich ;( .
      Minoschdog gewinnt mit seinem Yeti den Prozess gegen VW, aber eine Musterklage soll mit einem Yeti gegen VW nicht möglich sein :?: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Verantwortlichkeit

      Das würde für viele Klagewillige eine kleine Katastrophe bedeuten, wenn die Frist ausläuft. In meinem Rechtsverständnis dürfte VW die meiste Verantwortung tragen, denn VW wird die Verwendung des Konzernmotors im eigenen Hause und auch den Töchtern diktiert haben. Nebenbei: Bosch hat bei dieser Entscheidung sicher keine tragende Rolle ausgefüllt. :D
      Werden Fremdmotoren in eigenen Fahrzeugen verwendet, handelt es sich entweder um firmenübergreifende Fahrzeugtypen (z.B. erste Generation Ford Galaxy / Sharan) oder es ist der nötige Motorentyp nicht im eigenen Portfolio.
      Eine gerichtliche Klarstellung jetzt im November wäre also dringendst angezeigt!
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • old man schrieb:

      Minoschdog gewinnt mit seinem Yeti den Prozess gegen VW, aber eine Musterklage soll mit einem Yeti gegen VW nicht möglich sein :?:
      minoschdog hat vorm LG Gießen gewonnen, zu einer Verhandlung vorm OLG ist es ja im weiteren gar nicht mehr gekommen....und genau da beginnt ja jetzt (nach Prüfung) die Musterfeststellungsklage.

      Hier gilt ganz besonders: neues Spiel, neues Glück! :whistling:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • old man schrieb:

      etzt wird es aber unübersichtlich .
      Minoschdog gewinnt mit seinem Yeti den Prozess gegen VW, aber eine Musterklage soll mit einem Yeti gegen VW nicht möglich sein .
      Nein, es wird nicht unübersichtlich. Ich hatte ja ausdrücklich geschrieben, dass die meisten Untergerichte (Landgerichte) bisher Klagen gegen VW auch bei "Töchterfahrzeugen" zugelassen haben, wozu auch das LG Gießen gehört, vor dem minoschdog gewonnen hat. Doch das muss nicht so bleiben. Das Argument mit dem Motor von VW halte ich für sehr schwach. Ich halte es daher für sehr gut möglich, dass der BGH die Ansicht der Untergerichte nicht teilt. Jedenfalls ist das auch in der Literatur sehr umstritten.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das Argument mit dem Motor von VW halte ich für sehr schwach.
      Aber Skoda ist eine 100 %ige Tochter von VW, also im Prinzip eine Abteilung von VW die ja auch das Sagen haben.

      Bei mir in der Firma ist es ähnlich, auch eine 100 %ige Tochter, alle wichtigen Entscheidungen kommen ausschließlich vom Mutterkonzern.

      Anders sehe ich das wenn VW Dieselmotoren z.B. an Mitsubishi abgegeben werden. Da wird nur Technik verkauft, sonst hat man nichts miteinander zu tun.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Aber Skoda ist eine 100 %ige Tochter von VW, also im Prinzip eine Abteilung von VW die ja auch das Sagen haben.
      Das ändert aber nichts daran, dass Skoda ein eigenständiges Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ist und nicht VW sondern Skoda das Auto hergestellt hat. Ich will jetzt hier Niemanden verunsichern - bisher haben die meisten Gerichte Klagen gegen VW ja auch bei Fahrzeugen der Tochterfirmen zugelassen - dennoch besteht ein Restrisiko darin, dass der BGH sich dieser Ansicht nicht anschließt. Kritischer für das Musterfeststellungsverfahren sehe ich allerdings die Frage, ob man hier überhaupt von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung sprechen kann, was nach meinem Kenntnisstand bisher von der Mehrheit der Gerichte verneint wurde und auch ich verneinen würde. Ist das nicht der Fall, wird das Musterfeststellungsverfahren verloren gehen.

      Andreas
    • Rolf schrieb:

      Aber Skoda ist eine 100 %ige Tochter von VW, also im Prinzip eine Abteilung von VW die ja auch das Sagen haben.

      Bei mir in der Firma ist es ähnlich, auch eine 100 %ige Tochter, alle wichtigen Entscheidungen kommen ausschließlich vom Mutterkonzern.
      Hallöchen Rolf,
      das ist nicht so einfach :) .
      Es kommt auf die Gesellschaftsform der Tochter an. Wenn es nur eine Filiale der Mutter ist, haftet die Mutter, wenn z.B. eine selbsständige OHG, KG, KGaG, GMBH oder AG ist, haften, egal wer/wieviel die Anteile besitzt, sie selber.
      Beispiel die Audi AG, die VW AG hält 100% der Aktien, aber die Audi AG muß selber haften.
      @floflo hat mit seiner Befürchtung in sofern recht, wenn das BGH auch noch das HGB
      ( Handelsgesetzbuch ) berücksichtigt.
      Die Musterfesstellungsklage läuft über das BGB ( Bürgerlichegesetzbuch ) und hier kann man nicht pauschal den Motortyp EA189 anklagen.
      MfG
      old man
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